Bielefeld. Die Stadtwerke Bielefeld Gruppe stellt sich auf die Umsetzung des Gesetzes zur Abmilderung der Corona-Folgen ein.
Bereits vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes hatte der heimische Energieversorger Maßnahmen beschlossen, wie während der für Kundinnen und Kunden problematischen Pandemie mit Sperrungen von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeanschlüssen umgegangen wird. Solche werden verhängt, wenn ein Kunde über einen längeren Zeitraum seine Rechnungen nicht bezahlt.
„Zuletzt haben sich viele Kunden bei uns gemeldet, die besorgt sind, ihre Rechnungen und Abschläge nicht mehr zahlen zu können“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Rainer Müller. Das gelte sowohl für Gewerbetreibende, die ihren Betrieb auf Grund von Verordnungen einstellen oder stark reduzieren und erhebliche Einnahmeverluste hinnehmen müssen, als auch für Privatpersonen, die nicht mehr ihren vollen Lohn erhalten. „Besonders bei geringfügig Beschäftigten kommt es hierbei zu massiven Problemen“, ergänzt Stadtwerke-Geschäftsführer Martin Uekmann. „Wir wollen nicht, dass es in dieser schwierigen Zeit Menschen gibt, die ohne Strom, Wärme und Wasser auskommen müssen.“
Deshalb haben die Stadtwerke Bielefeld entschieden, aktuell keine neuen Sperrungen zu veranlassen. Sperrungen, die seit dem 1. März 2020 gelten, werden seitens der Stadtwerke aufgehoben. „Wir sorgen dafür, dass Stromzähler umgehend wieder entsperrt werden“, sagt Rainer Müller. Wasserzähler werden ebenfalls entsperrt und die Leitungen gespült, damit sie frei von Keimen sind. Gaszähler erhalten ei-nen Vermerk, so dass der Kunde jederzeit einen Installateur mit der Entsperrung beauftragen kann.
Die Stadtwerke Bielefeld weisen allerdings darauf hin, dass diese Maßnahmen aufgrund der besonderen Pandemie-Situation erfolgen. „Alle Forderungen bleiben bestehen und sind auch weiterhin zu zahlen“, sagt Rainer Müller.
Auch die von der Telekommunikationstochter BiTel seit dem 1. März 2020 gesperrten Vertragskonten werden unter den gleichen Bedingungen zunächst entsperrt.
Während des von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Moratoriums haben Stadtwerke-Kunden unter bestimmten Voraussetzungen zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 die Möglichkeit, ihre Zahlungen vorerst zu verweigern oder einzustellen und erst nach Ablauf der Frist zu leisten. Diese gesetzliche Regelung gilt für Kleinstunternehmer (mit zehn Mitarbeitern oder weniger) und private Verbraucher, sofern sie durch die Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind. In Frage kommen Verträge in den Bereichen Energie- oder Wasserversorgung und Telekommunikation, die vor dem 8. März 2020 mit den Stadtwerken Bielefeld geschlossen wurden.
Die Stadtwerke Bielefeld Gruppe ist erreichbar per E-Mail unter info@stadtwerke-bielefeld.de oder telefonisch unter 0800 / 1 00 71 75.