Bändchen für Einzelhandel und Gastronomie

Herford. Wie bereits erfolgreich auf dem Weihnachtsmarkt erprobt, wird es in Herford auch im Januar Wochenbändchen für den Einzelhandel und die Gastronomie geben, die als 2G Nachweis genutzt werden können. Die neue Verordnung ermöglicht den Kommunen den Passus über die Tagesaktualität eines 2G Nachweises zu streichen. Die Pro Herford und die Stadt Herford haben sich daraufhin auf diese vereinfachte Lösung verständigt.

Bändchen für Einzelhandel und Gastronomie.Foto: Kreis Herford

Bändchen für Einzelhandel und Gastronomie.Foto: Kreis Herford

„Wir möchten die Erleichterung, die die Wochenbändchen für unseren Weihnachtsmarkt bedeutet haben, nun auch im Januar den Kundinnen und Kunden von Einzelhandel und der Gastronomie bei den Eingangskontrollen bieten“, sagt Lisa Kunert Wirtschaftsförderin der Hansestadt Herford.

Besucherinnen und Besucher der Innenstadt müssen somit nur einmal in der Woche ihre 2G-Nachweise vorzeigen. Dann bekommen sie das Bändchen, das ab jetzt für eine ganze Woche gilt.
Beim Betreten eines Geschäfts oder eines Restaurants wird das Bändchen nur kurz als Beleg für den Impf– oder Genesenenstatus   vorgezeigt, das Kramen nach Papieren und Handy entfällt dadurch.

Der Nutzen der Bändchen war auch schon am Nikolaus Shoppingwochenende zu bemerken, da hier die 2G Bändchen des Weihnachtsmarktes schon von vielen Einzelhändlern als Nachweis genutzt wurde.

Die Bändchen gibt es in der Tourist Information zu den regulären Öffnungszeiten sowie bei folgenden Ausgabestellen: Schuhhaus Mengedoht, Klingenthal, Schuhhaus Tscheche, Juwelier Zartmann, Nanu Nana, Jeans Fritz, Tamaris, Telekom.

Die Bändchen gelten von Montag bis Samstag. Das aktuelle Bändchen in KW 1 ist pink.

Anzeige