Extra Zeit zum Lernen – Land fördert Bildungsangebote

Land fördert Bildungsangebote

Schließen einen Kooperationsvertrag, um pandemiebedingten Defizite beim Lernstoff von Kindern und Jugendlichen auszugleichen: Bürgermeister Burkhard Schwuchow, Silvia Köhler, Studienkreis Büren, Lena Schulte, Stadt Büren, und Jana Göringer, Lernhilfe G&Partner Bü-ren.- Foto: Stadt Büren

Stadt Büren schließt Kooperationsvereinbarung – Bildungsangebote –

Büren. Das Land NRW stellt finanzielle Mittel für außerschulische Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler, die infolge der Pandemie Benachteiligungen erfahren haben, zur Verfügung.

„Im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen machen wir besondere Maßnahmen für unsere Kinder und Jugendlichen möglich“, erklärt Burkhard Schwuchow. „Gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen und privaten Partnern holen wir die entstandenen Defizite der vergangenen Monate wieder auf.“

Als Schulträger der Gesamtschule hat die Stadt Büren einen entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Detmold gestellt, um Kinder, Jugendliche und ihre Familien in dieser Zeit zu unterstützen. Seit dieser Woche liegt nun der Zuwendungsbescheid für 2021 in Höhe von 19.200 € aus Detmold vor. Ab dem kommenden Schuljahr wird es somit ein kostenloses außerschulisches Bildungsangebot in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch schuljahresbegleitend für Schülerinnen und Schüler der städtischen Gesamtschule geben.

„In den städtischen Grundschulen wird teilweise ein Angebot in den Ferien eingerichtet, welches von unserem Träger der offenen Ganztagsschulen „Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH“ durchgeführt wird. In der Gesamtschule übernehmen den Unterricht nach den Ferien, also schuljahresbegleitend, zwei private Kooperationspartner, der Studienkreis Büren und die Lernhilfe G&Partner Büren“, schildert Bürgermeister Burkhard Schwuchow und freut sich über die Fördergelder.

Organisatorische Einzelheiten, wie beispielsweise die Gruppenzusammensetzung und genaue Termine werden von diesen beiden Kooperationspartnern übernommen, ebenso wie die Regelungen bei nicht wahrgenommenen Terminen, Abmeldungen, etc. Die Richtlinie des Landes NRW für diese Fördergelder schreibt zwingend vor, dass die Gruppengröße zwischen 8 und 15 Teilnehmer betragen muss, um die Förderung zu erhalten.