Außengastronomie: Gebührenreduzierung oder kostenfreie Flächenerweiterung

Um Nachteile durch die Corona-Verordnungen aufzufangen.

Gütersloh. Ein pragmatischer Umgang mit der durch die Corona-Krise bedingten Situation kennzeichnet auch das Verwaltungshandeln: Kämmerin Christine Lang und Bürgermeister Henning Schulz haben sich in der vergangenen Woche bereits über eine Lösung die Gebühren in der Außengastronomie in dieser Saison betreffend abgestimmt – dies vor dem Hintergrund, dass durch die Abstands- und Hygienevorschriften eine geringere Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht bzw. eine größere Fläche benötigt wird, um die Anzahl der Plätze zu erreichen. So soll dort, wo es räumlich möglich ist, die kostenfreie Nutzung von zusätzlicher Fläche gestattet werden. Wo dies nicht möglich ist, soll die Gebühr analog zur geringeren Sitzplatzanzahl reduziert werden.

Die Gebühr beträgt laut Satzung 18 Euro pro Quadratmeter und Monat und fällt normalerweise im Juli an. Die Flächen können das ganze Jahr über genutzt werden. Um Ausfallzeiten durch schlechtes Wetter o.ä. zu kompensieren, wird nur der Zeitraum von Mai bis September abgerechnet. Rund 50 Betriebe in Gütersloh zahlen derzeit eine Sondernutzungsgebühr.

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