Einkaufen im Kreis Paderborn ohne Termine möglich

Allgemeinverfügung des Kreises Paderborn tritt am Dienstag, 9. März in Kraft
Kreis Paderborn. Weitere Lockerungen im Einzelhandel: Im Kreis Paderborn ist Einkaufen ohne Termine möglich. Auch Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten, zoologische Einrichtungen, Tierparks und ähnliche Einrichtungen können ohne Termin besucht bzw. besichtigt werden. Zudem kann auf die einfache Rückverfolgbarkeit von Kontakten in den Geschäften und Einrichtungen verzichtet werden. Die Allgemeinverfügung des Kreises Paderborn in Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales tritt am Dienstag, 9. März, in Kraft.
Im gesamten Kreis Paderborn ist Einkaufen ab Dienstag, 9. März wieder ohne Termin möglichFoto:Kreis Paderborn

Im gesamten Kreis Paderborn ist Einkaufen ab Dienstag, 9. März wieder ohne Termin möglichFoto:Kreis Paderborn

Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und der Friseure am 1. März hatten sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen geeinigt. In Nordrhein-Westfalen ist ab dem heutigen Montag, 8. März, der Betrieb von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäften, Blumengeschäften und Gartenmärkten wieder zulässig. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen in NRW Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Das so genannte Click & Meet, also eine Terminbuchung, ist ab sofort im Kreis Paderborn nicht mehr erforderlich, allerdings gilt nach wie vor die Beschränkung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 40 Quadratmeter.

Hintergrund: Gemäß § 16 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung können Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums für Gesundheit (LZG) an sieben aufeinanderfolgenden Tagen* und mit einer sinkenden Tendenz unter dem Wert von 50 liegen, in Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weitere Reduzierungen der in der Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen abstimmen. Nach den vom LZG veröffentlichen Zahlen sinkt der Wert der 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Paderborn: Er lag am 1. März bei 45,8, seit dem 5. März unter 40. Am heutigen Montag, 8. März, weist das LZG einen Wert von 37,7 aus.

*In der aktualisierten, ab dem 9. März geltenden Coronaschutzverordnung lautet die einschlägige Passage jetzt: „Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant unter dem Wert von 50 liegt, können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können“.

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