Abschiebungshaftvollzugsgesetz des Landes NRW verfassungswidrig

Düsseldorf/Büren. Der rot/grüne Gesetzesentwurf zum Abschiebehaftvollzugsgesetz des Landes NRW ist verfassungswidrig. Dieses ist das Ergebnis der heutigen (14. April 2015) Expertenanhörung  im  Düsseldorfer  Landtag.  Nach  Auffassung  der  AG  Abschiebungshaft  im  AK  Asyl  e.V.  muss  nun der Gesetzesentwurf zurückgenommen werden.

Nachdem  Ende  Juli  2014 der  Bundesgerichtshof  endgültig festgestellt  hat,  dass  der  Vollzug von  Abschiebungshaft  in NRW seit Jahren unrechtmäßig war, schloss das Abschiebegefängnis im westfälischen Büren seine Pforten.

Seitdem  werden  Abschiebegefangene  nach  Berlin  oder  Eisenhüttenstadt verbracht, was zu einem erheblichen Mehraufwand  für  die  Ausländerbehörden  führt.  Abschiebehaft wird  daher  nur  noch,  wie  es  eigentlich  gesetzlich  vorgeschrieben ist, als „Ultima Ratio“ angewendet und die Zahl der inhaftierten Flüchtlinge ist stark gefallen.

Um  die  Arbeit  der  Ausländerbehörden  zu  erleichtern  und damit die Zahl der Abschiebegefangenen wieder deutlich zu steigern, hat die rot/grüne Landesregierung ein Abschiebehaftvollzugsgesetzt vorgelegt, mit dem die JVA Büren wieder betrieben werden soll. Von Anfang an wurde dieses von der Fraktion der Piraten kritisiert. Um sich umgehend informieren zu können, bat die Fraktion um eine Expertenanhörung.

Normalerweise  ist  es  üblich,  dass  bei  einer  Expertenanhörung alle Fraktionen einen Experten benennen. Dieses war heute jedoch anders. Lediglich die Fraktion der Piraten hat mit  Prof.  Dr.  Christine  Graebsch  von  der  Fachhochschule Dortmund  und  Leiterin  des  Strafvollzugsarchivs  an  der  FH Dortmund eine Expertin bestellt. „Es lässt sich nur mutmaßen,  warum  die  anderen  Fraktionen  darauf  verzichtet  haben“, so Frank Gockel, Pressesprecher  der  AG  Abschiebungshaft im AK Asyl e.V. Gockel: „Sicherlich wird es sehr schwer sein, jemanden zu finden, der den Gesetzesentwurf nicht für verfassungswidrig hält.“

Dementsprechend  äußerte  sich  auch  Frau  Graebsch  in  der Anhörung: „Das vorgeschlagene Gesetz ist […] in mehrfacher Hinsicht verfassungs- und europarechtswidrig“, so ihre Kernaussage.

Graebsch  kritisiert,  dass  Grundrechte,  wie  die  körperliche Unversehrtheit,  das  Briefgeheimnis  oder  die  Informationsfreiheit  eingeschränkt  werden,  ohne dass  festgelegt  wird, wie dieses erfolgen soll. Auch gibt es keine Regelungen für die Bedürfnisse von besonders schutzbedürftigen Personen, wie Kinder und Jugendliche, Traumatisierte oder schwerstkranke Menschen. Außerdem gibt es keinerlei Änderungen beim Vollzug, wie er vorab in Büren durchgeführt wurde, da noch immer das Strafvollzugsgesetz gilt.

Frank  Herrmann  von  der  Fraktion  der  Piraten  teilte  noch während   der   Expertenanhörung   die   Meinung   von   Frau Graebsch, als sie fordert, die Inhaftierung zum Zwecke der Abschiebung auszusetzen. Gockel dazu: „Es würde dann schnell deutlich, wie überflüssig Abschiebungshaft ist.“ Nach der Auffassung der AG Abschiebungshaft bleibt den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nichts anderes übrig, als das Gesetz zurückzunehmen.