St. Marien in Avenwedde-Bahnhof kommt auf die Denkmalliste

Einstimmiger Beschluss des Planungsausschusses – ein Zeugnis der Ortsgeschichte und der Kirchenarchitektur der Siebziger Jahre.
 
Gütersloh. Der Denkmalschutz ist in den Siebziger Jahren angekommen. Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Planungsausschusses, die Aufnahme der katholischen Kirche St. Marien an der Güthstraße in Avenwedde-Bahnhof in die Denkmalliste der Stadt Gütersloh.
Kirchenbau aus den Siebziger Jahren, außen wie innen markant: St. Marien kommt auf die Denkmalliste der Stadt Gütersloh. Foto: Stadt Gütersloh.

Kirchenbau aus den Siebziger Jahren, außen wie innen markant: St. Marien kommt auf die Denkmalliste der Stadt Gütersloh. Foto: Stadt Gütersloh.

Die Denkmalpflege des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe hatte die 1975 errichtete Kirche für den Bereich der Stadt Gütersloh als bedeutendes Zeugnis für ein Kirchenbauwerk der Nachkriegszeit nach 1945 erkannt. Als denkmalwürdig gelten der gesamte Außen- und Innenbereich des Gemeindezentrums, das heißt Kirche, Gemeinderäume und Pfarrhaus, die um einen Atriumhof herum angeordnet sind, sowie der Glockenturm. In der Begründung wird unter anderem angeführt, dass das gesamte Ensemble, das nach den Plänen des Architekten Gisberth Hülsmann entstand, für ein Stück Ortsgeschichte von Avenwedde steht und das „Anwachsen des katholischen Bevölkerungsteils nach dem Krieg bezeugt.“

Die Kirche sei ein zentraler Bau innerhalb der Siedlung, die „selbstbewusst, aber nicht bestimmend in ihrer Umgebung auftritt“. In besonders anschaulicher Weise verkörpere der Bau die typisch formale Bescheidenheit der Architektur der 1970er Jahre. Aufmerksamkeit des Denkmalschutzes erhält aber auch der Innenraum mit seiner künstlerischen Gestaltung und den „fließenden Grenzen zwischen Architektur und Ausstattung“, indem die Backsteinwände durch verschieden farbige Steine und unterschiedliche Mauerweisen zu ornamentalen Gestaltungen entwicklet werden, „die in den Raum wirken“.

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