Rund ums Osterfeuer: Was ist erlaubt, was ist verboten

Kreis Herford. Im Kreis Herford werden natürlich auch in diesem Jahr wieder Osterfeuer brennen. Grundsätzlich gilt es dabei einiges zu beachten: Das Abbrennen privater Osterfeuer, die keinen öffentlichen Charakter haben, ist nach Rechtsprechung durch das Oberverwaltungsgericht NRW grundsätzlich nämlich verboten. Als zulässige Oster- bzw. Brauchtumsfeuer gelten demnach nur solche, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Organisationen, Vereinen oder Glaubensgemeinschaften ausgerichtet werden und öffentlich für jedermann zugänglich sind.

Zudem muss Rücksicht auf die Tierwelt genommen werden: „Es kann sein, dass Zaunkönig, Rotkehlchen oder Heckenbraunelle in den Haufen für das Osterfeuer schon für die Brut belegt haben. Auch Igel, Spitzmäuse und Hase oder Kaninchen können bereits dort eingezogen sein.“, erklärt Hannelore Frick-Pohl von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Herford. Wenn das Holz und die Zweige übers Jahr angesammelt werden, siedeln sich dort auch Insekten oder Kleinstiere an, die das Holz zersetzen. Diese wiederrum locken Kriechtiere, Vögel und Säuger an, denen sie als Nahrung dienen. Auch Säugetiere und Reptilien finden in einem Haufen einen optimalen Überwinterungsplatz und Unterschlupfmöglichkeiten.

Um Tiere zu schützen, ist es sinnvoll, das Holz und die Zweige bereits beim Stapeln und Sammeln dünn und großflächig auszubreiten. Wird alles erst kurz vor dem Abbrennen zu einem Haufen gestapelt, wird den Tieren zudem die Möglichkeit zur Flucht gegeben und sie werden nicht mit verbrannt.

Grundsätzlich sollten beim Osterfeuer weitere Punkte beachtet werden:

  •  Osterfeuer und dürfen nicht in Naturschutzgebieten entfacht werden.
  • Die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, Einzelheiten zu Osterfeuern zu regeln. Beispielsweise müssen Osterfeuer in einigen Städten und Gemeinden angemeldet werden. Es empfiehlt sich daher immer, im Rathaus nach den örtlichen Regelungen zu fragen. Die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung informiert auch über zulässige Größen und Auflagen, Sicherheitsabstände oder ob die Feuerwehr informiert werden muss.
  • Das Verbrennen von Abfällen ist generell verboten. Das gilt auch für Pflanzenabfälle.
  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung gegenüber Dritten. Lassen Sie das Feuer nicht unbeaufsichtigt, löschen Sie Feuer und Glut am Ende sorgfältig und benutzen Sie keine Brandbeschleuniger.
  • Zünden Sie bitte keine Feuer in Waldnähe an.
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