Geflügelpest: Stallpflicht für alles Geflügel

Risikogebiete GefluegelpestPaderborn (krpb). Für sämtliches Geflügel in den Gebieten von Delbrück, Paderborn (im Bereich der Lippeseen), Salzkotten sowie Hövelhof gilt ab sofort eine Stallpflicht: Alle frei laufenden Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse müssen somit in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden, an die Wildvögel nicht herankommen. Das Umweltministerium NRW hatte die Stallpflicht bereits am Montag empfohlen und mit heutigem Erlass für so genannte Risikogebiete angeordnet. Der Kreis Paderborn hat mit heutigem Datum und sofortiger Wirkung die Stallpflicht per Tierseuchenverfügung umgesetzt. Betroffen von der Stallpflicht sind im einzelnen folgende Gebiete: Stadt Salzkotten, das nördlich der B 1 gelegene Stadtgebiet, Stadt Paderborn, das nord-westlich einer gedachten Linie ab der Gemeindegrenze Salzkotten/Paderborn dem Verlauf der B 1 folgend bis zur A 33 Anschlussstelle Paderborn-Zentrum und von dort dem Verlauf der A 33 in Fahrtrichtung Bielefeld folgend bis zur Gemeindegrenze Paderborn / Hövelhof gelegene Stadtgebiet, Gemeinde Hövelhof, das westlich der A 33 gelegene Gemeindegebiet, sowie das gesamte Stadtgebiet von Delbrück (s. auch beigefügte Karte). Zu Risikogebieten zählen Regionen mit durchziehenden und rastenden Wildvögeln. Verhindert werden soll ein Ausbruch der für Geflügel gefährlichen Vogelgrippe vom Typ H5N8. Das Virus war am vergangenen Wochenende erstmals in Europa in einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden. Das erhärtete aus Sicht des Ministeriums den Verdacht, dass die Übertragung des Virus in Hausgeflügelbestände durch Wildvögel erfolgt sein könnte. Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren sind bislang nicht bekannt. „Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“, sagt dazu das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Zur Begründung heißt es in der Tierseuchenverfügung des Kreises Kreises Paderborn mit Datum vom 26.11. wörtlich: „In Mecklenburg-Vorpommern, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden sind seit dem 5. November 2014 fünf Ausbrüche von Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen festgestellt worden. Als Erregertyp wurde in allen Fällen das Influenza-Virus vom Typ H5N8 nachgewiesen. Am 22. November 2014 wurde der gleiche Virustyp bei einer erlegten Krickente auf der Insel Rügen festgestellt. Das Bundesinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) hat daraufhin am 25. November 2014 das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest aus dem Wildbestand in Hausgeflügelbestände als hoch eingestuft.

„Die Geflügelpest ist eine Tierseuche“, bekräftigt der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Klaus Bornhorst. Breche sie in einem Geflügelbestand aus, drohe der Region ein enormer wirtschaftlicher Verlust. Tausende von Tieren müssten dann vorsorglich getötet werden. Im Kreis Paderborn sind derzeit 1.600 Geflügelhalter mit ca. 2,5 Millionen Tieren registriert. Allein in den Risikogebieten sind 904 Tierhalter mit rund 2 Millionen Stück Geflügel registriert.

Die Kreisveterinäre erinnern deshalb noch einmal an die bestehende Anzeigepflicht: Wer Geflügel hält, sollte dies sofort anmelden, sofern noch nicht geschehen. Angesprochen sind alle Geflügelhalter, also auch die Hobbyzüchter. Die Größe des Bestandes spielt keine Rolle, gemeldet werden muss alles. Nur wer seine Tiere angemeldet hat, bekommt nach einem eventuellen Ausbruch eine finanzielle Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.
Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite der Tierseuchenkasse, http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/index.htm erhältlich.

Der leitende Kreisveterinär Dr. Klaus Bornhorst fordert zudem alle Halter von Geflügel eindringlich auf, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten: Treten vermehrt Todesfälle auf, oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so muss der Besitzer unverzüglich einen Tierarzt hinzuziehen und die Todesursache abklären lassen.

Hintergrund

Geflügelpest oder Vogelgrippe? Welcher Begriff trifft denn nun zu? Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Geringpathogene, also weniger krank machende Viren der Subtypen H5 und H7 können allerdings zu einer hochpathogenen Form mutieren. Die hoch ansteckende Viruserkrankung befällt grundsätzlich Geflügel und andere Vögel. In der Öffentlichkeit spricht man seit dem Auftreten des Erregers H5N1 in Asien von der „Vogelgrippe“.

Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Typ H5N8, wurde erstmals Anfang 2014 in Südkorea nachgewiesen, wo bis September etwa 30 Ausbrüche der Tierseuche beobachtet wurden. Etwa 12 Millionen Stück Geflügel mussten im Rahmen der Ausbrüche getötet werden. In Europa trat das Virus bisher in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien bei Mastputen, Legehennen und Mastenten auf (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit). Am vergangenen Wochenende war das Virus vom Typ H5N8 erstmals europaweit bei einem Wildvogel auf der Insel Rügen festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesinstitut für Risikoforschung, kommt in seiner Risikobewertung zu folgender Einschätzung: „Da sich die Brutgebiete vieler Gänse-, Enten- und Sägerarten in Nordsibirien befinden, können sich dort Infektketten in Populationen unterschiedlicher Arten ausbilden, sodass es zu einer staffettenartigen Verbreitung des Virus nach Mittel- und Westeuropa über Wildvögel gekommen sein könnte, die in Europa überwintern“. (Quelle: Bewertung des Risikos zur neuerlichen Einschleppung sowie zum Auftreten von hochpathogenem aviären Influenzavirus in Hausgeflügelbeständen in der Bundesrepublik Deutschland).

BU-1: (Foto: Stadt Paderborn) Risikogebiete im November 2014