Weiterbildung von Beschäftigten: Gebündelter Antrag reduziert Aufwand

Ab Januar 2021 können Arbeitgeber den Antrag für Weiterbildungen von mehreren Beschäftigten gebündelt stellen. Das Sammelantragsverfahren erleichtert eine Qualifizierung. 

Bielefeld. Arbeitgeber haben von Januar 2021 an die Möglichkeit, Leistungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung mehrerer Beschäftigter bei den Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe gebündelt zu beantragen. In einem solchen Sammelantragsverfahren werden die Förderleistungen als eine Gesamtleistung bewilligt.

Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizierungschancengesetz weiterentwickelt. Dieses regelt die Weiterbildung Beschäftigter. Der Gesetzgeber hat darin nochmals die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer verbessert, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Die Fördersätze für Qualifizierungen können um bis zu 15 Prozentpunkte steigen. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet. Damit sollen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewältigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse gestärkt werden. Das Angebot zur Weiterbildung kann auch dazu beitragen, Fachkräfte an den eigenen Betrieb zu binden oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren.

Für Betriebe, die bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Weiterbildung Unterstützung wünschen, bieten die Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe umfassende Beratung und Unterstützung durch den Arbeitgeber-Service an.

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