IHK: „DDI“ darf keine Inkassodienstleistungen mehr betreiben

Bielefeld. Die „DDI Deutsche Direkt Inkasso“ darf keine Inkassodienstleistungen mehr betreiben. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) aufmerksam. Die Firma mache unter anderem die Forderungen eines Düsseldorfer Unternehmens geltend, dass im Internet den Auskunfts- dienst „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ betreibt. Bekannt ist die „Gewerbeauskunft-Zenrale.de“ dafür, so die IHK, dass sie Gewerbetreibenden behördenähnlich aufgemachte Formularschreiben mit Angeboten für Einträge in den von ihr betriebenen Auskunftsdienst zusendet, die von zahlreichen Betroffenen als kostenfreie Datenüberprüfung wahrgenommen, ausgefüllt und unterschrieben würden. Tatsächlich koste ein Eintrag mehrere Hundert Euro. In diesem Zu- sammenhang verweist die IHK auf das Verwaltungsgericht Köln, das einen Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Köln bestätigt hat, mit dem die Tätigkeit der „DDI Deutsche Direkt Inkasso“ auf dem Gebiet der Inkas- sodienstleistungen verboten werden soll (Az.: 1 L 1262/13). Gegen den Be- schluss kann noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde ein- gelegt werden. Nähere Informationen bei: IHK, Telefon 0521 554 – 215 (Lars Henning Döhler), E-Mail: lh.doehler@ostwestfalen.ihk.de.