Keine Osterfeuer in Rheda-Wiedenbrück

Rheda-Wiedenbrück. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus wird es in Rheda- Wiedenbrück keine Osterfeuer geben. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind die  Allgemeinverfügungen der Stadt und die Corona-Schutzverordnung für NRW. Die Stadt  bedauert sehr, dass dieses Verbot nun auch die Tradition der Osterfeuer treffen muss. Sie  bittet um Verständnis für die Untersagung in dieser außergewöhnlichen Lage der Pandemie
und dankt den Vereinen und Verbänden, die von sich aus bereits ihr Brauchtumsfeuer  abgesagt haben.

Wer Baumschnitt oder Grünabfälle auf landwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Grundstücken aufgestapelt hat, kann diese, sobald das Kompostwerk in Gütersloh wieder  öffnet, entsorgen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag beim Ordnungsamt zu  stellen und nach der Genehmigung die Abfälle ab dem 01.Oktober 2020 nachträglich zu  verbrennen. Neben der Polizei kontrolliert auch das Ordnungsamt die Einhaltung der Corona- Schutzverordnung durch Außendienstkontrollen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis,  dass in der aktuellen Situation leider auch verstärkt Kontrollen im Hinblick auf die  Osterfeiertage stattfinden.

Falls ein Osterfeuer veranstaltet wird, müssen die Organisatoren mit einem  Bußgeldverfahren und den Kosten für den potentiellen Feuerwehreinsatz rechnen.  Bei Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt unter 05242/ 963 566 gerne zur  Verfügung.

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Osterfeuer in Paderborn verboten

Stadt Paderborn. Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in der bisherigen Tradition sind verboten. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Paderborn noch einmal hin. Angesichts der aktuellen Gefahrenlage sind in der Rechtsverordnung des Landes zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) solche Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt.

Keine Ausnahme bilden die sogenannten Gemütlichkeitsfeuer. Die Rechtslage sei auch bei diesen kleinen Feuern im Garten, bei dem etwa zwei bis drei Holzscheite verbrannt werden, klar und eindeutig, so das städtische Ordnungsamt. Auch diese Feuer seien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit dadurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. In der Praxis sind nach dem Landesimmissionsschutzgesetz selbst solche Feuer untersagt, da mit einem Feuer fast immer eine Gefährdung oder Belästigung einhergeht.

Dies teilt die Stadt Paderborn mit und bittet um Beachtung.

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Rund ums Osterfeuer: Was ist erlaubt, was ist verboten

Kreis Herford. Im Kreis Herford werden natürlich auch in diesem Jahr wieder Osterfeuer brennen. Grundsätzlich gilt es dabei einiges zu beachten: Das Abbrennen privater Osterfeuer, die keinen öffentlichen Charakter haben, ist nach Rechtsprechung durch das Oberverwaltungsgericht NRW grundsätzlich nämlich verboten. Als zulässige Oster- bzw. Brauchtumsfeuer gelten demnach nur solche, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Organisationen, Vereinen oder Glaubensgemeinschaften ausgerichtet werden und öffentlich für jedermann zugänglich sind.

Zudem muss Rücksicht auf die Tierwelt genommen werden: „Es kann sein, dass Zaunkönig, Rotkehlchen oder Heckenbraunelle in den Haufen für das Osterfeuer schon für die Brut belegt haben. Auch Igel, Spitzmäuse und Hase oder Kaninchen können bereits dort eingezogen sein.“, erklärt Hannelore Frick-Pohl von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Herford. Wenn das Holz und die Zweige übers Jahr angesammelt werden, siedeln sich dort auch Insekten oder Kleinstiere an, die das Holz zersetzen. Diese wiederrum locken Kriechtiere, Vögel und Säuger an, denen sie als Nahrung dienen. Auch Säugetiere und Reptilien finden in einem Haufen einen optimalen Überwinterungsplatz und Unterschlupfmöglichkeiten.

Um Tiere zu schützen, ist es sinnvoll, das Holz und die Zweige bereits beim Stapeln und Sammeln dünn und großflächig auszubreiten. Wird alles erst kurz vor dem Abbrennen zu einem Haufen gestapelt, wird den Tieren zudem die Möglichkeit zur Flucht gegeben und sie werden nicht mit verbrannt.

Grundsätzlich sollten beim Osterfeuer weitere Punkte beachtet werden:

  •  Osterfeuer und dürfen nicht in Naturschutzgebieten entfacht werden.
  • Die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, Einzelheiten zu Osterfeuern zu regeln. Beispielsweise müssen Osterfeuer in einigen Städten und Gemeinden angemeldet werden. Es empfiehlt sich daher immer, im Rathaus nach den örtlichen Regelungen zu fragen. Die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung informiert auch über zulässige Größen und Auflagen, Sicherheitsabstände oder ob die Feuerwehr informiert werden muss.
  • Das Verbrennen von Abfällen ist generell verboten. Das gilt auch für Pflanzenabfälle.
  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung gegenüber Dritten. Lassen Sie das Feuer nicht unbeaufsichtigt, löschen Sie Feuer und Glut am Ende sorgfältig und benutzen Sie keine Brandbeschleuniger.
  • Zünden Sie bitte keine Feuer in Waldnähe an.
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Osterfeuer nur anlässlich von Veranstaltungen zur Brauchtumspflege erlaubt

 
Vlotho. Wenn das Osterfest naht, denken zahlreiche Vlothoerinnen und Vlothoer an den überlieferten Osterbrauch, die Wintergeister mit einem Feuer zu vertreiben. Dass darunter allerdings die Umwelt leidet, hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein – Westfalen unterstrichen.
 
In einem Erlass wurde darauf hingewiesen, dass die Tagesgrenzwerte für Feinstaub in Nordrhein – Westfalen an den Osterfeiertagen deutlich überschritten wurden. Zugleich erinnert das Ministerium daran, dass Osterfeuer nur zulässig sind, wenn sie zur wirklichen Brauchtumspflege dienen. Dazu hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2004 klar gestellt, dass von Brauchtumspflege nur die Rede sein kann, wenn sie im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung z.B. von einer Organisation oder einem Verein stattfindet. Private Osterfeuer sind daher unzulässig und können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Besuchen Sie die von einigen Löschgruppen der Vlothoer Feuerwehr oder von Vereinen ausgerichteten Traditionsveranstaltungen. Diese haben sich seit Jahren als guter Ort für Brauchtumspflege und Geselligkeit bewährt. Informationen darüber, wie Sie mit Grünabfällen wie Baum – und Strauchschnitt umgehen können, finden Sie im Abfallkalender der Stadt Vlotho. Neben der Biotonne gibt es in Vlotho das Zusatzangebot der Biosaisontonne für größere Mengen Rasenschnitt und Gartenabfälle. Die Tonne wird von Mai bis Oktober geleert und kostet entsprechend die Hälfte der Ganzjahres -Biotonne. Baum – und Strauchschnitt kann gehäckselt werden, nutzen Sie das städtische Angebot. Für ein geringes Entgelt kommt der Häckseldienst im Frühjahr und Herbst zu den im Abfallkalender angegebenen Terminen zu Ihrem Grundstück.Diesen städtischen Häckseldienst können Sie unter der Telefonnummer 05733 / 924- 429 anmelden. Einzelvereinbarungen außerhalb der festgelegten Termine sind zu anderen Preisen z. B. mit Firma Klocke, Möllberger Str. 59 , 32602 Vlotho, Teefon 05733 / 80156, möglich. Für Grünabfälle in größeren Mengen, die nicht in der Biotonne oder Biosaisontonne bzw. auf dem Kompost untergebracht werden können und auch nicht gehäckselt werden können, gibt es z. B. folgende Anlieferstellen: Firmen:
 
Schürmann, Recyclinghof Vlotho Wehrendorf,
Am Sonntagskrug 4,Vlotho,
Telefon 05733 /2250.
 
Firma Kompotec,
Dornbreede 62, Enger,
Telefon 05224 / 99020
 
Die städtische Umwelt- und Abfallberaterin Frau Elisabeth Ruhland (Telefon 05733 / 924 -429) berät Sie gern zum Umgang mit Ihren
Gartenabfällen. Fragen zur Zulässigkeit von Osterfeuern beantwortet Frau Christin Sill unter der Telefonnummer 05733 / 924-126
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Großenbroder MeerFrühling so vollgepackt wie nie!

Großenbrode. Großenbrode meldet sich auch in diesem Jahr gleich zu Beginn der Osterferien mit einem vollen und abwechslungsreichen „Zwei-Wochen-Programm“ ab Sonntag, 14.04.19, bei dem Kinder und Erwachsene, Traditionalisten und Zwerchfell-Akrobatiker, Feierwütige und Osterhasen- Anbeter, Cineasten sowie Nachtschwärmer voll auf Ihre Kosten kommen.
 
So unterschiedlich die Interessen von Groß und Klein bzw. Gäste und Einheimische auch sein mögen: der Großenbroder MeerFrühling verspricht allen gerecht zu werden. Ob nun bei dem unterhaltsamen Bingoabend, dem witzigen Comedy-Solo-Programm mit Comedian Michael Eller, der bunt-leuchtenden Laternen- und Blinklichtwanderung, dem traditionellen Osterfeuerfest, der Werkhallen-Party auf dem Gelände des Restaurants Tuckers, der großen Ostereiersuche am Südstrand, dem heiteren Shanty-Chor Abend oder dem politischen Kabarett der Leipziger Pfeffermühle.
 
Bei so viel Abwechslung empfiehlt es sich, entweder das Programm in den Tourist Informationen im Rathaus oder im MeerHuus mitzunehmen oder die Veranstaltungshinweise in allen Schaukästen der Gemeinde genauesten durchzulesen. Und sollten noch Fragen offen sein, so freut sich das Team der GTS (Großenbrode Tourismus Service) auf Ihr Kommen. Die KinderInsel öffnet Ihre Pforten schon eine Woche früher, nämlich ab Montag, 08.04.19, also insgesamt drei Wochen! Das Team der Animation freut sich sehr, täglich ab 10.00 Uhr alle Kinder ab 4 Jahren in der KinderInsel mit einem bunten Mix aus Kreativität, Sport und Familienspiele willkommen zu heißen. Die älteren Kinder bzw. Jugendlichen sollten den Weg in die KinderInsel nicht scheuen, denn dort finden sich zahlreiche Gesellschaftsspiele wieder. Alles in allem verspricht der Großenbroder MeerFrühling ein gelungener Start in die noch junge Saison 2019 zu werden.
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24 Osterfeuer in Minden angemeldet

Ordnungsbehörde verbucht 24 Anmeldungen von Osterfeuern

Minden. Bei der Ordnungsbehörde der Stadt Minden wurden in den vergangenen Wochen insgesamt 24 Osterfeuer von Mindener Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften angezeigt. Die Anmeldung eines Osterfeuers muss spätestens drei Wochen vor Ostern bei der Ordnungsbehörde eingehen. Die Frist lief am 9. März aus. Die Brennstellen liegen über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden am Ostersamstag und Ostersonntag – wie auch in den vergangenen Jahren – wieder Ziel zahlreicher Besucher*innen sein.

Foto: © Stadt Minden

Foto: © Stadt Minden

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Osterfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege dienen und nicht zur Entsorgung eigener Garten- oder anderer Abfälle genutzt werden dürfen. Es dürfen Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste verbrannt werden. Alle anderen Stoffe und Gegenstände, wie z.B. beschichtetes oder behandeltes Holz (einschließlich behandelten Paletten oder Schalbrettern), Altreifen, Kunststoffteile etc. sind im Feuer verboten.

Grundsätzlich ist das Abbrennen eines Osterfeuers nur den in der Ortsgemeinschaft verankerten Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften erlaubt. Ferner muss jedes Osterfeuer für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein.

Das aufgeschichtete Brennmaterial darf eine Höhe von drei Metern und einen Durchmesser von sechs Metern nicht überschreiten. Der zu verbrennende Haufen muss von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der frei von brennbaren Stoffen ist. Die Feuerstelle ist am Tag des Abbrennens umzuschichten. Dies dient dem Schutz von Kleintieren, die sich im Brennmaterial eingenistet oder versteckt haben könnten.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss das Feuer ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Die Aufsicht darf den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind und die Asche zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen anschließend mit Erdreich abgedeckt wurde.

Bei starkem Wind darf das Feuer nicht angezündet werden. Bei aufkommendem starkem Wind ist das Osterfeuer unverzüglich zu löschen.

Die Verbrennungsreste sind spätestens bis zum Ende des folgenden Werktages fachgerecht zu entfernen. Die Brandstelle ist wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen und vorhandene Verunreinigungen sind zu beseitigen.

Die Ordnungsbehörde behält sich vor, im Vorfeld und beim Abbrennen der Feuer die Einhaltung der vorgenannten Regelungen zu kontrollieren.

Für Rückfragen stehen die folgenden Mitarbeiter*innen der Ordnungsbehörde gern zur Verfügung:

Herr André Donnecker (0571 89 425, a.donnecker@minden.de)

Frau Katharina Möller (0571 89 417, k.moeller@minden.de)

Osterfeuer: Schriftliche Anträge bis 9. März einreichen

Rheda-Wiedenbrück. In den Supermärkten kündigen sich die Feiertage bereits an: Ostern steht vor der Tür und damit auch diverse Osterfeuer. Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen solcher Feuer erlaubnispflichtig ist, d.h. sie müssen schriftlich beantragt werden – die Frist läuft dieses Jahr bis Freitag, 9. März. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn es sich um ein Brauchtumsfeuer handelt, also wenn in den letzten Jahren auch schon ein Osterfeuer genehmigt wurde und dies zu einer Tradition geworden ist.

Für die Erteilung einer Genehmigung müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Reisighaufen darf höchstens vier Meter lang und breit sowie 2,50 Meter hoch sein. Der Mindestabstand zu Gebäuden beträgt 100 Meter. Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden; Sperrmüll, Papier, Kunststoffe, Altöl u. a. sind auch zum Anfeuern nicht erlaubt. Bis zum völligen Erlöschen des Feuers muss eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. Zum Schluss noch vorhandene Glut muss mit Erde abgedeckt werden, um Funkenflug auszuschließen. Zum Schutz von Tieren ist der Reisighaufen unmittelbar vor dem Abbrennen vollständig umzuschichten. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den Mitarbeitern des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt überprüft. Verstöße gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt oder gegen abfallrechtliche Vorschriften werden verfolgt und geahndet. Bei weiteren Fragen steht Tobias Düpjohann telefonisch unter 05242 963 230 oder persönlich in Zimmer E18 (Erdgeschoss) im Rathaus in Rheda gern zur Verfügung.

Hintergrund
Dass nur Brauchtumsfeuer genehmigt werden, soll bewirken, dass auf eine Vielzahl der Osterfeuer wird zu Gunsten einiger weniger Feuer verzichtet wird, die tatsächlich auf überliefertem Brauchtum beruhen. Einige Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden veranstalten seit vielen Jahren öffentliche Feuer, zu denen alle Interessierten eingeladen sind.
 

Osterfeuer bis 9.3. bei der Ordnungsbehörde melden

Minden. Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden informiert, dass Vereine und Organisationen, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ein Osterfeuer abbrennen möchten, dieses bis zum 9. März 2018 bei der Ordnungsbehörde anzeigen müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Minden (OVO) bezüglich des Osterfeuers einzuhalten sind. Das Brenngut darf demnach eine Höhe von 3 Meter und einen Durchmesser von 6 Meter nicht überschreiten. Ferner muss der Holzhaufen von einem 15 Meter breitem Ring umgeben sein, der von brennbaren Stoffen frei ist. Des Weiteren sind die folgenden Mindestabstände einzuhalten:

–  100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden,

–  25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen,

–  50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen,

–  10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen.

Der Vordruck für die Anzeige eines Osterfeuers kann online auf der städtischen Internetseite unter dem Punkt Osterfeuer heruntergeladen werden.

Für Rückfragen oder Anforderungen der Anzeigevordrucke stehen die folgenden Mitarbeiter*innen der Ordnungsbehörde gern zur Verfügung:
Herr Donnecker (Tel.: 0571/ 89 425, E-Mail: a.donnecker@minden.de)
Frau Möller (Tel.: 0571/ 89 417, E-Mail: k.moeller@minden.de)

Förderverein für die Feuerwehr Augustdorf e.V. lädt zum traditionellen Osterfeuer

2016-OsterfeuerAugustdorf. Der Förderverein für die Feuerwehr Augustdorfer e.V. pflegt auch in diesem Jahr wieder die Tradition des Osterfeuers. Dazu möchten wir alle Bürger, Freunde und Bekannte des Ortes und der Umgebung herzlich zu einem gemütlichen Abend einladen.

Ein besonderes Erlebnis am offenen und wärmenden Feuer mit Überraschungen für Groß und Klein.

Die Veranstaltung beginnt am Ostersamstag, 26. März 2016, ab 18:00 Uhr auf dem Sport- und Freizeitgelände „Schlingsbruch“ an der Haustenbecker Straße.

Um das leibliche Wohl der Gäste werden sich die Mitglieder des Fördervereins gerne mit einer reichhaltigen Verpflegung u.a. Grill, Longdrinkbar und Stockbrot kümmern. Für die passende musikalische Unterhaltung sorgt in diesem Jahr ein bekannter DJ, der für Stimmung und gute Laune sorgt.

Ab 19:15 Uhr wird es dann für alle Kin­der und Ju­gend­li­chen span­nend – die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr möchten das Osterfeuer gemeinsam mit ihnen entzünden. Die Fackeln werden um 19:15 Uhr am Sporthaus auf dem Sport- und Freizeitgelände ausgegeben und anschließend entzündet. Danach setzt sich der Fackelzug in Richtung Osterfeuer in Bewegung, um es in gemeinsamer Runde zu entfachen.

Neben viel Spiel, Spaß und Spannung wird es auch eine Hüpfburg geben.

Alle Kinder und Jugendlichen sind hierzu herzlich eingeladen.

Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Abend für einen guten Zweck und wünschen Ihnen frohe Ostern.

Osterfeuer mit Tradition Abstand einhalten und umschichten

Gütersloh (gpr). Dem Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh liegen in diesem Jahr insgesamt 43 Osterfeuer im Gütersloher Stadtgebiet zur Genehmigung vor. Zugelassen werden nur solche, die seit vielen Jahren traditionell veranstaltet werden. Größere Osterfeuer werden vom Heimatverein Spexard auf dem Festplatz an der Lukasstraße, auf dem Hof Hagenlüke Sürenheider/Siekstraße (Schießclub St. Hubertus Avenwedde), von derFreiwilligen Feuerwehr Avenwedde an der Röhrheide, von der Freiwilligen Feuerwehr Isselhorst, Niehorster Straße 7, von der KAB St. Friedrich, Am Röhrbach 227, auf der Festwiese am Gartenhof, Pavenstädter Weg (Schützenverein Pavenstädt), und vom Bürgerverein Sundern an der Buschstraße 63, veranstaltet.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur traditionelle Osterfeuer von Vereinen oder Gemeinschaften genehmigt worden sind. Neue Osterfeuer haben hingegen keine Chance. Die Osterfeuer werden von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes überprüft. Hierbei wird darauf geachtet, dass die erforderlichen Abstände zu Gebäuden und Wegen eingehalten werden und nur Baum- und Strauchschnitt zum Abbrennen aufgeschichtet worden ist. Das Feuerungsmaterial muss am Tag vor dem Abbrennen umgeschichtet werden, um Tiere, die im Stapel möglicherweise Unterschlupf gesucht haben, zu schützen.