Sturm, Schnee, Dauerfrost und Glatteis – Ohne Versicherung kann’s teuer werden

OWL. Der Winter macht ernst: Sturmgefahr und Schneeverwehungen in weiten Teilen Deutschlands. Temperaturen rund um den Gefrierpunkt sorgen vielerorts für Frieren, Zähneklappern und Gefahren durch Frost. Ob geplatzte vereiste Rohrleitungen im Haus oder folgenschwere Ausrutscher durch Schneeglätte auf den Straßen: Ist das Risiko von Schäden und Unfällen nicht ausreichend abgesichert, kann der Winter im Klammergriff von Kälte teure Konsequenzen nach sich ziehen. „Zwar fängt die richtige Versicherungspolice in vielen Fällen den finanziellen Schaden auf, doch Hausbesitzer, Mieter und Verkehrsteilnehmer haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, um Gefährdungen durch Eis und Schnee zu vermeiden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Nachfolgend gibt sie einen Überblick über die wichtigsten Winterpflichten bei Kälte:

Wasserrohre absperren: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – falls dieser spezielle Versicherungsschutz im Vertrag enthalten ist. Eine volle oder teilweise Übernahme der Kosten kann jedoch auch vom Versicherer verweigert werden, falls die Rohre nicht rechtzeitig entleert beziehungsweise abgesperrt oder die Wohnräume nicht ausreichend beheizt wurden.

Gehwege von Eis und Schnee räumen: Bei den ersten dicken Flocken beginnt für Eigentümer auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür: Vereiste Flächen müssen gestreut, Gehwege und Zufahrten müssen nach einem Schneefall geräumt werden. Diesen Winterdienst haben Mieter zu übernehmen, falls dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht missachtet hat. Ohne Haftpflichtversicherung kann dies teuer werden.

Bei Sturz versichert: Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter und gestreuter Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der sogenannte Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist. Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Folgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide finanziellen Absicherungen greifen aber nur, wenn sie beizeiten abgeschlossen wurden.

Sturmschäden am Haus sofort der Versicherung melden: Rütteln Windböen und Eisregen gehörig am Haus bietet die Gebäudeversicherung einen Schutz gegen Sturm, Hagel, Feuer und Brand. Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Wintersturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Dächer im Blick haben und prüfen: Halten die Dächer von Haus, Wintergarten oder Garage den Schneemassen nicht stand, springt die Gebäudeversicherung hingegen nicht automatisch bei Schäden ein. Diese müssen Hausbesitzer mit einer Extra-Vereinbarung beziehungsweise einer zusätzlichen Police für Elementarschäden abgesichert haben, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. Werden Menschen durch rutschende Schneebretter oder herabfallende Eiszapfen von Dächern verletzt, kommt bei Einfamilienhäusern, in denen auch die Eigentümer wohnen, deren private Haftpflichtversicherung für Schäden auf, falls sie eine Mitverantwortung für den Unfall tragen. Bei vermieteten Gebäuden übernimmt die Grundbesitzerhaftpflicht entstandene Kosten.

Winterreifen sind Pflicht: Wer derzeit noch mit Sommerbereifung fährt und bei einem Glätteunfall das eigene Fahrzeug beschädigt, muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung den Schaden abhängig vom Grad des eigenen Verschuldens – wenn überhaupt – nur geringfügig reguliert. Bei vielen Kaskotarifen verzichten Versicherer allerdings ausdrücklich darauf, Ausgleichszahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern. Wurde eine andere Person oder deren Fahrzeug geschädigt, regulieren die Versicherer den verursachten Haftpflichtschaden auch bei Missachtung der Winterreifenpflicht.

Zum vorsorglichen Versicherungsschutz bei Unwetter und Kälte bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW telefonisch oder per E-Mail Rat und Hilfe an. Details zu Kontaktdaten der örtlichen Beratungsstellen finden Ratsuchende im Internet unter verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen.

Kurzauskünfte gibt es auch am Verbrauchertelefon donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.

Wissenswertes zum Versicherungsschutz bei Elementarschäden gibt’s ebenfalls online unter verbraucherzentrale.nrw/elementarschaeden.

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Jetzt den Winterzauber in der Gartenschau genießen

Die Schneefälle der vergangenen Tage haben die Gartenschau Bad Lippspringe in ein romantisches Winterwunderland verwandelt. Damit alle Besucher die weiße Pracht in vollen Zügen genießen können, haben Mitarbeiter des städtischen Bauhofs den barrierefreien Rundweg der Parkanlage geräumt. Familien mit Kindern sowie Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen können dort ab sofort einen sicheren Spaziergang im Schnee unternehmen.

Freie Bahn für Spaziergänger: Mike Aring vom Bauhof der Stadt Bad Lippspringe hat den barrierefreien Rundweg in der Gartenschau geräumt. Familien mit Kindern sowie Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen können dort ab sofort einen sicheren Schneespaziergang machen. Foto: Stadt Bad Lippspringe

Freie Bahn für Spaziergänger: Mike Aring vom Bauhof der Stadt Bad Lippspringe hat den barrierefreien Rundweg in der Gartenschau geräumt. Familien mit Kindern sowie Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen können dort ab sofort einen sicheren Schneespaziergang machen. Foto: Stadt Bad Lippspringe

Bad Lippspringe. „Wir haben stellenweise eine bis zu 30 Zentimeter hohe Schneedecke im Gelände. Das macht einen Spaziergang nicht nur anstrengend, sondern unter Umständen auch gefährlich“, erläutert Gartenschau-Geschäftsführer Ferdinand Hüpping. Und seine Kollegin Rehana Rühmann ergänzt: „Aus diesem Grund haben wir entschieden, den Rundweg zu räumen und so ein sicheres Angebot für alle Altersgruppen zu schaffen.“ Der barrierefreie Rundweg ist asphaltiert, hat eine Länge von rund zwei Kilometern und führt die Besucher an den verschneiten Mustergärten und an den Waldspielplätzen Elfenheim und Trollenburg vorbei. Er verläuft durch das imposante Dünental, passiert die Friedenskapelle und ermöglicht auch einen Blick auf die winterlichen Mersmannteiche und die historische Liegehalle.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Gartenschau Bad Lippspringe weiterhin ausschließlich für Jahreskarten-Inhaber geöffnet. Diese Personengruppe kann das Gelände aktuell täglich von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr besuchen. Der kontaktfreie Zugang erfolgt ausschließlich über das Gebäude der Tourist Information am Haupteingang der Gartenschau. Darüber hinaus können Besucher ihre bereits gekauften Jahreskarten-Gutscheine dort in gültige Tickets umwandeln lassen. Eine Beratung oder ein Verkauf von Jahreskarten und anderen Produkten darf aufgrund der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vor Ort nicht stattfinden.

Wer noch keine Jahreskarte für 2021 besitzt, kann diese nach wie vor telefonisch unter 05252-26260 oder online unter www.gartenschau-bad-lippspringe.de bestellen. Dort bekommen Interessierte auch nähere Informationen zu den Preisen und Konditionen.

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Wochen der Entscheidung: Reines Glasfasernetz für Teile Bad Driburgs?

Deutsche Glasfaser startet Nachfragebündelung: Bürgerinnen und Bürger entscheiden über Glasfasernetz – 40 Prozent Vertragsabschlüsse für Ausbau und kostenlosen Hausanschluss benötigt

Foto aus Bad Driburg von der KV Unterzeichnung. Stehend von links nach rechts: Michael Scholle (Stadt), Peter Koch (DG - Manager Kommunale Kooperation), Sebastian Worm (Stadt) Sitzend von links: Bürgermeister Burkhard Deppe und Michael Sieve (DG - Manager Kommunale Kooperation)

Foto aus Bad Driburg von der KV Unterzeichnung.
Stehend von links nach rechts: Michael Scholle (Stadt), Peter Koch (DG – Manager Kommunale Kooperation), Sebastian Worm (Stadt)
Sitzend von links: Bürgermeister Burkhard Deppe und Michael Sieve (DG – Manager Kommunale Kooperation)

Bad Driburg. Homeoffice oder Staustrecke? Top-Filme im Internet-Stream oder alte Schinken im Fernsehen? Videotelefonate mit den Enkeln oder Warten auf Weihnachten? Ein Teil von Bad Driburg hat in den kommenden Wochen die Chance auf den Ausbau eines reinen Glasfasernetzes, mit dem die Bürgerinnen und Bürger in Lichtgeschwindigkeit im Internet surfen können.

Die Stadt Bad Driburg hat einen großen Schritt in Richtung Glasfasernetz gemacht. Zusammen mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser hat Bürgermeister Burkhard Deppe den Kooperationsvertrag unterzeichnet und damit eine wichtige Voraussetzung für den möglichen Netzausbau geschaffen.

„Die Attraktivität eines Wohnstandortes hängt auch zunehmend von der verfügbaren Bandbreite ab. Wir freuen uns, dass sich mit der Deutschen Glasfaser in Bad Driburg ein weiterer Akteur gefunden hat, der eine zukunftsfähige und schnelle Lösung bietet, bei der die Gebäude direkt an ein Hochgeschwindigkeitsnetz angebunden werden“, so Bürgermeister Burkhard Deppe.

Ob die zukunftssichere Breitbandanbindung in Kürze erfolgen kann und Surfgeschwindigkeiten mit mindestens 300 Mbit/s zum Standard werden, entscheiden ab sofort die Bürgerinnen und Bürger.

Bis zum 10. April 2021 können die Bürgerinnen und Bürger östlich von der Bahnstrecke bis hin zum Steinbergstieg sowie im südlichen Teil ab dem Kreisverkehr Arnold-Jansen-Ring, Dringenbergerstraße bis rauf zur Heimtrudisstraße einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser abschließen, um einen kostenfreien Glasfaseranschluss bis ins Haus oder die Wohnung zu erhalten. Welche Adressen genau enthalten sind, kann über den Verfügbarkeitscheck auf der Webseite von Deutsche Glasfaser geprüft werden. Einzige Voraussetzung: Mindestens 40 Prozent der anschließbaren Haushalte in diesen Gebieten ziehen mit. Wird diese Quote bis zum Stichtag erreicht, steht dem Netzausbau nichts mehr im Wege.

Ausbaugebiete Bad Driburg

Ausbaugebiete Bad Driburg

Die neue Infrastruktur berücksichtigt alle Haushalte im Anschlussgebiet und schafft die Voraussetzung, dass auch Nachzügler noch angeschlossen werden können – dann allerdings müssen diese Haushalte die Anschlusskosten von mindestens 750 Euro selbst tragen. Der Vorteil der FTTH-Glasfaseranschlüsse: Bei diesen Anschlüssen wird die Glasfaser bis ins Haus bzw. bis in die Wohnung geführt (FTTH, Fiber to the Home) – die Anschlüsse sind somit komplett kupferfrei, Kunden erhalten exakt die Leistung, die sie buchen. Bürgerinnen und Bürger, die einen Vertrag unterschreiben, zahlen keine Kosten für den Ausbau Ihres Anschlusses.

Auch die seit 2017 aktive Bürgerinitiative „Glasfaser Jetzt! In Bad Driburg“ unterstützt sehr das FTTH-Ausbauvorhaben von Deutsche Glasfaser. Stefan Krämer, Vertreter der Bürgerinitiative erläutert: „Nach dem erfolgreichen FTTH-Ausbau vieler Städte ist nun auch ein Ausbau in Bad Driburg überfällig. Nur durch den Bau komplett neuer Netze als moderne Infrastruktur lässt sich zukünftig der stark ansteigende Datenverkehr dauerhaft stabil abführen. In fünf Jahren wird der Bedarf noch deutlich höher sein. Wir raten daher jedem Hausbesitzer, Mieter und Gewerbetreibenden sich an der Nachfragebündelung zu beteiligen. Und: Ein FTTH-Anschluss steigert auch den Wert der Immobilie.“

Die Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser informiert ausführlich über den Netzausbau, die Produkte sowie den Projektverlauf an einem digitalen Informationsabend via ZOOM. Dieser soll am 17. Februar 2021 ab 19:00 Uhr stattfinden. Die Meeting-ID um an der Veranstaltung teilzunehmen ist die 971-9728-1171.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite deutsche-glasfaser.de/bad-driburg. Zudem werden Mitarbeiter von Deutsche Glasfaser die Bürgerinnen und Bürger daheim besuchen und auf Wunsch gerne beraten. Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sowie das Projekt sind online unter deutsche-glasfaser.de/bad-driburg verfügbar.

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Wintereinbruch: Keine Probleme in der Bielefelder Stromversorgung

Stadtwerke raten dringend, Wasserleitungen und Heizungen vor Frost zu schützen

Bielefeld. Der massive Wintereinbruch hat in Bielefeld nicht wie befürchtet zu vermehrten oder großflächigen Stromausfällen geführt. Die eigens personell aufgestockten Bereitschaften in Leitstelle und Netzbau hatten nicht mehr zu tun als an einem normalen Wochenende.

Da die Temperaturen in den nächsten Tagen immer weiter sinken sollen, könnte aber die Situation in der Wasserversorgung schwieriger werden. Deshalb raten die Stadtwerke Bielefeld allen Hausbesitzern dringend, nochmals den Frostschutz für Wasserleitungen und Heizung zu überprüfen. Bei länger anhaltenden sehr tiefen Temperaturen steigt nämlich erfahrungsgemäß vor allem die Zahl eingefrorener Wasserzähler, aber auch defekter Wasserleitungen am und im Haus deutlich an. Und eingefrorene Wasserleitungen haben nicht nur eine unangenehme Unterbrechung der häuslichen Wasserversorgung zur Folge. Die Leitungen können durch die innere Eisbildung auch undicht werden.

Kellerfenster schließen – ausreichend heizen
Die Stadtwerke raten deshalb, auch ungenutzte Räume – mit abgesenkter Raumtemperatur – zu beheizen und in Kellern sowie in der Nähe von Wasserleitungen und -zählern Außentüren und Fenster bei Frostwetter geschlossen zu halten.

Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in gefährdeten Räumen sollten mit geeigneten Isolierstoffen umhüllt werden und Wasserzählerschächte im Freien besonders frostdicht abgedichtet werden. Wenn kein Wasser benötigt wird, ist es ratsam, bei länger andauernden Frostperioden in ungeheizten Gebäuden die Hauptabsperrhähne ganz zu schließen und das Wasser aus den Leitungen ablaufen lassen.

Sind Wasserleitungen oder auch Heizkörper in nicht geheizten Räumen trotzdem einmal eingefroren, sollten sie grundsätzlich nur vom Fachmann aufgetaut werden. Der Schaden kann sonst noch größer werden. Frostschäden an Hausanschlussleitungen und Wasserzählern beseitigen nur die Stadtwerke. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon (0521) 51-42 50 erreichbar.

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Gehwege müssen geräumt werden – Hinweise zur Schneeräumpflicht

Minden. Schnee und Eis sorgen in diesen Tagen für schwierige Straßenverhältnisse in Minden. Für die Grundstückseigentümer*innen bringt der Wintereinbruch zusätzliche, meist ungeliebte Pflichten mit sich: das Schneeräumen und Streuen. In diesem Zusammenhang weist die Ordnungsbehörde der Stadt Minden noch einmal dringend darauf hin, dass die Gehwege am Grundstück geräumt werden müssen.

Für den Winterdienst in Minden sind die Städtischen Betriebe (SBM) zuständig. Aufgrund der Größe des Mindener Straßennetzes können die Mitarbeiter mit den Streufahrzeugen jedoch nicht überall gleichzeitig räumen. Daher werden zunächst die verkehrswichtigen Straßen und gefährlichen Stellen geräumt.

Die Pflicht zum Schneeräumen haben Grundstückseigentümer*innen oder von ihm Beauftragte beziehungsweise Erbbauberechtigte. Nach Paragraph 2 Abs. 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Minden müssen Anlieger den Gehweg an ihrem Grundstück bei Schneefall und Glätte ordnungsgemäß reinigen und streuen, so der Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung.

Es wurden schon vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern an die Stadt herangetragen. Insbesondere über nicht geräumte Straßen der Winterdienstklasse 0. Für diese Straßen wurde die Winterwartungspflicht auf die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte übertragen. Dieses ist der Anlage 1 und Anlage 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Minden zu entnehmen. Sie kann online unter www.minden.de  abgerufen werden.

Das Freiräumen dieser Straßen durch die Anlieger ist äußerst wichtig. Denn nur dann können Pflegedienste, Rettungskräfte und die Feuerwehr bei entsprechenden (Not-)Situationen schnell und sicher ankommen, um entsprechend Hilfe leisten zu können.

Die städtische Satzung regelt in § 4 außerdem, dass die Gehwege in der gesamten Breite, mindestens jedoch in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee für den Fußgängerverkehr freizuhalten sind. Auch in Anliegerstraßen ohne Gehwege muss in entsprechender Breite geräumt werden. Bei Eis- und Schneeglätte müssen Fußgängerwege und gefährliche Stellen auf den von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten zu reinigenden Fahrbahnen mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Granulat bestreut werden. Dabei ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen nur in besonderen, extremen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, überfrierende Nässe) erlaubt.

Das Streuen von Salz ist auch an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten gestattet. Das gilt nicht für Baumscheiben und begrünte Flächen. Auch darf salzhaltiger Schnee nicht auf ihnen abgelagert werden.

Räum- und Streupflicht besteht bei winterlicher Witterung grundsätzlich in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr. Dabei muss der Schnee unverzüglich nach dem Ende des Niederschlags beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte muss werktags bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages geräumt werden. Die Missachtung dieser Pflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Zudem können Hauseigentümer bei Unfällen auf nicht geräumten und gestreuten Gehwegen sowie bei Unfällen durch Eiszapfen von Verletzten haftbar gemacht werden.

Der Schnee sollte von Hauseigentümer*innen nicht auf der Fahrbahn, sondern an der Bordsteinkante, an der Grundstücksgrenze oder auch auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden. Unbedingt freigehalten werden müssen die Einläufe in Entwässerungsanlagen (Gullys) sowie die Hydranten. Auch dürfen Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.

Falls Bürgerinnen oder Bürger zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen ihren Winterdienstpflichten nicht nachkommen können, sollten sie insbesondere auf die Unterstützung von Nachbarn zurückgreifen, oder die Hilfe von professionellen Gartenbaubetrieben, Gebäudereinigungs- oder Hausmeisterdiensten in Anspruch nehmen, so der Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung.

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Einfach weniger Verpackungsmüll

Tipps für den nachhaltigen Einkauf

Zero waste concept. Eco bags with fruits and vegetables, glass jars with beans, lentils, pasta. Eco-friendly shopping, flat lay

Einfach weniger Verpackungsmüll. Tipps der Verbraucherzentrale Minden. Foto: Verbraucherzentrale NRW

Kreis Minden. Für viele Menschen ist Verpackungsmüll ein Ärgernis. Auch deshalb betonen immer mehr Hersteller die Nachhaltigkeit ihrer Verpackungen. Wie „ökologisch“, „ressourcenschonend“, „recycelbar“ oder „CO2-sparend“ eine Lebensmittel- oder Kosmetikverpackung tatsächlich ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher aber kaum auf den ersten Blick nachvollziehen, so das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW. „Wer kann und will schon im Supermarkt die Ökobilanz eines Verpackungsmaterials recherchieren? Und nach dem Einkauf machen es Angaben wie ‚Bio-Kunststoff aus nachwachsenden Rohstoffen‘ oder ,kompostierbar‘ eher komplizierter als leichter, die Verpackungen richtig zu trennen und korrekt zu entsorgen“, sagen Cornelia Franke-Röthemeyer und Anke Schiermeyer, Umweltberaterinnen der Verbraucherzentrale NRW in Minden. Wer die Umwelt schonen und Müll vermeiden will, kann sich an diesen Tipps orientieren:

• Mehrweg wählen: Mehrweg statt Einweg ist ein echter „Big Point“ in Sachen Nachhaltigkeit. Eine Mehrwegflasche aus Glas kann 50 Mal befüllt und danach sehr gut recycelt werden. Eine PET-Mehrwegflasche kann immerhin bis zu 20 Mal wieder aufgefüllt werden. Getränke in Mehrwegflaschen aus der Region sind daher erste Wahl für alle, die Abfall vermeiden wollen

• Großpackung bevorzugen: Bei einem Kilogramm Nudeln fällt weniger Verpackungsfolie an als bei zwei 500-Gramm- Packungen. Und auch der Joghurt im großen Becher verursacht weniger Müll als vier Portionspackungen. Wer sicher ist, dass er die Lebensmittel aufbrauchen kann, sollte also Großpackungen bevorzugen.

• Umverpackungen vermeiden: Wenn die Plastiktube oder die Blechdose nochmals zusätzlich in Pappe gehüllt sind, wird der Ressourcenverbrauch auf die Spitze getrieben. Und auch das sorgsamste Trennen verbessert die Ökobilanz nicht. Produkte mit unnötigen Umverpackungen daher am besten liegen lassen.

• Lose kaufen, selbst abfüllen: Unverpacktes Obst und Gemüse, Waschmittel und Shampoo zum selbst Abfüllen: Nicht nur spezielle Unverpacktläden, sondern auch Superund Drogeriemärkte bieten zunehmend diese Möglichkeit. Nachhaltig wird’s, wenn zum Verpacken und Nachfüllen mitgebrachte eigene Beutel, Flaschen oder Dosen zum Einsatz kommen.

• Motto „dünn statt dick“ beherzigen: Eine dünne Kunststofffolie ist in punkto Rohstoff- und Energieverbrauch vorteilhafter als eine dicke und insbesondere als eine Verpackung aus Metall oder Einwegglas. Aber Vorsicht bei Verbundverpackungen aus

Papier und Plastikfolie: Für die Wiederverwertung müssen beide Materialien sorgfältig getrennt und richtig sortiert entsorgt werden.

Weitere Hinweise zur Abfallvermeidung gibt die Verbraucherzentrale NRW online unter www.verbraucherzentrale.nrw/abfall. Ein Pressetext zur Untersuchung „Nachhaltigkeitsaussagen auf Produktverpackungen“ ist zu finden unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/53630.

Für Fragen rund um Mülltrennung und Ressourcenschutz steht im Kreis Minden-Lübbecke die Umweltberatung der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Kontakt: 0571 / 386 379 05 oder unter

minden.umwelt@verbraucherzentrale.nrw

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Schüco Sonnenschutzsysteme – Effizient und perfekt integriert

Bielefeld. Sonnenschutzsysteme leisten einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung von Wohn- und Objektgebäuden und für das Wohlbefinden der Nutzer. Sie reduzieren Kühllasten und halten eine angenehme Raumtemperatur aufrecht, ohne die Sichtverbindung nach draußen zu stören. So lässt sich das Tageslicht jederzeit und ohne störende Reflexionen und Blendungen optimal nutzen. Mit den SonnenschutzsystemenSchüco AB ZDS und Schüco Integralmaster rundet der Bielefelder Gebäudehüllenspezialist sein Sonnenschutz-Produktportfolio mit zwei Rollosystemen ab, die Energieeffizienz, Komfort und Design in einem geprüften Gesamtsystem vereinen.

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Das vollständig verdeckt liegende Sonnenschutzsystem Schüco Integralmaster zeigt sich erst, wenn ein Sonnen-, Blend- oder Sichtschutz benötigt wird, sodass die Außenansicht des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. Bild: Schüco International KG

Außenliegender Sonnenschutz

Der Schüco AB ZDS(Aluminium Blind Zip Design Screen) ist ein textiles und vollständig in die Schüco Fassaden- und Fenstersysteme integriertes, außen liegendes Rollosystem. Der Sonnenschutz zeigt sich erst, wenn ein Sonnen-, Blend- oder Sichtschutz benötigt wird, sodass die Außenansicht des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. Profilintegrierte, seitliche Führungsschienen machen den Sonnenschutz äußerst witterungs- und windstabil bis zu einer Windstärke von 25m/s.

Die ZIP-Führung und das Fallstabgewicht ermöglichen ein glattes Tuchbild selbst bei hohen Windlasten und verhindern, dass der Behang aus der Führungsschiene gezogen werden kann. Bei der ZIP-Führung ist am Gewebe ein Reißverschluss angebracht, der innerhalb der Führungsschiene liegt. Eine Hinderniserkennung in der Auf- und Abfahrrichtung bietet zusätzliche Sicherheit und vermeidet Beschädigungen des Sonnenschutzes.

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Der außenliegende, integrierte Sonnenschutz Schüco AB ZDS ist äußerst witterungs- und windstabil und fügt sich durch seine individuellen Gestaltungsmöglichkeiten in jede Fassadenoptik ein. Bild: Schüco International KG

Für die optimale Einbindung in das Design der Fassade beinhaltet die Gewebekollektion insgesamt 50 Gewebe- und Farbkombinationen. Transparente Stoffe, die Sonnenschutz und einen optimalen Bezug zur Außenwelt ermöglichen, sind ein wesentlicher Bestandteil der Kollektion. Diese Materialien sind äußerst witterungsbeständig und schwer entflammbar. Eine blickdichte Alternative bieten Spezialgewebe, die ebenfalls mit dem ZDS kombiniert werden können. Insgesamt lassen sich bis zu zwölf Quadratmeter Fensterfläche mit dem Sonnensystem beschattet.

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Der vorkonfektionierte und gedämmte Behangkasten des Sonnenschutzsystems ZDS in Fenstersysteme AWS wird als eine Einheit zusammen mit den Führungsschienen montiert. Bild: Schüco International KG

Der Schüco AB ZDS überzeugt mit einer einfachen Montage, da der Sonnenschutz als eine Einheit inklusive der Führungsschienen geliefert wird. Bei der Montage auf das Fenster wird der ZDS als vorkonfektionierter und gedämmter Behangkasten lediglich eingeschwenkt, sodass Bohrungen und Verschraubungen deutlich reduziert werden können. Je nach Wahl des Behangkastens können auch die Führungsschiene und die Aluminiumblende der Kastenrückseite in einer zum Element passenden Farbbeschichtung gewählt oder verputzt werden für eine einheitliche Optik im Gebäudeinneren. Das Schüco Sonnenschutzsystem AB ZDS kann in die Elementfassade Schüco AF UDC 80 integriert werden. Neu ist die Einbindung in die Schüco Aluminium Fenstersysteme AWS 50, 75 und 90, AWS 90 BS und AWS 75 PD.

Innenliegender Sonnenschutz
Der Schüco Integralmaster ist ein im Markt bekanntes innenliegendes Rollosystem, das sich perfekt in die Glasleisten von Schüco Aluminium Fenstersystemen integrieren lässt. Eine neue Lösung ist die Integration in Schüco Pfosten-Riegel-Fassaden. In diesem Falle nehmen die Fassadenriegel das Rollosystem auf. Der Vorteil eines profilintegrierten Sonnenschutzes: Er zeigt sich erst, wenn ein Sonnen-, Blend- oder Sichtschutz benötigt wird, sodass die Außenansicht des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird.

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Der innenliegende Sonnenschutz schützt wind- und wetterunabhängig und vereint Blendschutz, Sonnenschutz und Wärmeschutz in einem System. Bild: Schüco International KG

Gleichzeitig schützt der Sonnenschutz durch die innenliegende Montage wind- und wetterunabhängig, was den Reinigungs- und Wartungsaufwand des Sonnenschutzes maßgeblich reduziert. Dank seiner besonderen Konstruktion vereint der Schüco Integralmaster Blendschutz, Sonnenschutz und Wärmeschutz in einem System. So können Blendungen bis zu 97 Prozent und Energieeinstrahlungen bis zu 85 Prozent reduziert werden. Und auch ein uneingeschränkter Blick nach draußen ist je nach Material- bzw. Stoffauswahl mit dem Sonnenschutz möglich. Dabei wird der Schüco Integralmasterbei Fassadensystemen elektrisch über einen 24 V DC SMI-Motor bedient.

Bei der Einbindung in Schüco Fenstersysteme ist wahlweise eine mechanische Bedienung über einen Kettenzug möglich. Das Rollosystem ist als eine Baueinheit konzipiert. Zusammen mit der einfachen Steckerlösung wird somit eine schnelle Montage des Integralmasters in Pfosten-Riegel-Fassaden ohne zusätzliche Verdrahtungsarbeiten ermöglicht. Das Schüco Sonnenschutzsystem Integralmaster ist für die Fassadensysteme FWS 50 und FWS 60 sowie für die Schüco Fenstersysteme AWS 70, 75 und 90 verfügbar.

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Der innenliegende Sonnenschutz schützt wind- und wetterunabhängig und vereint Blendschutz, Sonnenschutz und Wärmeschutz in einem System. Bild: Schüco International KG

Darüber hinaus bietet Schüco weitere Sonnenschutzsysteme wie das außen liegende Aluminium-RolllamellensystemSchüco CSB (ConcealedShaped Blind) und die dynamisch tönbare Verglasung Sage Glass in Kooperation mit Saint-Gobain.

Weitere Informationen finden Sie unter schueco.de/sonnenschutzund unter schueco.de/inow im Bereich HEALTH.

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Winterfütterung von Vögeln mit bedacht

Lemgo. Wer im Winter durch die Winterlandschaft wandert kann sich kaum vorstellen, dass unsere heimischen Vögel hier etwas zum Fressen finden. Ehemals trügte dieser Schein: „Wer genau hinsah konnte einen reich gedeckten Tisch entdecken“, so Willi Hennebrüder von der Lemgoer Ortsgruppe im Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland BUND. Ob „tiefgefrostete“ Beeren in Hecken, Samen von Disteln und Gräsern, einige nicht geerntete Äpfel in den Streuobstwiesen oder überwinternde Insekten. Amseln, Kohlmeise, Rotkehlchen und Co. fanden in der Natur genügend Nahrung und Unterschlupf um den Winter gut versorgt zu überleben.

Freihängendes, überdachtes Futterhaus mit Absperrung gegen Zugang für Nager. Foto: BUND Lemgo

Freihängendes, überdachtes Futterhaus mit Absperrung gegen Zugang für Nager. Foto: BUND Lemgo

Auch auf den Bauernhöfen mit ihren offenen Scheunen gab es Nahrung. „Eine Zufütterung mit Meisenknödeln oder Fertig-Vogelfutter war daher nicht notwendig“, so der BUND. Diese Situation hat sich leider geändert. Vielerorts sind Hecken mit heimischen Gehölzen und Streuobstwiesen verschwunden. Selbst in den privaten Gärten überwiegen die Exoten ohne Beerenfrüchte und Stauden. Stauden mit ihren Samenständen werden wegen des Ordnungssinnes bereits im Spätherbst entfernt. Laub unter dem die Vögel nach Insekten suchen konnten wandert in direkt in die BIO-Tonne oder den Komposter usw. usw. Deshalb plädiert der BUND für eine doppelte Strategie bei der Winterfütterung:

Helfen sie den heimischen Vögeln doch einfach mit einem naturnahen Garten. Wer beerentragende Sträucher oder Bäume pflanzt, der wird auch ohne Futterhäuschen viele Nahrungsgäste beobachten können. Abgeblühte Samenstände von Stauden und Gräsern bieten den Körnerfressern unter den Vögeln (z.B. Grünling, Kohlmeise, Dompfaff) reichlich Nahrung. Und eine Laubschicht oder ein Laubhaufen im Garten lockt insektenfressende Vogelarten wie das Rotkehlchen an.

Vogelfutterhaus, das von Ratten genutzt wird - Bilder aus dem Internet - einmal zur Information - ein Grund mehr die Fütterung nach dem Winter einzustellen. Foto: BUND Lemgo

Vogelfutterhaus, das von Ratten genutzt wird – Bilder aus dem Internet – einmal zur Information – ein Grund mehr die Fütterung nach dem Winter einzustellen. Foto: BUND Lemgo

„Natürlich wollen wir niemanden den Spaß am Futterhäuschen vermiesen“, so Willi Hennebrüder. Insbesondere bei Schneelagen und starken Frostzeiten sollte man ruhig die Vögel füttern. „Winterfütterung macht den Menschen Freude und ist eine Möglichkeit des direkten Kontakts zur Natur.“ Bei der Winterfütterung sollten aber einige Regeln beachten: Die Futterstelle muss trocken sein und regelmäßig gereinigt werden, da sich sonst rasch tödliche Salmonellenerkrankungen ausbreiten.

Die Salmonellose tritt besonders häufig an großen Futterstellen auf – deshalb lieber eine kleine, aber katzensichere Futterstelle einrichten. Auch sollte die Futterstelle nicht von Nagern wie Mäusen und Ratten erreichbar sein, die diese meist schnell entdecken. Auf jeden Fall sollte Sie die Fütterung zum Ende des Winters eingestellt werden, da dann die Vögel wieder genügend Nahrung in der Natur finden und zur Minderung von Schadinsekten beitragen. Weitere Informationen zur Winterfütterung gibt es auf den Internetseiten des BUND Lemgo unter bund-lemgo.de/Winterfuetterung.html.

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REGIONALE 2022

Wohnprojekt „Anders alt werden“ Gütersloh sucht Mitwirkende 

Gütersloh. Das Wohnprojekt „Anders alt werden“ Gütersloh als eins von sieben ausgewählten REGIONALE-Projektideen mit beispielhaften Lösungsansätzen für die Zukunft des Wohnens aus ganz OstWestfalenLippe sucht weitere Mitwirkende.

Gemeinschaftliche Wohnformen sind für zahlreiche Menschen in OstWestfalenLippe ein Thema. Zur Umgestaltung eines zentral gelegenen Häuserblocks in Gütersloh haben sich mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer entlang des Karree Berliner Straße, Kaiserstraße, Carl-Miele-Straße und Lothringer Straße zusammengeschlossen. Jeder soll selbstbestimmt und in einer individuellen Wohnung leben. Neue Gebäude mit 15 oder mehr Wohnungen ergänzen den Bestand. Obere Etagen sind ideal für Familien mit Kindern. Nach Möglichkeit unterstützen sich die unterschiedlichen Generationen und nutzen gemeinschaftliche Einrichtungen.

Insgesamt sollen 40 bis 50 Wohnungen saniert oder neugebaut werden. Ein Kindergarten und ein Begegnungszentrum ergänzen das Mehrgenerationen-Wohnen. Für die Mitgestaltung des Wohnprojekts werden weitere interessierte und engagierte Menschen jeden Alters und Einkommensgruppe sowie Investoren für die geplanten Neubauten gesucht.

Kontakt und Rückfragen bitte direkt an: Frau und Herr Brockbals, Verein LebensArt e.V. “Anders Alt werden”, Telefon: 05241 – 222 743, E-Mail: sibylle@brockbals.de.

OstWestfalenLippe richtet das NRW-Strukturentwicklungsprogramm REGIONALE 2022 unter der Überschrift „UrbanLand“ aus. Ziel ist es, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land über innovative und modellhafte Projekte zu stärken. Sie geben Antworten auf die Frage, wie wir in Zukunft leben, wohnen, arbeiten, uns fortbewegen und unsere Freizeit gestalten wollen. Um die Qualität der Projekte zu gewährleisten, durchlaufen potenzielle REGIONALE-Projekte für OstWestfalenLippe ein dreistufiges Auswahl- und Qualifizierungsverfahren vom C-Status über den B-Status bis zum A-Status. Erst anschließend wird aus den Ideen ein REGIONALE 2022-Projekt. Im Präsentationsjahr 2022 werden erste Ergebnisse sichtbar. Informationen: urbanland-owl.de.

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„9. Tag der Gärten und Parks in Westfalen-Lippe“

Garten- und Parkbesitzer können sich bis zum 20. Februar anmelden

Westfalen. Am 12. und 13. Juni lädt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) alle Garten- und Parkbesitzer dazu ein, die Vielfalt ihrer grünen Schätze zu präsentieren. Zum 9. Tag der Gärten und Parks in Westfalen-Lippe können sich alle privaten und öffentlich zugänglichen Gärten und Parks bis zum 20. Februar 2020 auf gaerten-in-westfalen.de kostenfrei anmelden.

Beim "9. Tag der Gärten und Parks" öffnen am 12. und 13. Juni öffnen neben öffentlichen Parks auch viele private Gärten ihre Pforten, wie hier in Rosendahl (Kreis Coesfeld). Foto: Althoff-Bommel

Beim „9. Tag der Gärten und Parks“ öffnen am 12. und 13. Juni öffnen neben öffentlichen Parks auch viele private Gärten ihre Pforten, wie hier in Rosendahl (Kreis Coesfeld).
Foto: Althoff-Bommel

Viele private Gärten, die nur an wenigen Tagen im Jahr ihre Pforten öffnen, haben durch die Aktion des LWL die Chance, regional und überregional wahrgenommen zu werden. Größere Parkbetreiber bieten an den Aktionstagen besondere Führungen oder andere Veranstaltungen an. Der LWL übernimmt dabei das Dachmarketing und die Bekanntmachung der Initiative.

„Das Engagement der Gärtnerinnen und Gärtner macht uns jedes Jahr aufs Neue stolz. Wir wissen, dass ihnen in diesem Jahr noch mehr Einsatz und Umsicht bevorsteht. Wir tun alles, was uns möglich ist, um sie bei der Erfüllung der Corona-Regeln zu unterstützen – wie streng auch immer diese im Juni noch sein werden“, sagt Dr. Yasmine Freigang, die Leiterin von „Kultur in Westfalen“.

„Die große Blütenpracht, die heilenden Klosterpflanzen, hochkarätige Kunst, bäuerliche Kräuterbeete, alter Baumbestand, Teiche und Wege in den Gärten und Parks sind nur einige Beispiele für die wunderbare Vielfalt der westfälischen Gartenkultur,“ kündigt Udo Woltering von der LWL-Denkmalpflege, Landschafts-und Baukultur in Westfalen die jährliche Veranstaltung an.

Garten- und Parkbesitzer, die ihre Anlagen beim "Tag der Gärten und Parks" präsentieren möchten, können sich noch bis zum 20. Februar anmelden. Foto: Althoff-Bommel

Garten- und Parkbesitzer, die ihre Anlagen beim „Tag der Gärten und Parks“ präsentieren möchten, können sich noch bis zum 20. Februar anmelden.
Foto: Althoff-Bommel

Hintergrund
Neben den vielen Privatgärten gibt es in Westfalen-Lippe über 600 kulturell herausragende Gärten und Parks, von denen etwa die Hälfte ganzjährig für Besucher geöffnet ist. Gartenkultur ist ein wesentlicher Teil der Identität der Region. Der LWL will sie in den Fokus rücken, das Bewusstsein für diese Besonderheit schärfen und den Tourismus stärken. Die Website gaerten-in-westfalen.de bietet zu 108 ausgewählten Gärten und Parks umfassende Informationen. „Gärten und Parks in Westfalen-Lippe“ ist eine Initiative des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und wird vom NRW-Kulturministerium gefördert.

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Gartenschau hat erstmals mehr als 6.000 Jahreskarten verkauft

Zum Ende der vergünstigten Vorverkaufsphase kann sich die Gartenschau Bad Lippspringe über einen neuen Rekord freuen: Mehr als 6.000 Interessenten haben eine Jahreskarte für die attraktive Parkanlage gekauft. Die Geschäftsführer Ferdinand Hüpping und Rehana Rühmann führen diesen Erfolg vor allem auch auf das familienfreundliche Veranstaltungskonzept zurück.

Die zukünftige Gartenschau in Bad Lippspringe, Foto: Stadt Bad Lippspringe

Die zukünftige Gartenschau in Bad Lippspringe, Foto: Stadt Bad Lippspringe

Bad Lippspringe. „Mit dem Sparkassen-Waldleuchten im Frühjahr, den neuen Sandwelten im Sommer und dem Kürbisfestival im Herbst bieten wir ein abwechslungsreiches Veranstaltungspaket für die ganze Familie. Die Rückmeldungen unserer Kunden dazu sind durchweg positiv. Sie können es kaum erwarten, die Gartenschau jedes Mal wieder neu zu entdecken“, freut sich Rehana Rühmann über die bemerkenswerte Resonanz. Hinzu kommen die beliebten Konzerte im Rahmen der Sparkassen-Unterhaltung am Feierabend sowie Yoga- und Qigong-Kurse in den Sommermonaten, die wie alle anderen Veranstaltungen auch für Jahreskarten-Inhaber kostenfrei sind.

„Darüber hinaus schätzen viele Jahreskarten-Kunden die individuelle Kinderspielwelt. Durch unseren deutschlandweit einzigartigen Grüffelo Pfad haben im vergangenen Jahr zahlreiche Familien die Gartenschau für sich entdeckt und besuchen uns jetzt regelmäßig“, ergänzt Ferdinand Hüpping. Ein unterstützender Faktor ist die Corona-Pandemie, die aktuell viele andere Freizeitmöglichkeiten einschränkt und das Ausflugsziel Gartenschau bei einigen Menschen noch stärker in den Fokus gerückt hat.

Wer aktuell noch keine Jahreskarte für 2021 hat, kann diese weiterhin online oder telefonisch unter 05252-26260 erwerben. Die Mitarbeiter sind täglich von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar und versenden die Jahreskarten per Post, sodass diese je nach Bestellvolumen in wenigen Werktagen beim Käufer eintreffen. Vor Ort in der Tourist Information dürfen aufgrund der Vorgaben der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zurzeit keine Jahreskarten oder anderen Produkte verkauft werden. Auch eine Beratung kann dort aktuell nicht stattfinden.

Zudem ist die Gartenschau Bad Lippspringe bis auf Weiteres ausschließlich für Jahreskarten-Inhaber geöffnet. Der kontaktfreie Zugang zum Gelände erfolgt über das Gebäude der Tourist Information am Haupteingang. Inhaber einer gültigen Jahreskarte für 2021 können ihr Ticket dort einscannen und anschließend die Gartenschau besuchen. Darüber hinaus können Besucher ihre bereits gekauften Jahreskarten-Gutscheine in gültige Tickets umwandeln lassen.

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Übergangsfrist zur Registrierung endet am 31. Januar

 Seit Anfang 2019 ist das Marktstammregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zur Registrierung aller stromerzeugenden Anlagen online. Das Portal löst die bisherigen Meldewege ab und fasst umfangreiche Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammen. Am 31. Januar 2021 endet die Übergangsfrist. Wer seine Photovoltaikanlage, den Batteriespeicher, das Blockheizkraftwerk oder auch die Windenergieanlage bis dahin nicht im MaStR registriert hat, riskiert ein Bußgeld und einen Auszahlungsstopp bei der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG).

Auch Photovoltaikanlagen, die schon länger in Betrieb sind, müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Foto: Kreis Gütersloh

Auch Photovoltaikanlagen, die schon länger in Betrieb sind, müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Foto: Kreis Gütersloh

Gütersloh. Die Meldepflicht bis Ende Januar 2021 gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, also auch für stromerzeugende Anlagen, die bereits viele Jahre im Betrieb sind. Photovoltaikanlagen die bereits im alten Anlagenregister der Bundesnetzagentur eingetragen wurden, sind im MaStR erneut zu registrieren. Neue stromerzeugende Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins neue Meldeportal eingetragen werden. Neben der Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister trat Anfang des Jahres die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in Kraft. Darin kam es unter anderem zu Änderungen der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom.

„Mit dem EEG 2021 wird die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss, angehoben“, erklärt Ursula Thering, Projektleiterin der Initiative Sonne sucht Dach beim Kreis Gütersloh. „Lag die Grenze zuvor bei 10 kWp (Kilowatt peak) ist diese nun auf 30 kWp angehoben worden“. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit. Betreiber von stromerzeugenden Anlagen können den Eintrag vornehmen unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Im Register werden die sogenannten Stammdaten abgefragt. Details zu den benötigten Daten sind unter ‚Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur‘ im Meldeportal erhältlich.   Die Bundenetzagentur ist zudem telefonisch unter 0228 14 3333 erreichbar.

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Vergünstigte Dauerkarten bis Ende Februar

Den Gartenschaupark für 21 Euro beliebig oft besuchen

Die Spielplätze im Gartenschaupark Rietberg sind geöffnet – Kinder ab Schuleingangsalter müssen bei der Benutzung allerdings einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Mit vergünstigten Dauerkarten kann der Park beliebig oft besucht werden. Die reduzierten Tickets gibt es noch bis Ende Februar. Foto: Stadt Rietberg

Die Spielplätze im Gartenschaupark Rietberg sind geöffnet – Kinder ab Schuleingangsalter müssen bei der Benutzung allerdings einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Mit vergünstigten Dauerkarten kann der Park beliebig oft besucht werden. Die reduzierten Tickets gibt es noch bis Ende Februar. Foto: Stadt Rietberg

Rietberg. Die Gartenschaupark Rietberg GmbH verlängert die Fristen für vergünstigte Dauerkarten. Bis Ende Februar können Besucher diese Tickets noch zu reduzierten Preisen erwerben. Ursprünglich sollte es die vergünstigten Jahreskarten nur bis Ende Januar geben.  Nun aber können Erwachsene sich die Dauerkarten bis Ende Februar für 21 Euro sichern. „Wir wollen mit der Verlängerung ein Zeichen setzen in dieser schwierigen Zeit“, erklärt Gartenschaupark-Geschäftsführer Peter Milsch. „Vielleicht können wir dem einen oder anderen Besucher so eine Freude machen, denn in Corona-Zeiten haben viele Menschen ja auch mit finanziellen Einbußen zu kämpfen.“

Auch wenn die aktuelle Situation eine konkrete Planung von Veranstaltungen natürlich schwierig macht, weist Peter Milsch doch darauf hin, dass besonders für die Sommermonate viele tolle Veranstaltungen für die ganze Familie vorgesehen sind. „Und auch der Park an sich ist schön. Gerade werden die Mustergärten erneuert, die Spielplätze stehen zur Verfügung, als Ausflugsziel ist das Gelände immer attraktiv“, weist der Geschäftsführer auf die Tatsache hin, dass sich ein Besuch des 30 Hektar großen Geländes zu jeder Jahreszeit lohnt. Corona hinterlässt aber natürlich auch hier Spuren: So wird das für den 19. Februar geplante Feuerfest des Fördervereins aller Voraussicht nach nicht stattfinden können.

Bislang hat die Gartenschaupark Rietberg GmbH für dieses Jahr gut 11.800 Dauerkarten verkauft – im Jahr zuvor waren es im gleichen Zeitraum etwa 3000 Tickets mehr. Mit einer Dauerkarte kann der Park beliebig oft besucht werden, sie gilt auch für viele der Zusatzveranstaltungen. Zudem kann das Jahresticket in verschiedenen weiteren Parks in ganz Deutschland genutzt werden. Wer bei den Sportangeboten im Park mitmachen möchte, kann dies ebenfalls ohne zusätzliche Kosten tun. Bis Ende Februar kostet das Dauerticket für erwachsene Einzelpersonen 21 Euro, danach 24 Euro. Eigene Kinder bis einschließlich 17 Jahre sind inkludiert. Familien inklusive eigener Kinder bis 17 Jahre bezahlen bis Ende Februar 42 Euro für die Dauerkarte, danach 48 Euro.

Die Dauerkarten sind unter anderem an den Parkeingängen zu bekommen. Die Eingänge Mitte und Stennerlandstraße sind täglich von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Auch per Online-Formular sind die Dauerkarten erhältlich, dieses ist auf der Internetseite www.gartenschaupark-rietberg.de zu finden. Die Tickets werden zugeschickt, der Kunde erhält eine Rechnung.

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Neues Blumenfachgeschäft in Bad Lippspringe

Vor wenigen Wochen hat mit Blumen Cornielje ein neues Blumenfachgeschäft in der Lange Str. 6 in Bad Lippspringe eröffnet.

Neues Blumenfachgeschäft, Foto: Stadt Bad Lippspringe

Neues Blumenfachgeschäft, Foto: Stadt Bad Lippspringe

Bad Lippspringe. Mit Bad Lippspringe verbindet der Inhaber, Gerardus Cornielje, bereits seine Lehrjahre in der Baumschule Jurgelucks. Umso mehr freut er sich trotz des schwierigen Starts aufgrund der Corona-Pandemie, mit seinen beiden Mitarbeiter/Innen nun auch Blumenliebhabern in Lippspringe ein buntes Sortiment an frischen Schnittblumen, Topfpflanzen und Gestecken für jeden Anlass anbieten zu können. Auch während des Lockdowns können Kunden hier nun montags bis freitags von 9.00 bis 19.00 Uhr sowie samstags bis 16.00 Uhr ihre Pflanzen erwerben. Das Angebot wird aktuell – sehr zur Freude des gesamten Teams – gut angenommen.

Betrieben wird das in den 1950er Jahren gegründete Familienunternehmen Blumen Cornielje bereits in 3. Generation durch die gleichnamige Familie. Der Fachmarkt bietet alle Arbeiten rund um Brautfloristik, Trauerfloristik, Tisch- und Saaldekorationen sowie saisonale Blumenarrangements an. Neben der Niederlassung in Bad Lippspringe findet man Blumen Cornielje auch in Wewer und Elsen, in Erwitte und Straelen-Herongen, drei Mal in Paderborn und natürlich auf den Wochenmärkten der Region. Darüber hinaus ist das florale Angebot auch in Tankstellen und Kiosken in und um Paderborn erhältlich.

Bürgermeister Ulrich Lange wünscht dem Team von Blumen Cornjele alles Gute und viel Erfolg in Bad Lippspringe!

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Haushalte mit geringem Einkommen werden beraten

Fachbereichsleiter Michael Werner (links) und Projektleiter Maksim Boschmann freuen sich, dass der Stromspar-Check auch trotz Corona dabei hilft, die Belastungen einkommensschwacher Haushalte zu reduzieren. Foto: Kreis Höxter

Fachbereichsleiter Michael Werner (links) und Projektleiter Maksim Boschmann freuen sich, dass der Stromspar-Check auch trotz Corona dabei hilft, die Belastungen einkommensschwacher Haushalte zu reduzieren. Foto: Kreis Höxter

Kreis Höxter. Die aktuellen Corona-Zahlen erfordern weitere Kontaktbeschränkungen. Dennoch brauchen viele auch weiterhin Hilfe beim Energiesparen – vor allem Haushalte mit geringen Einkommen, deren Stromkosten einen überdurchschnittlichen Anteil ihrer knappen Budgets einnehmen. „Deshalb macht das Projekt Strom-Spar-Check im Kreis Höxter weiter und berät vermehrt am Telefon oder per E-Mail“, erläutert Michael Werner vom Kreis Höxter. Der Leiter des Fachbereichs Umwelt, Bauen und Geoinformationen weist darauf hin, dass normalerweise im Januar und Februar der Terminkalender der Stromberater für die Hausbesuche voll wäre: „Trotz Corona wollen wir die einkommensschwachen Haushalte jetzt zur Zeit der Jahresabrechnungen nicht allein lassen.“ Soweit es geht, finden die Beratungen telefonisch statt. „Hausbesuche sind auf Wunsch und unter strengen Hygieneauflagen möglich, sollten aber aktuell die Ausnahme sein, vergleichbar mit einem notwendigen Handwerkerbesuch“, so Werner.

Energiesparen ohne Komfortverzicht: Der kostenlose Stromspar-Check des Kreises Höxter, der unter dem Motto „Energiesparen ohne Komfortverzicht“ steht, zeichnet sich durch eine individuelle Beratung auf Augenhöhe aus. „Die umfassend geschulten Stromspar-Teams spüren Einsparpotenziale auf. Sie geben praktische Tipps zum energieeffizienteren Nutzungsverhalten und helfen beispielsweise mit LEDs, schaltbaren Steckerleisten und wassersparenden Duschköpfen dem Haushalt, den Energieverbrauch und die Kosten sofort zu reduzieren“, erläutert Martina Krog, Klimaschutzbeauftragte des Kreises Höxter. Ein Besuch des Haushaltes sei schon effektiver, weil die vorhandenen Unterlagen und die Situation vor Ort gemeinsam gesichtet werden könnten, macht sie deutlich. „Aber wir nehmen uns die Zeit, um auch am Telefon in Ruhe alle Fragen zu klären.“ Immerhin könne ein beratener Haushalt im Durchschnitt etwa 200 Euro im Jahr einsparen. „Speziell während der Zeit des Corona-Lockdowns verbrauchen viele Haushalte mehr Strom als üblich. Die Menschen verbringen vermehrt Zeit zu Hause und nutzen zum Beispiel häufig elektronische Medien. Das lässt in vielen Haushalten die Stromrechnungen steigen“, sagt Projektleiter Maksim Boschmann. „Gerade für Haushalte, die über ein niedriges Einkommen verfügen und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, kann dies eine große Belastung sein.“

Interessierte Haushalte können sich bei Maksim Boschmann unter der Telefon-Nr. 05271 / 965-4225 oder stromspar-check@kreis-hoexter.de melden. Weitere Informationen gibt es unter www.klimaschutz.kreis-hoexter.de.


Breite Unterstützung für Projekt: Der Kreis Höxter und das Jobcenter Kreis Höxter sind lokale Projektpartner und werden auch in den kommenden Jahren viele weitere Haushalte beim Energiesparen unterstützen. Das Projekt Stromspar-Check wird gefördert vom Bundesumweltministerium und ist ein Verbundprojekt des Deutschen Caritasverbandes und des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands. Zu den lokalen Sponsoren zählen aktuell die BeSte Stadtwerke und der Förderverein Regionale Bioenergie im Kulturland Kreis Höxter. Allgemeine Informationen gibt es unter www.stromspar-check.de

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Solarstromanlagen bis Ende Januar bei Bundesnetzagentur anmelden! Ohne Anmeldung keine EEG-Vergütung

Minden. Nur noch bis Ende Januar 2021 können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. „Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Michaela Prelle, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Minden-Lübbecke. Zu diesem Schritt seien alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist.

Dies gelte auch für alte Anlagen, die schon lange laufen und auch für Anlagen, die bereits vor Einführung des neuen Marktstammdatenregisters 2019 im vorherigen Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen waren.

„Wer sich verspätet und seine Altanlage erst im Februar oder sogar noch später anmeldet, der muss unter Umständen Bußgeld zahlen. Auch die EEG-Vergütung fließt erst dann wieder, wenn die Anlage angemeldet wurde“, so die Energieexpertin.

Grundsätzlich gilt: Neue Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher müssen ebenfalls ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dafür gilt eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme.

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist online abrufbar unter marktstammdatenregister.de.

Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Interessierte auch unter verbraucherzentrale.nrw/marktstammdatenregister.
Termine für eine kostenlose Telefon- oder Video-Beratung gibt es unter 0571 / 386 379 06 oder unter 0211 / 33 996 555 und verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

Informationen zur energetischen Modernisierung und der Nutzung erneuerbarer Energie bietet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts ENERGIE2020plus an, das mit Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und des Landes NRW gefördert wird.

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Barrierefreie Schwellen mit Schüco

Für lebenslanges, komfortables Wohnen

Bielefeld. Die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Gebäuden hat für Lebensräume, in denen sich Menschen wohl fühlen sollen, immer mehr an Bedeutung gewonnen. Im Fokus stehen dabei nicht nur Bewohner mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen, sondern Menschen aller Altersgruppen in jeder Lebensphase. Fenster und Türen haben als bewegliche und funktionelle Bauelemente einen besonderen Stellenwert, denn sie sollen möglichst von allen Bewohnern ohne Einschränkungen genutzt werden können. Die barrierefreien Nullschwellen der Schüco Systeme bieten nicht nur umfassenden Komfort, sondern ermöglichen jedem Menschen einen selbstbestimmten Zugang.

Die Anforderungen für barrierefreie Schwellen in Deutschland sind in der Schutznorm DIN 18040 geregelt. Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit sämtlicher Gebäude, sodass diese für Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen komfortabel, ohne Hindernisse und fremde Hilfe frei zugänglich sind. Dafür unterteilt sich die Norm in die DIN 18040-1, welche die technischen Anforderungen für öffentlich zugängliche Gebäude regelt, und in die DIN 18040-2, die sich auf die Ausstattung von Wohngebäuden und deren Außenanlagen bezieht. Aus dieser Norm ergeben sich spezielle technische Anforderungen, die Fenster, Türen und Schiebesysteme für die Barrierefreiheit eines Wohngebäudes erfüllen müssen. Ein zentraler Bestandteil der Norm ist der ebenerdige Übergang. Mit Schüco Systemlösungen aus Aluminium und Kunststoff lässt sich ein schwellenloser Übergang im gesamten Gebäude realisieren für ein barrierefreies und komfortables Zuhause in jedem Alter.

Das Fenstertürsystem Schüco AWS 75.SI+ ermöglicht dank seiner Nullschwelle einen stolperfreien Übergang. Bild: Schüco International KG

Das Fenstertürsystem Schüco AWS 75.SI+ ermöglicht dank seiner Nullschwelle einen stolperfreien Übergang. Bild: Schüco International KG

Fenstertüren
Der Zugang zum Balkon oder der Terrasse kann schnell zu einer Stolperfalle und für Rollstuhlfahrer sogar zu einem echten Hindernis werden. Um das zu vermeiden, hat die DIN 18040 definiert, welche technischen Anforderungen eine Fenstertür für einen komfortablen und barrierefreien Zugang erfüllen soll. Schwellen sind dabei nicht zulässig. Nur falls eine Nullschwelle technisch unabdingbar ist, kann eine Schwelle mit einer maximalen Höhe von 20 mm eingesetzt werden.

Die bodengleiche Schwelle des Fenstersystems SchücoLivIngschafft einen komfortablen Übergang zu Balkon oder Terrasse. Bild: Schüco Polymer Technologies KG

Die bodengleiche Schwelle des Fenstersystems SchücoLivIngschafft einen komfortablen Übergang zu Balkon oder Terrasse. Bild: Schüco Polymer Technologies KG

Die Balkon- oder Terrassentüren der Aluminium-Konstruktion Schüco AWS (Aluminium Window System) barrierefrei wurden entwickelt, um allen Bedürfnissen nach Komfort und Design gerecht zu werden. Die Fenstertür AWS barrierefrei kann mit einer ebenerdigen Nullschwelle umgesetzt werden, die einen stolperfreien Übergang zwischen Innen und Außen ermöglicht. Die Schwelle erreicht nach der durch das ift Rosenheim herausgegebenen Richtlinie „Ermittlung der Klassifizierung der Überrollbarkeit von Schwellen (BA-01/1)“ mit Klasse 6 die höchste Klassifizierung. Damit kommen Rollstuhlfahrer, kleinere Kinder oder Menschen mit Gehhilfen sicher und problemlos über die Schwelle. Eine Absenkdichtung mit verzögerter hydraulischer Absenkung ermöglicht einen kräftefreien Schließvorgang. Für eine leichte manuelle Bedienbarkeit (Bedienkraft Klasse 2) sorgen die Schüco Beschläge im Flügelrahmen. Mit Nullschwelle realisiert werden können die Aluminium-Fenster- bzw. Fenstertür-Konstruktionen Schüco AWS 70.HI, AWS 75.SI+ und AWS 90 SI+ (70, 75 und 90 mm Bautiefe) sowie die Kunststoff-Fenstertüren der SchücoLivIng und SchücoLivIngAlu Inside Serie.

Haustüren

Um allen Bewohnern einen selbstbestimmten und komfortablen Zugang zu Gebäuden zu ermöglichen, müssen besonders Eingangstüren barrierefrei gestaltet sein. Bei Haustüren sind Schwellen nach DIN 18040 ebenfalls grundsätzlich nicht zulässig.

Die Nullschwelle des Türsystems Schüco AD UP vereint barrierefreien Komfort mit den klassischen Anforderungen einer Haustür wie Schlagregendichtheit oder Luftdurchlässigkeit auf höchstem Niveau. Bild: Schüco International KG

Die Nullschwelle des Türsystems Schüco AD UP vereint barrierefreien Komfort mit den klassischen Anforderungen einer Haustür wie Schlagregendichtheit oder Luftdurchlässigkeit auf höchstem Niveau. Bild: Schüco International KG

 

Bild: Schüco International KG

Bild: Schüco International KG

Das Türsystem Schüco AD UP (Aluminium Door Universal Platform) wird den in der Norm DIN 18040 gesetzten Anforderungen für einen schwellenlosen Zugang im Wohn- und Objektbau gerecht. Mit dem produktübergreifenden Konstruktionsprinzip der barrierefreien Nullschwelle lässt sich ein uneingeschränkter, schwellenloser Zugang in das Gebäude ermöglichen. Die ift-Richtlinie „Ermittlung der Klassifizierung der Überrollbarkeit von Schwellen (BA-01/1)“ wird mit der höchsten Klasse 6 auch hier vollumfänglich erfüllt. Dabei werden weiterhin alle klassischen Anforderungen an eine Tür, wie zum Beispiel die Schlagregendichtheit oder Luftdurchlässigkeit auf hohem Niveau realisiert. Zudem bietet das Türsystem mit der barrierefreien Nullschwelle eine Einbruchhemmung bis RC 2. Ein zusätzlicher, automatischer Drehtürantrieb löst die Bedienkräfte auf, sodass ein einfacher und komfortabler Zutritt ohne eine manuelle Bedienung der Tür ermöglicht wird.
Neben dem Aluminium-Türsystem punkten auch Schüco Kunststoff-Systeme mit einer barrierefreien Schwellenlösung. So kann eine Nullschwelle in alle einflügeligen und einwärts öffnenden Haustüren des SystemsSchücoLivIng eingesetzt werden. Extra entwickelte Windstopps für niveaugleiche Türelemente und eine automatische Absenkdichtung sorgen für Funktionalität, Langlebigkeit und optimale Dichtheit der Türen.

Ob für Terrassen oder Balkone – mit dem schwellenlosen Übergang des Schiebesystems Schüco ASE 60 wird jedem Bewohner ein selbstbestimmter Zugang nach draußen ermöglicht. Bild: Schüco International KG

Ob für Terrassen oder Balkone – mit dem schwellenlosen Übergang des Schiebesystems Schüco ASE 60 wird jedem Bewohner ein selbstbestimmter Zugang nach draußen ermöglicht. Bild: Schüco International KG

Schiebesysteme

Neben den Fenstern und Türen müssen auch Schiebesysteme besondere Anforderungen erfüllen, um komfortabel und leicht für alle Bewohner gleichermaßen, ob mit oder ohne motorischen Einschränkungen, nutzbar zu sein. Hier wird eine bodengleiche Schwelle deshalb ebenfalls gefordert. Die Schüco Aluminium-Schiebe- und Hebeschiebesysteme ASE 60 (Aluminium Sliding Element, Bautiefe 60 mm)und ASE 80.HI (Aluminium Sliding Element, High Insulated, Bautiefe 80 mm) wie auch das Hebeschiebesystem SchücoLivIngSlide aus Kunststoff erfüllen diese Anforderungen. Dabei sorgt vor allem die barrierefreie Nullschwelle für einen zusätzlichen Komfort und ein ebenmäßiges Bild zwischen Innen und Außen. Und auch die klassischen Anforderungen wie eine effektive Wärmedämmung und eine Einbruchsicherheit bis RC 2 können in Kombination mit der Nullschwelle bei den Schiebe- und Hebeschiebesystemen aus Aluminium und Kunststoffproblemlos realisiert werden.

Schüco–Systemlösungen für Fenster, Türen und Fassaden
Die SchücoGruppe mit Hauptsitz in Bielefeld entwickelt und vertreibt Systemlösungen für Fenster, Türen und Fassaden. Mit weltweit 5.650 Mitarbeitern arbeitet das Unter-nehmen daran, heute und in Zukunft Technologie- und Serviceführer der Branche zu sein. Neben innovativen Produkten für Wohn- und Arbeitsgebäude bietet der Gebäudehüllenspezialist Beratung und digitale Lösungen für alle Phasen eines Bauprojektes – von der initialen Idee über die Planung und Fertigung bis hin zur Montage. 12.000 Verarbeiter, Planer, Architekten und Investoren arbeiten weltweit mit Schüco zusammen. Das Unternehmen ist in mehr als 80 Ländern aktiv und hat in 2019 einen Jahresumsatz von 1,750 Milliarden Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen unter schueco.de.

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Die Wasserversorger im Kreis Paderborn informieren

Hoevelhof. Aufgrund der geringeren Niederschläge in den letzten Jahren wollen die Wasserversorger der Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn die Menschen mit einer gezielten Kampagne auf den nachhaltigen Nutzen und die relevante Bedeutung „Unseres Trinkwassers“ hinweisen. Aus diesem Grund läuft seit 2020 eine Info-Kampagne um die Wertschätzung des Wassers wieder in das Bewusstsein der Menschen zu bringen und zu veranschaulichen, dass die Leistungen der Wasserversorgung aufgrund des Klimawandels eine große Herausforderung sind. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen über einen sinnvollen Umgang mit dem Trinkwasser findet Ihr auf der Internetseite www.deine-wasserpartner.de

https://youtu.be/hXs6ZwjK7Fs

 Unser Wasser – bleibst du dabei ? – Auch im neuen Jahr ist es wichtig, sich gemeinsam für UNSER WASSER stark zu machen – denn Wasser für alle bedeutet Hygiene für alle! Mach mit und sei dabei!
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Ausgediente Weihnachtsbäume werden abgeholt

Altenbeken. In Zeiten geltender Kontaktbeschränkungen müssen sonst routinemäßig ablaufende Aktivitäten corona-angepasst überplant werden. Das gilt auch für die traditionellen Sammelaktionen ausgedienter Weihnachtsbäume, die am kommenden Samstag (16.01.) in Altenbeken und Buke von der Kolpingsfamilie Altenbeken und in Schwaney von den dortigen Jungschützen durchgeführt werden. Beide Organisationsteams haben entsprechende Konzepte erarbeitet, die den Vorschriften der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung entsprechen.

Die jeweiligen Sammlungen werden ausschließlich in Zweiter-Teams durchgeführt, wobei die Sammelfahrzeuge nach Möglichkeit mit zwei Personen besetzt werden, die einem gemeinsamen Haushalt angehören. Alle Helfer tragen eine Alltagsmaske, Arbeitshandschuhe und eine Warnweste bzw. Kleidung der Jungschützen. Die Fahrzeuge starten von zu Hause aus, eine Begegnung der Helfer untereinander über die Zweiergruppen hinaus findet nicht statt. Die am Straßenrand liegenden Weihnachtsbäume werden ohne Kontakt zu Haus- oder Wohnungseigentümern eingesammelt und zu den jeweiligen Sammelstellen gebracht.

Für Altenbeken und Buke gilt: Marken für die Sammlung können z. B. online im Buchladen Kuhfuß bestellt und dann dort abgeholt oder im Raiffeisen-Markt Buke erworben werden. Die Marke sollte am abgeschmückten Baum befestigt und dieser dann gut sichtbar um 8 Uhr an die Straße gestellt werden.

Für Schwaney gilt: Interessenten können den Jungschützen ihren Abholwunsch telefonisch (L. Fieseler – 01511 7697959 bzw. M. Heinemann 0152 55812552) oder per per E-Mail bekanntgeben oder sich in den ausliegenden Listen (Grautstück, Bäckerei Niermann, Avia Tankstelle) eintragen.

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„Mikrozensus 2021“ startet Auch in Paderborn werden ausgewählte Haushalte ab Januar befragt

Im Januar startet auch in Paderborn die bundesweit durchgeführte Haushaltsbefragung „Mikrozensus“. Foto: Stadt Paderborn

Im Januar startet auch in Paderborn die bundesweit durchgeführte Haushaltsbefragung „Mikrozensus“. Foto: Stadt Paderborn

Paderborn. Im Januar startet auch in Paderborn die bundesweit durchgeführte Haushaltsbefragung „Mikrozensus“. An der repräsentativen Befragung, die Informationen zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung liefern soll, nimmt jedes Jahr rund ein Prozent der Bevölkerung teil. In Nordrhein-Westfalen befragt der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt jährlich rund 80 000 Haushalte. Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Nordrhein-Westfalen? Wie ist die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung? Wie viele Familien mit Kindern gibt es in NRW? Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund? Wie der IT.NRW mitteilt, gibt der seit 1957 durchgeführte Mikrozensus Antworten auf diese und ähnliche von Politik, Wissenschaft und Medien häufig gestellte Fragen. Auch in der Corona-Krisenzeit liefert er wichtige soziodemografische Strukturinformationen zur Bevölkerung.

Die Befragungen der Haushalte sind gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt. Im Januar 2021 werden beispielsweise in 44 zufällig ausgewählten Düsseldorfer Auswahlbezirken etwa 352 Haushalte befragt (die durchschnittliche Zahl je Bezirk liegt bei etwa acht Haushalten). NRW-weit setzt IT.NRW für die Befragungen der Haushalte unterstützend rund 250 Interviewerinnen und Interviewer ein. Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind sie zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation finden diese Befragungen zurzeit nicht wie gewohnt persönlich, sondern telefonisch statt. Abgefragt werden z. B. persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Die Ergebnisse sind Basis für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Neben der Auskunftserteilung an die sorgfältig ausgewählten und intensiv geschulten Interviewer können die Haushalte aber auch online antworten oder einen Papierfragebogen ausfüllen und an das Statistische Landesamt schicken. Ab dem Jahr 2021 ist neben der europäischen Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) auch die europäische Erhebung „Haushalte in der Informationsgesellschaft” (IKT) als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert.

Beim Mikrozensus handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden Straßenzüge bzw. Gebäude nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt. Haushalte, die in diesen „ausgelosten” Gebäuden wohnen, werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal zum Mikrozensus befragt.

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Sammelstellen für Weihnachtsbäume in Lemgo

Lemgo. Wie in jedem Jahr wird auch diesmal wieder durch Einrichtung von Sammelstellen eine Beseitigung der ausgedienten Weihnachtsbäume ermöglicht. Die Weihnachtsbäume sollten bis zum 10.01.2021 zu den nachstehend aufgeführten Sammelstellen gebracht werden. Die Bäume werden durch Fahrzeuge der Städtischen Betriebe Lemgo abgefahren.

Sammelstellen: 

  • Innenstadt:  Parkplatz Neue Torstraße (Cafe Weber) gem. Beschilderung
  • Sonderschule MenkestraßeRealschule Heldmannskamp
  • Detmolder Weg/Ecke Biesterbergweg
  • Parkplatz Geschw. -Scholl-Straße/Ecke Lüttfeld
  • Regenstorplatz – im hinteren Bereich gemäß Beschilderung
  • Ortsteil Brake: ehemaliges Rathaus/Ewerbeckstraße, Parkplatz Stucken
  • Ortsteil Wiembeck: ehemaliges Kinderheim
  • Ortsteil Wahmbeck: Schule
  • Ortsteil Trophagen: Tischlerei Kosiek
  • Ortsteil Hörstmar: Schule
  • Ortsteil Lüerdissen: Dorfgemeinschaftshaus
  • Ortsteil Luherheide: Wendeplatz Eichenstraße
  • Ortsteil Entrup: Parkplatz Sportplatz
  • Ortsteil Leese: Turnhalle
  • Ortsteil Lieme: Buskehre Schule
  • Ortsteil Voßheide: ehemalige Schule
  • Ortsteile Kirchheide/Welstorf/Brüntof: Sportplatz Kirchheide (Parkplatz)
  • Ortsteile Matorf/Bredaerbruch: Sportplatz

Hochbeete für den Biologischen Gartenbau finden auch im kleinsten Garten einen Platz

hochbeetLemgo. Schon in den 70er Jahren hat der Pionier des Biologischen Gartenbaues Heinz Erven aus Remagen seine Hoch- und Hügelbeete konzipiert und dabei gezeigt, dass man einen 4-Personenhaushalt mit einem Hochbeet in der Größe von 2 m x 12 m fast das ganze Jahr über mit frischem Salat und Gemüse versorgen kann. Willi Hennebrüder von der Lemgoer Ortsgruppe im Bund für Umwelt und Naturschutz hat ihn damals mehrfach besucht, um die eigenen Kenntnisse zum biologischen Gärtnern zu verbessern.

Inzwischen hat man aus den Erfahrungen gelernt und das Konzept Schritt für Schritt optimiert. Eine wertvolle Neuerung ist dabei ein Folientunnel, der es ermöglicht, dass man schon frühzeitig Salat aus dem eigenen Garten ernten kann. Leider werden beim Aufbau eines solchen Beetes, der Aussaat und der Bepflanzung mangels Kenntnis immer noch Fehler gemacht. Aus diesem Grund hat die Lemgoer BUND-Gruppe eine eigene Internetseite erstellt mit Hinweis auf diverse Möglichkeiten der Hochbeetgestaltung und einer Info zum kostenfreien Download sowie Angaben zur Literatur.

Wichtig ist nach Aussagen des BUND Lemgo, dass bei der Bepflanzung die Regeln der Mischkultur beachtet werden. Zudem gilt der Grundsatz: „Ein gesunder Boden ist Voraussetzung für gesunde und widerstandsfähige Pflanzen.“ Der eigene Anbau von Salat und Gemüse ist nach Aussagen des BUND Lemgo auch ein Beitrag zum Klimaschutz, weil er lange Transportwege vermeidet und zudem die eigenen Bioabfälle für die Herstellung von Dünger genutzt werden können. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite des BUND Lemgo bund-lemgo.de/hochbeet. Foto: Hochbeet Huchler.

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