Osterfeuer in Paderborn verboten

Stadt Paderborn. Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in der bisherigen Tradition sind verboten. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Paderborn noch einmal hin. Angesichts der aktuellen Gefahrenlage sind in der Rechtsverordnung des Landes zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) solche Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt.

Keine Ausnahme bilden die sogenannten Gemütlichkeitsfeuer. Die Rechtslage sei auch bei diesen kleinen Feuern im Garten, bei dem etwa zwei bis drei Holzscheite verbrannt werden, klar und eindeutig, so das städtische Ordnungsamt. Auch diese Feuer seien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit dadurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. In der Praxis sind nach dem Landesimmissionsschutzgesetz selbst solche Feuer untersagt, da mit einem Feuer fast immer eine Gefährdung oder Belästigung einhergeht.

Dies teilt die Stadt Paderborn mit und bittet um Beachtung.

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