Impfungen mit AstraZeneca für Männer und Frauen unter 60 ab sofort gestoppt

Verfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Kreis Paderborn.  Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat einen sofortigen Stopp der Impfungen von Männern und Frauen unter 60 Jahren verfügt. Dem Ministerium liege ein Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut vor, wonach der Impfstoff der Firma AstraZeneca nur noch bei Personen ab 60 Jahren ohne Einschränkung empfohlen werde.
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„Wir setzen die Verfügung des Ministeriums selbstverständlich sofort um. Wir bieten allen unter 60-Jährigen, die am heutigen Dienstag, 30. März sowie am Mittwoch, 31. März, einen Impftermin haben, den Impfstoff der Unternehmen BioNTech/Pfizer an“, erklärt der medizinische Leiter des Impfzentrums, Dr. Gregor Haunerland.

Der Kreis Paderborn informiert fortlaufend und sobald neue Erkenntnisse vorliegen

UPDATE: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit uns Soziales hat angekündigt, dass wir am 1. Apruil weitere Dosen BioNTech bekommen, sodass – Stand jetzt – alle Termine wahrgenommen werden können.

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Impfungen mit AstraZeneca im Impfzentrum Hille gestoppt

Kreis Minden-Lübbecke. Die Bundesregierung hat aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Aufgrund dieser Entscheidung hat der Kreis Minden-Lübbecke die Impfungen im Impfzentrum in Hille sofort gestoppt. Die Impfungen mit BionTech für Personen, die das 80 Lebensjahr vollendet haben, finden auch weiterhin wie geplant statt.

Prof. Dr. Helen Knauf fordert Test und Impfungen

Die Familienforscherin von der Fachhochschule Bielefeld rät zu systematischen Tests von Lehrkräften, Betreuer*innen und Schüler*innen, damit Schul- und Kitabesuch sowie Freizeit- und Sportveranstaltungen trotz Corona für Kinder und Jugendliche wieder stattfinden können.

Bielefeld. Die Kita hat wieder aufgemacht, und die Älteste darf zumindest an einigen Tagen wieder in die Schule gehen. „Nachdem Kitas und Schulen teilweise wieder geöffnet sind, können wir wenigstens ein bisschen aufatmen“, erzählt FH-Studierende Monica Exposito Pozo aus Lippe.

Prof. Helen Knauf vom Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Bielefeld kennt dieses Bedürfnis nach Aufatmen. Seit Beginn der Covid19-Pandemie erforscht sie, welche Auswirkungen die Restriktionen auf Familien mit Kindern hat. Angesichts der aktuellen Diskussionen über Lockerung oder Fortführung des Lockdowns bezieht sie klar Position: „Zahlreiche Familien waren schon vor dem zweiten Lockdown ausgelaugt. Bis ein Impfschutz für große Teile der Bevölkerung besteht, müssen Lehrkräfte, Betreuer*innen und Schüler*innen systematisch getestet werden, um Schul- und Kitabesuch sowie Freizeit- und Sportveranstaltungen für Kinder und Jugendliche auf möglichst sichere Weise zu gewährleisten.“

Überforderte Familien mit wenig Ressourcen

Knauf hat zwei Studien zum Thema veröffentlicht zusätzlich auch einen Empfehlungskatalog für Lehrer*innen zum Homeschooling veröffentlicht. Ernste Sorge bereiten ihr nach dem vergangenen Lockdown-Winter vor allem schlechter gestellte Familien: „Ob Familien einen Lockdown gut überstehen, hängt ganz besonders von ihren Ressourcen ab: die Sicherheit des Arbeitsplatzes, gute Beziehungen untereinander, gegenseitige Entlastungsmöglichkeiten unter den Eltern, die Fähigkeit, den Kindern bei den Schulaufgaben zu helfen, genügend Platz zuhause, digitale Ausstattung und natürlich ausreichend Geld.“

Familien müssen wieder „auftanken“

Sah die Professorin für Bildung und Sozialisation nach dem ersten Lockdown noch eine gewisse Ausgewogenheit zwischen gestiegenen Belastungen für Familien einerseits und Chancen durch eine stärkere Innigkeit des Zusammenlebens und Entschleunigung des Alltags andererseits, so beurteilt sie die aktuelle Situation kritisch: „Seit über einem Jahr können Familien nicht mehr nachhaltig auftanken. Auch die Lockerungen des vergangenen Sommers konnten das nicht leisten. Dazu war der Alltag nach wie vor zu stark reglementiert: Weiterhin musste in Schulen Masken getragen werden, Freunde konnten sich nur in engen Grenzen treffen, Sport- und Freizeitveranstaltungen waren zu großen Teilen gestrichen.“

Auch positive Aspekte des familiären Zusammenrückens

Zum Hintergrund: Die erste Studie von Prof. Dr. Helen Knauf zu Familien mit Kindern während der Corona-Krise wurde im Mai dieses Jahres von der Konrad-Adenauer-Stiftung veröffentlicht. Hier untersuchte die Professorin anhand von Familienblogs im Internet, wie Eltern ihre Situation beschreiben und welchen Belastungen Familien aufgrund der Corona-Beschränkungen ausgesetzt sind. In der zweiten Untersuchung interviewte Knauf zwanzig Elternteile während der Schul- und Kitaschließung im Frühjahr, um herauszufinden, wie Familien mit der neuen Situation umgingen.

Laut der Wissenschaftlerin zeigte sich in beiden Studien deutlich, dass Eltern zwar immer häufiger an der Belastungsgrenze agierten je länger die Krise dauerte. Als positiv stellte sich Knauf zufolge jedoch heraus, dass in einer Vielzahl von Familien das soziale und alltagspraktische Lernen eine größere Rolle spielte, der Zusammenhalt gestärkt wurde und Kinder trotz erschwerter Beschulung Neues lernen konnten.

Wie Knauf setzt auch Monica Exposito Pozo ihre Hoffnung auf ein baldiges Ende der Pandemie durch die fortschreitende Impfung von weiten Teilen der Bevölkerung. Darüber hinaus fordert die Mutter von vier Kindern, dass Schulen und Kitas geöffnet bleiben. Und: „Schnelltests beim Personal würden zusätzlich Sicherheit schaffen.“

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Keine Verschiebung von Impfterminen auf morgen

Termine beim Impfzentrum, Foto: Kreis Gütersloh

Termine beim Impfzentrum, Foto: Kreis Gütersloh

Gütersloh. Die Anfragen beim Kreis und den Hotlines mehren sich: Viele Menschen wollen wissen, ob sie morgen kommen können, falls sie es heute wegen Glatteis nicht schaffen, ihren Impftermin einzuhalten. Der Deutsche Wetterdienst hatte wegen überfrierenden Regens eine Unwetterwarnung herausgegeben. Das ist leider nicht möglich. Wer seinen Termin heute verpasst, muss sich zwei neue Termine holen, hat also erneut den Buchungsaufwand. Der Kreis Gütersloh bittet um Verständnis, dass keine andere Lösung gefunden werden konnte.

„Wer heute einen Termin hat, der kommt auch an die Reihe, wir machen notfalls eine Stunde länger“, so Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Gütersloh.In den vergangenen Tagen hatte es verschiedentlich Warteschlangen gegeben, da Impfwillige sehr frühzeitig gekommen waren und stundenlang im Impfzentrum warteten. Eine Verschiebung der heutigen Termine auf morgen würde die komplette Terminkoordination durcheinander bringen.

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Impfstart im Impfzentrum Kreis Lippe: Impfungen laufen trotz Witterung wie geplant an

Kreis Lippe. Trotz des Wintereinbruchs mit größeren Mengen Neuschnee liefen am Montag die Impfungen für die Gruppe der über 80-Jährigen im Impfzentrum in der Phoenix Contact-Arena planmäßig an. „Wir mussten aufgrund des Wintereinbruchs etwas umorganisieren. Aber mit vereinten Kräften vom Kreis Lippe und den Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vor Ort sowie des THW und der Feuerwehr, Mitarbeitern des Impfzentrums und der Phoenix Contact-Arena konnten wir den planmäßigen Impfstart im Impfzentrum sicherstellen“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann.

 Der erste Tag im Impfzentrum Kreis Lippe: (v.l.) Katharina Bauerrichter, Pharmazeutische Leiterin Impfzentrum (Apotheker-Kammer Westfalen-Lippe), Sascha Alexander Medina Azuaga, Leiter Impfzentrum (Bevölkerungsschutz Kreis Lippe), Dr. Ludger Böhlen, der ärztliche Leiter des Impfzentrums (KVWL) und Landrat Dr. Axel Lehmann. Foto: Kreis Lippe

Der erste Tag im Impfzentrum Kreis Lippe: (v.l.) Katharina Bauerrichter, Pharmazeutische Leiterin Impfzentrum (Apotheker-Kammer Westfalen-Lippe), Sascha Alexander Medina Azuaga, Leiter Impfzentrum (Bevölkerungsschutz Kreis Lippe), Dr. Ludger Böhlen, der ärztliche Leiter des Impfzentrums (KVWL) und Landrat Dr. Axel Lehmann. Foto: Kreis Lippe

Wer sich aufgrund des Wetters verspätete, konnte seinen Termin trotzdem noch bis 18 Uhr wahrnehmen. Alle, die den Weg zum Impfzentrum aufgrund des Wetters nicht auf sich nehmen konnten, erhielten am darauffolgenden Dienstag, 9. Februar, die Möglichkeit, ihre Impfung nachzuholen. 225 Impfungen waren für den Start am Montag vorgesehen, davon konnten 160 Impfungen gesetzt werden. „Unsere mobilen Teams haben seit dem Jahreswechsel Erfahrungen bei den Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen gesammelt, diese Ärzte und medizinischen Fachangestellten haben sozusagen vorgelegt und wir ziehen im Impfzentrum jetzt nach. Der Testlauf im Dezember war eine gute Übung, am ersten Tag war das Wetter die Nervenprobe. Ich wünsche mir jetzt mit jedem Tag mehr Routinen im Ablauf ohne einen Qualitätsverlust bei der medizinisch, fachliche Betreuung der Impflinge. Mein Highlight am ersten Tag war ein Mann, der zu Fuß aus dem Kalletal in das Impfzentrum kam“, so Dr. Ludger Böhlen, der ärztliche Leiter des Impfzentrums (KVWL).

Parallel laufen derzeit auch noch die Impfungen in den lippischen Altenheimen, die bis Ende Februar abgeschlossen sein sollen. Laut Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sind mit Stand 5. Februar rund 5.600 Erstimpfungen in lippischen Altenheimen durchgeführt worden. Zusätzlich starten am 11. Februar die Impfungen der Beschäftigten in besonderen Berufsgruppen wie den ambulanten Pflegediensten. Hierzu war bislang ein fester Tag in der Woche vorgesehen, an dem die Mitarbeitenden in das Impfzentrum kommen. Mit Zulassung des Impfstoffs von Astrazeneca und entsprechend zugesagten Lieferkontingenten kann voraussichtlich auch die Terminvergabe für Beschäftigte in den besonderen Berufsgruppen ausgeweitet werden. Hierzu laufen derzeit noch die organisatorischen Abstimmungen auf Grundlage des aktuellen Impferlasses des Landes NRW.

Weitere Informationen zu den Impfungen im Impfzentrum gibt es auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung sowie auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung

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Impfung auch mit abgelaufenem Ausweisdokument möglich

Minden. Das Bürgerbüro der Stadt Minden hat in den vergangenen Tagen vermehrt Nachfragen von Bürger*innen erhalten, die nicht sicher waren, ob mit einem abgelaufenen Personalausweis ein Impftermin wahrgenommen werden kann. Nach einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden, neben abgelaufenen Personalausweisen auch andere amtliche Dokumente mit Lichtbild für die Wahrnehmung eines Impftermins, wie beispielsweise der Führerschein, die Krankenkassenkarte, Schwerbehindertenausweise oder natürlich auch der Reisepass akzeptiert, so Daniel Schollmeyer, Bereichsleiter Bürgerdienste bei der Stadt.

Für die Wahrnehmung eines Termins ist somit nicht zwingend eine Neubeantragung notwendig. Auch das Bürgerbüro hat sich an die aktuelle Situation angepasst und die Zahl der angebotenen Termine reduziert, um die Kund*innen und auch die Mitarbeiter*innen zu schützen. „Ziel ist die Reduzierung aller nicht notwendigen Kontakte“, so Schollmeyer weiter.

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Impfstart in den Krankenhäusern

Rund 5.500 Impfdosen verabreicht, Impfzentrum Gütersloh, Foto: Stadt Gütersloh

Rund 5.500 Impfdosen verabreicht, das Impfzentrum Gütersloh, Foto: Stadt Gütersloh

Gütersloh. Rund 5.500 Impfdosen sind inzwischen im Kreis Gütersloh verimpft worden. Am vergangenen Wochenende sind in den ersten der 34 Senioreneinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum zweiten Mal geimpft worden. Die Zahl der Impfdosen ist also nicht gleich die Zahl der geimpften Personen. Damit haben in knapp sieben Tagen die ersten Personen den vollständigen Impfschutz. Noch während die letzten Einrichtungen Besuch zum ersten Impfdurchlauf hatten, starteten die Impfungen in den Pflegewohngruppen und Hausgemeinschaften. Für das Team des Impfzentrums Kreis Gütersloh eine große Herausforderung: Es sind 70 mit über 1.000 Plätzen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen Hausgemeinschaften die Bewohner betreuen, werden geimpft. Bei der Hälfte der Wohngruppen konnte inzwischen die Erstimpfung verabreicht werden.

Auch in den vier Krankenhäusern geht in dieser Woche die Coronaimpfung los. Das Impfzentrum des Kreises hatte vergangenen Freitag die Impfdosen für die vier Häuser bestellt, die zusätzlich zu der wöchentlichen Impfdosenmenge von derzeit rund 1.700 geliefert werden. Am Dienstag konnten 1.200 Impfdosen an zwei Krankenhäuser geliefert werden, am Mittwoch folgen 1.800 an die beiden anderen Häuser. In den Krankenhäusern kommen keine Externen bei der Impfung zum Einsatz, es ist ausreichend medizinisch geschultes Personal vor Ort, um die Impfungen vorzunehmen. Viele Bürgerinnen und Bürger müssen sich aber noch gedulden, bis sie an der Reihe sind. Wer wann geimpft wird, hat der Bund festgelegt anhand der Empfehlung der Ständigen Impfkommission festgelegt. Der Orthopäde, der im Impfzentrum anruft, weil er seine Eltern impfen möchte, wird nicht vorgezogen. Diesen Anruf gab es wirklich.

Neben den Beschäftigten der Krankenhäuser gehören auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste und die der ambulanten Pflegedienste zu jenen, die der Kategorie 1 angehören und die laut der Impfverordnung des Bundes zuerst geimpft werden sollen. Ihre Impfung ist ab der nächsten Woche geplant.

Die Impfreihenfolge und die Priorisierung bestimmter Personengruppen sind in der bundesweiten Coronavirus-Impfverordnung festgelegt. „Wir können uns nicht über diese Verordnung hinwegsetzen. Individuelle Anfragen sind daher nicht erfolgversprechend“, erklärte Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Zudem sei man im ständigen Austausch mit dem Landesgesundheitsministerium und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), immer wieder mal kommen neue Vorgaben und Regelungen.

Zum Thema: Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2) – die Priorisierungen: Die erste Gruppe – folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger ,Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,

3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,

5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Die zweite Gruppe – folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

a) Personen mit Trisomie 21,

b) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung,

c) Personen nach Organtransplantation,

3. eine enge Kontaktperson

a) von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,

b) von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,

4. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,

6. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,

7. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,

8. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind.

Die dritte Gruppe – folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

a) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),

b) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

c) Personen mit chronischer Lebererkrankung,

d) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion,

e) Personen mit Diabetes mellitus,

f) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension,

g) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex,

h) Personen mit Krebserkrankungen,

i) Personen mit COPD oder Asthma bronchiale,

j) Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen,

3. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz,

4. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,

5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,

6. Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,

7. Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,

8. Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.

 

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Seniorinnen und Senioren über 80 können ab Montag, 25. Januar Impftermine für das Impfzentrum buchen

Informationsschreiben sind auf dem Weg. Informationsschreiben kommen ab dem morgigen Mittwoch per Post, spätestens am Samstag, 23. Januar, sind die Schreiben vom NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Landrat Christoph Rüther im Briefkasten

Informationsschreiben sind auf dem Weg, Foto(Grafik) Kreis Paderborn

Informationsschreiben sind auf dem Weg, Foto(Grafik) Kreis Paderborn

Paderborn.  Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung haben im Kreis Paderborn bislang 4.642 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegekräfte in Alten- und Pflegeinrichtungen die erste Impfung erhalten, 102 bereits die zweite Impfung, Stand 19.1.2021. Anfang dieser Woche haben die Impfungen des medizinischen Personals in den Krankenhäusern begonnen.

Nächster Schritt: Ab dem 25. Januar haben Seniorinnen und Senioren, die bis zum Stichtag 31. Januar 2021 das 80. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, telefonisch über eine kostenlose 0800-Rufnummer oder über eine Internetadresse einen Termin im Impfzentrum zu buchen. Ab dem morgigen Mittwoch, spätestens am Samstag, 23. Januar, hat diese Gruppe der Impfberechtigen das Anschreiben von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und das Begleitschreiben von Landrat Christoph Rüther im Briefkasten.

„Ich bin sehr dankbar, dass wir Ihnen jetzt ein Impfangebot machen können“, heißt es in dem Anschreiben von Landrat Christoph Rüther.

Der Landrat weist zudem darauf hin, dass die Impfberechtigen sich auch online alles in Ruhe zu Hause anschauen können: Hier unter:  www.kreis-paderborn.de/impfen sind alle Dokumente zu finden, die auch im Impfzentrum ausgehändigt werden. Die Seniorinnen und Senioren können die Dokumente online ausfüllen, ausdrucken und zum Impftermin mitbringen. Dort ist auch das komplette Anschreiben des Landrats zu finden.

Alle anderen Bevölkerungsgruppen müssen weiter warten: Nach wie vor ist der Impfstoff nur begrenzt verfügbar.

Virtueller Rundgang durch das Impfzentrum

Dieser Screenshot zeigt die Coronasonderseite des Kreises Gütersloh. Dort können sich ab sofort alle Interessenten auf einen virtuellen Rundgang durch das Impfzentrum begeben. Screenshot: Kreis Gütersloh

Dieser Screenshot zeigt die Coronasonderseite des Kreises Gütersloh. Dort können sich ab sofort alle Interessenten auf einen virtuellen Rundgang durch das Impfzentrum begeben. Screenshot: Kreis Gütersloh

Gütersloh. Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh öffnet am 1. Februar zum ersten Mal seine Türen für Bürgerinnen und Bürger. Dort starten dann die Impfungen für über 80-jährige Personen, die einen Termin haben. Wer sich schon vorher ein Bild vom Impfzentrum machen möchte, kann das jetzt bei einem virtuellen Rundgang. Interessenten finden das 360-Grad-Video auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona  Vom Check-in bis zum Check-out – das Video begleitet seine Zuschauer durch eine der acht Impfstraßen und zeigt dabei ein noch leeres Impfzentrum. „Uns war es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Gütersloh schon vor ihrem Termin im Impfzentrum einen Einblick in die Räumlichkeiten zu geben. So können sie sich schon jetzt ein eigenes Bild vom Ablauf machen“, erklärt Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. Das Gebäude ist komplett barrierefrei, sodass auch Impflinge mit eingeschränkter Mobilität die Impfstraßen passieren können. Notfalls stehen auch Rollstühle für sie bereit.

Der virtuelle Rundgang startet auf dem Parkplatz des ehemaligen NAAFI-Shops an der Marienfelder Straße in Gütersloh. Die automatischen Türen des Impfzentrums öffnen sich und rote Absperrbänder markieren den Weg in den Anmeldebereich. Hier steht ein Ticketautomat, an dem die Impflinge eine Nummer ziehen müssen. Diese legt die Impfreihenfolge fest und begleitet die Impflinge durch das gesamte Procedere. Wenn diese Nummer aufgerufen wird, beginnt das Aufklärungsgespräch mit einem Arzt. Danach führt die Impfstraße in den nächsten Wartebereich, von dem aus es dann in die Impfkabine geht. Abschließend verbringen die Geimpften die nächsten 30 Minuten im Beobachtungsbereich. Die Impfstraße endet mit dem Check-Out.

Alle über 80-jährigen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh erhalten in den nächsten Tagen Post mit einem Informationsschreiben rund um die Coronaschutzimpfung. Dieses Dokument dient gleichzeitig als Einladung. Die angeschriebenen Personen können sich ab Montag, 25. Januar, online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 11611702 einen Impftermin reservieren.

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Zweite Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 gestartet

Impfberechtigte über 80-Jährige bekommen Informationsschreiben per Post

Zweite Impfung, Foto: Stadt Horn- Bad Meinberg

Zweite Impfung, Foto: Stadt Horn- Bad Meinberg

Horn-Bad Meinberg. In Lippe haben jetzt die ersten Personen ihre zweite Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 bekommen – so auch Waltraud Burre, Bewohnerin des SeniorenZentrums am Markt in Horn-Bad Meinberg. Die erste Impfung vor 21 Tagen hat die 70-Jährige gut und ohne Nebenwirkungen vertragen. Entsprechend zuversichtlich blickte sie der zweiten Impfaktion in der Senioreneinrichtung entgegen. Wobei die Impfung am gestrigen Sonntag dann fast schon zur Nebensache wurde: „Ich fühle mich hier in der Senioreneinrichtung wohl, und heute Morgen ging es mir ganz besonders gut. Ein großes Lob an die Pflege- und Leitungskräfte sowie die Hausleitung“. Die erste Impfung sei sicher für alle ungewohnt gewesen, sie sei aber sehr zufrieden ob der guten Vorbereitung und Betreuung rund um die Impfaktionen. Auch mit der zweiten Impfung war Waltraud Burre zufrieden, und jetzt freut sie sich bald wieder auf regelmäßigen Besuch von Tochter, Sohn und Enkelkindern. Denn aktuell hält die Familie den Kontakt überwiegend über das Telefon.

Die Kassenärztliche Vereinigung hat Rückmeldungen zu Nebenwirkungen aus 18 stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen in Lippe ausgewertet und sie zeigen nach der ersten Schutzimpfung, dass bei weniger als einem Prozent leichte Nebenwirkungen auftraten. Die erste Schutzimpfung in den Einrichtungen wird im Laufe des Januars 2021 abgeschlossen, sodass dann alle Freiwilligen dieser wichtigen Gruppe mit höchster Priorität eine erste Schutzimpfung bekommen haben.

Ab dem 25. Januar startet die Terminvergabe für Impfberechtigte, die bis zum Stichtag 31. Januar 2021 das 80. Lebensjahr vollendet haben. Der Kreis Lippe hat auf Basis der Meldedaten aller 16 Städten und Gemeinden ein Informationsschreiben auf den Weg gebracht. Bis spätestens kommenden Samstag, 23. Januar, sollte der Brief bei dieser Zielgruppe angekommen sein. Das Informationsschreiben besteht aus zwei Anschreiben: Landrat Dr. Axel Lehmann und Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, fassen die Informationen zur Terminvergabe zusammen. Interessierte finden die beiden Anschreiben auch online unter .

Im Impfzentrum Lippe können die Termine anhand des Zulaufs der Impfdosen aus dem Zentrallager NRW vergeben werden. Der Kreis Lippe erwartet rund 1.500 Impfdosen wöchentlich. Ab 1. Februar weitere 350 Impfdosen als Extrakontingent für ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste, die so auch ab Februar im Impfzentrum verimpft werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe erfasst die Impfungen in einem Bericht: www.corona-kvwl.de/impfbericht.

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Landrat Christoph Rüther: „Bitte vertrauen Sie nur seriösen und überprüften Informationen zu Corona“

Gleich nach Weihnachten begannen die Impfungen im Kreis Paderborn.

Foto: Ausschnitt der Impfseite des Kreises Paderborn, Foto: © Kreis Paderborn

Foto: Ausschnitt der Impfseite des Kreises Paderborn, Foto: © Kreis Paderborn

Kreis Paderborn. Bislang konnten 3.837 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegekräfte (Quelle Kassenärztliche Vereinigung, Stand 11.1.2021) mit dem Impfstoff der Firma Biontech/Pfizer versorgt werden. Da der Impfstoff nach wie vor nur begrenzt zur Verfügung steht, wird derzeit weiterhin ausschließlich in Heimen geimpft. Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeinrichtungen mit insgesamt rund 2.800 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie 3000 Mitarbeitende.

„Ich bin sehr erleichtert, dass wir bereits über die Hälfte der Heime mit dem Impfstoff versorgen konnten und danke allen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Pflegekräften für ihre Impfbereitschaft“, betont Landrat Christoph Rüther. Die Corona-Schutzimpfung biete derzeit den bestmöglichen Schutz vor der Erkrankung und möglichen Folgen. Gerade ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, schwer zu erkranken oder sogar zu sterben. „112 Todesfälle seit Ausbruch der Pandemie, fast ausschließlich in Senioren- und Pflegeeinrichtungen hier im Kreis Paderborn, ist eine furchtbare Zahl. Dahinter stehen Familien, die um einen geliebten Menschen trauern“, unterstreicht Rüther. Umso ärgerlicher mache ihn die Information, dass vermehrt Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen telefonisch kontaktiert würden, mit unterdrückter Rufnummer, um vor den Impfungen zu warnen. „Bei solchen Anrufen sollte jeder eines tun: sofort auflegen und bei Fragen den Hausarzt anrufen“, bekräftigt Rüther. Der Paderborner Landrat bittet die Paderborner Bevölkerung eindringlich, nur seriösen und überprüften Informationen zu vertrauen.

Der Kreis Paderborn hat eine Impfseite, www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt, auf der alle Informationen rund ums Impfen mit allen Links zu relevanten Behörden und Einrichtungen zusammengestellt sind.

Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig und für alle kostenlos: Warum ging es so schnell mit dem Impfstoff? Normalerweise vergehen 15 bis 20 Jahre, ehe Hersteller einen Impfstoff auf den Markt bringen dürfen. In dieser Corona-Pandemie ging es auch schneller, weil Expertinnen und Experten über neue Technologien verfügen und auf Erkenntnissen aus anderen Impfstoffprojekten gegen verwandte Viren aufbauen konnten. Weltweit haben Forscherinnen und Forscher zeitgleich daran gearbeitet, ihre Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse geteilt. Die in Deutschland verfügbaren Corona-Impfstoffe durchlaufen ein zentralisiertes Zulassungsverfahren, koordiniert von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA und bewertet von den Expertinnen und Experten der nationalen Arzneimittelbehörden, zum Beispiel dem Paul-Ehrlich-Institut, welches die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit überprüft. Jeder Impfstoff muss sicher, wirksam und gut erprobt sein, bevor er eine Marktzulassung in der EU bzw. in Deutschland erhält. Auch das beschleunigte Zulassungsverfahren hat keine Prüfschritte ausgelassen.

Wer sich impfen lässt, schützt sich selbst und andere. Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Für einen vollständigen Impfschutz muss zwei Mal im Abstand von drei bis vier Wochen geimpft werden. Nach der zweiten Impfung dauert es mindestens zwei bis drei Wochen, bis der Schutz vollständig ist. Erst dann ist der Geimpfte immun und kann mit dem guten Gefühl unterwegs sein, vor schweren COVID-19-Verläufen geschützt zu sein. Ob die Impfung jedes Jahre erfolgen muss, ist noch offen.

Zur Frage, ob der derzeit zur Verfügung stehende mRNA-Impfstoff genetische Veränderungen herbei führen oder sogar die Fruchtbarkeit beeinträchtigen können, gibt es eine klare wissenschaftliche Aussage, die beides verneint: Es besteht keine Gefahr einer Integration von mRNA in das humane Genom. Beim Menschen befindet sich das Erbgut in Form von DNA im Zellkern. Ein direkter Einbau von mRNA aus dem Impfstoff in die DNA ist nicht möglich, da sich die chemischen Strukturen voneinander unterscheiden. In 60 Jahren mRNA-Forschung haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch nie beobachtet, dass mRNA aus dem Zellplasma in den Zellkern eindringt und somit das Erbgut verändern könnte. Es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass die von den Körperzellen nach der Impfung aufgenommenen mRNA in DNA umgeschrieben wird, heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Wichtig auch: In fast allen Körperzellen befinden sich zu jedem Zeitpunkt zehntausende mRNA-Moleküle. Auch Viren, die beispielsweise einen Schnupfen verursachen, bringen regelmäßig mRNA-Teile in die Körperzellen ein – genauso wie das Coronavirus selbst, wenn sich eine Person mit diesem Erreger infiziert.

Die Impfungen führen Schritt für Schritt zurück in einen ganz normalen Alltag. Ziel ist es deshalb, allen ein Impfangebot zu machen. Weiterhin kann derzeit jedoch nur schrittweise geimpft werden. Limitierender Faktor ist der Impfstoff. Deshalb werden zunächst jene geimpft, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken. Nach der Impfstrategie des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales starten ab dem 18. Januar Impfungen in Krankenhäusern, insbesondere für Personal, das direkten Kontakt zu Patientinnen und Patienten hat, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Anfang Februar sollen dann die Impfzentren im Land ihre Arbeit aufnehmen, also auch die Sälzerhalle in Salzkotten.

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Impfung in Heimen – ein Zwischenstand

Altenpfllege, Foto: © Alexander Raths - Fotolia

Altenpfllege, Foto: © Alexander Raths – Fotolia

Gütersloh. Die Impfungen in Heimen gegen Covid 19 laufen. An der Reihe sind zunächst die Heime und Pflegeeinrichtungen. Deren Leiter haben seit Tagen dafür gekämpft, dass die Vorbereitungen auf den Punkt getroffen sind, denn so ganz einfach ist das nicht:

Die eigentliche Impfleistung wird durch die Hausärzte der Heime erbracht, die sonst auch deren Regelversorgung übernehmen. Wo dies nicht möglich ist – aus welchen Gründen auch immer – bietet das Impfzentrum eine Koordinierungsleistung an. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wird ein Arzt mit Helferinnen-Team für diese Aufgabe gefunden. Die benötigte Impfstoffmenge kalkuliert das Heim selbst und meldet den Bedarf über einen Link an die KV. Diese informiert täglich das Ministerium (MAGS) über den Impfstoffabfluss. Jeden Tag gelangen so Impfdosen in drei bis vierstelliger Anzahl in den Kreis Gütersloh und werden am selben oder darauffolgenden Tag verimpft. Zehn größere Heime im Kreis Gütersloh sind bereits mit dem ersten Impfgang durch. Etwaige Überschüsse werden mithilfe des der Koordinierungsstelle des Kreises spontan an andere Einrichtungen verteilt. Tagesaktuell kann sich nämlich die Lage in einem Heim verändern, der Infektionsstatus des Heims muss jeweils festgestellt werden. Das Gesundheitsamt berät die Heime fortlaufend und empfiehlt bei Infektionsausbruch die Impfkampagne zu verschieben.

Weitere Lieferungen von Impfstoff werden fortlaufend erwartet, damit sollen in Folge die Mitarbeiter in Krankenhäusern geimpft werden. Erst danach beginnt die Impfung in den Impfzentren – hier sind als erste die über 80-Jährigen an der Reihe.

Bis es so weit ist, dass Privatpersonen sich einen Termin in einer der Impfstraßen holen können, wird erneut darüber berichtet. Die Anmeldenummer wird dann die 116117 sein, die man aus dem ärztlichen Notdienst der KV kennt.

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Impfungen in den Senioren- und Pflegeheimen im Kreis Paderborn: Start heute am Montag, 28. Dezember

Paderborn (Kreis). Bis zum 21. Januar erhält der Kreis Paderborn rund 4000 Impfdosen, Impfzentrum startet, sobald genügend Impfstoff vorhanden ist. Der Kreis Paderborn bekam gestern am Sonntag, 27. Dezember die ersten 180 Impfdosen der Firma BioNTech geliefert.

Weitere Lieferungen sind bis zum 21. Januar zusagt. Die Zuteilung seitens des Landes erfolgt zunächst pauschal und dann entsprechend der Bevölkerungszahl und der Einwohnerinnen und Einwohner ab 80 (17.458), in Abhängigkeit vom verfügbaren Impfstoff. Insgesamt kann der Kreis nach jetzigem Stand mit 4000 Impfdosen in diesem Zeitraum rechnen. Damit können die Impfungen in Senioren- und Pflegeinrichtungen mit Hilfe mobiler Impfteams gleich nach Weihnachten starten. Zuständig für die Organisation und Durchführung der Impfung ist die Kassenärztliche Vereinigung. Da der Impfstoff nur sehr begrenzt zur Verfügung steht, hat der Kreis Paderborn innerhalb der vom Bund vorgegebenen Kategorisierung – zunächst vollstationäre Senioren- und Pflegeeinrichtungen – eine Reihenfolge für die stationären Einrichtungen festgelegt. Das Impfzentrum in der Sälzerhalle ist betriebsbereit, kann aber erst dann aktiviert werden, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht.

Deshalb können derzeit noch keine Termine angeboten werden. Auch eine Vorab-Registrierung ist nicht möglich.

„Ich bin sehr dankbar, dass wir jetzt in den Heimen mit den Impfungen beginnen können“, sagt Landrat Christoph Rüther.

Das Durchschnittsalter jener, die im Kreis Paderborn in Zusammenhang mit einer COVID-19-Infekton verstorben sei, betrage 86 Jahre. Die Todesfälle in den vergangenen Tagen seien bedrückend und zeigten, dass es wichtig sei, zunächst jene zu impfen, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben. Die Reihenfolge der Impfungen ist einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut basiert. Diese ist am 15. Dezember in Kraft getreten. Eine solche Priorisierung ist notwendig, weil noch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Derzeit kann somit noch nicht jeder, der es möchte, auch geimpft werden. Die Impfstrategie sieht vor, zunächst die Schwächsten zu schützen.

Mehr Infos: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c19743.

Im Kreis Paderborn werden somit zunächst ausschließlich die besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie das Personal vor Ort geimpft. Im Kreis Paderborn gibt es 42 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt rund 6000 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende, die mit ihnen direkten Kontakt haben. Zeitgleich laufen Impfungen in den medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser an.

Hinweis: 

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und kontinuierlich weiter ausgebaut wird. Hier können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute sich für einen Newsletter-Infoservice anmelden, um auf dem Laufenden zu bleiben. Wichtige Materialien – wie z.B. der Einwilligungsbogen, das Aufklärungsmerkblatt sowie Leitfäden – sind auch unter www.zusammengegencorona.de/downloads eingestellt.

Ebenfalls gestartet ist ein erweiterter Informations-Service der

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(kostenlos, 7 Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden die Fragen der Menschen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die Corona-Schutzimpfung.

Corona Impfzentrum

Das Corona Impfzentrum, Foto: Kreis Gütersloh

Das Corona Impfzentrum, Foto: Kreis Gütersloh

Gütersloh. Nach einer knapp zweiwöchigen Arbeitsphase ist das Impfzentrum des Kreises Gütersloh im ehemaligen NAAFI-Shop einsatzbereit. Die Arbeitsgruppe des Kreises um Projektleiter Henrik Egeler und Bernhard Riepe haben den Aufbau, die Einrichtung und den Ablauf organisiert. Riepe wird auch die Gesamtleitung des Impfzentrums übernehmen. Die ärztliche Leitung übernimmt Dr. Heinrich Michael Hanraths von der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Kreis hat die Federführung und wird unterstützt von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Malteser Hilfsdienst. Die handwerklichen Arbeiten liefen auf Hochtouren, sodass die Einrichtung des Kreises Gütersloh genau im vom Land NRW vorgegebenen Zeitplan fertig gestellt werden konnte. Landrat Sven-Georg Adenauer und Krisenstabsleiter Frank Scheffer besichtigten gemeinsam mit dem Gütersloher Bürgermeister, Norbert Morkes, das neue Impfzentrum.

Noch Anfang Dezember stand der ehemalige Supermarkt der britischen Streitkräfte auf dem Kasernengelände in Gütersloh leer. Kein Strom, kein Wasser, keine Heizung. Eine Menge Arbeit lag vor der zehnköpfigen Arbeitsgruppe Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Nicht nur der Ablauf und die Personalgestellung mussten organisiert werden, sondern der ehemalige NAAFI-Shop musste auch an die baulichen Anforderungen angepasst werden. Dazu wurde die Verkaufsfläche des Gebäudes zunächst komplett entkernt. Die Heizungs- und Frischluftanlage musste Instand gesetzt, die Wasserversorgung sichergestellt und die Elektrotechnik installiert werden. Damit das Impfzentrum pünktlich zum 15. Dezember fertig werden konnte, arbeiteten die Arbeitsgruppe, die Messebauer und viele weitere Gewerke rund um die Uhr – auch an den Wochenenden. Unter anderem wurden 8.000 Quadratmeter beschichtete Spanplatten für Kabinen und Trennwände, 4.000 Meter 230-Volt-Stromkabel, 200 Steckdosen und 2.700 Tonnen Schotter verbaut. „Hier wurde Großartiges geleistet! Nur dank des unerschöpflichen Engagements aller Beteiligten konnte unser Impfzentrum in so kurzer Zeit fertig gestellt werden. Sobald der Impfstoff zur Verfügung steht, kann es losgehen. Wir sind bereit“, betont Landrat Adenauer.

Derzeit ist nicht klar, wann genau der Impfstoff verfügbar sein wird. Vieles deutet darauf hin, dass Zulassung und Lieferung Anfang 2021 abgeschlossen sind, so dass das Impfzentrum planmäßig am 4. Januar den Regelbetrieb mit zwei Impfstraßen im Zwei-Schichtsystem aufnimmt. Für den Fall dass der Impfstoff noch in diesem Jahr verfügbar ist, werden vorsorglich Mitarbeiter vorgehalten, die das Impfzentrum kurzfristig mit Leben füllen können. Eingerichtet sind insgesamt acht Impfstraßen, sodass theoretisch mehr als 1.900 Personen pro Tag geimpft werden könnten. Neben den dort eingesetzten Mitarbeitern des Kreises, des DRK und des Malteser Hilfsdienstes stellt die KVWL das medizinische Fachpersonal. Wer wann geimpft wird, steht derzeit noch nicht fest. Zuerst werden Personen aus sogenannten vulnerablen Bereichen, also beispielsweise Bewohner und Personal in Senioreneinrichtungen, vor Ort an der Reihe sein. Die Verteilung des Impfstoffes an die Einrichtungen wird über das Impfzentrum koordiniert.

Auch die Impfungen im Impfzentrum werden nach Priorität erfolgen. Der Ablauf wird wie folgt aussehen: Nur wer einen Termin hat und keine Krankheitssymptome aufweist, darf das Gelände betreten. Dies wird erstmals am Zugang zum Gelände kontrolliert. Generell gilt: Wer angeschlagen oder krank ist, muss seinen Impftermin verschieben. Nach der eigentlichen Anmeldung im Gebäude geht es in die erste Wartezone. Im Aufklärungsgespräch werden die Impflinge durch einen Arzt beraten, ehe sie in die zweite Wartezone weitergeleitet werden. Dann erst bekommen sie ihre Impfung und verbringen die folgenden 30 Minuten in einer dritten Wartezone. Hier stehen sie unter medizinischer Beobachtung. Je nach Gesundheitszustand stehen sowohl Stühle als auch Liegen für die Impflinge bereit. Wer sich nach Ablauf der Zeitspanne gut fühlt, darf auschecken. Der gesamte Impfprozess soll knapp eine Stunde dauern. Ob die entsprechenden Schleusen unter Wahrung des Hygienekonzeptes funktionieren, testeten am Dienstagabend 40 Probeimpflinge. Azubis des Kreises und Personal des DRK schlüpften in die Rollen von Statisten und simulierten in zwei Impfstraßen den Ablauf.

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Krankenkassen zahlen Keuchhusten – Impfung für Schwangere

Impfung im letzten Schwangerschaftsdrittel: Zum Schutz von Mutter und Kind rät die AOK NordWest werdenden Müttern zur Impfung gegen Keuchhusten. Foto: AOK/hfr.

Impfung im letzten Schwangerschaftsdrittel: Zum Schutz von Mutter und Kind rät die AOK NordWest werdenden Müttern zur Impfung gegen Keuchhusten. Foto: AOK/hfr.

Bielefeld. Schwangere sollten sich bis spätestens vier Wochen vor der Geburt gegen Keuchhusten impfen lassen. Das empfiehlt seit kurzem die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin. Durchdie Impfung werden Mutter und Kind vor Keuchhusten geschützt. „Das Neu-geborene kann in den ersten Lebenswochen selbst noch nicht geimpft werden und ist besonders gefährdet. Werdenden Müttern raten wir deshalb zurImpfung. Selbstverständlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Keuchhusten – Impfung für ihre Versicherten “, sagt AOK – Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Keuchhusten (Pertussis) ist nach Angaben des Robert Koch -Instituts eine der Infektionskrankheiten, die bei Kindern weltweit am häufigsten auftritt. In Deutschland stecken sich jährlich rund 200 Säuglinge im Alter von bis zu drei Monaten mit Keuchhusten an. Das geht aus den neusten Forschungsergebnissen des RKI hervor.

So verzeichnete das RKI in den Jahren 2014 bis 2018 50 Keuchhustenfälle pro 100.000 Kindern unter einem Jahr. Bei den unter drei Monate alten Säuglingen waren es sogar 80 von 100.000. Bei Säuglingen kann eine Ansteckung mit Keuchhusten unter anderem zu Lungenentzündungen, Ohrenentzündungen, Atemstillständen und sogar zum Tod führen. Insbesondere in den ersten sechs Lebensmonaten verläuft die Erkrankung oft schwer und muss im Krankenhaus behandelt werden. Bevor das Neugeborene mit zwei Monaten selbst geimpft werden kann, ist es den Viren schutzlos ausgeliefert. Um Kinder künftig besser vor Keuchhusten zu schützen, empfiehlt nun die Ständige Impfkommission (STIKO) Schwangeren, sich rechtzeitig gegen Keuchhusten zu impfen. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus.

Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Die Keuchhusten – Impfung in der Schwangerschaft wird unabhängig vom Abstand der letzten Auffrischungsimpfung angeraten. Wurde die Keuchhusten – Impfung während der Schwangerschaft nichtdurchgeführt, kann die Impfung auch in den ersten Tagen nach der Geburt nachgeholt werden. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten. Aber nicht nur die Schwangere sollte sich impfen lassen: Auch die Angehörigen der werdenden Mutter, die mit ihr in einem Haushalt leben oder häufig Kontakt zu ihr haben, sollten sich schützen. Dazu zählen vor allem die Eltern und die Familie, aber auch Freunde der Schwangeren, wenn sie in engem Kontakt zu ihr stehen. Ebenfalls sollten auch die Betreuenden des Neugeborenen, wie zum Beispiel Tagesmütter, Babysitter oder Großeltern, gegen Keuchhusten geimpft sein. Sind die Personen gesetzlich versichert und haben in den letzten zehn Jahren keine Keuchhusten – Impfung erhalten, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Impfung.

Weitere Informationen rund um das Thema Schutzimpfungen und ein Überblick über alle wichtigen Fakten zum Impfschutz sowie eine Hilfestellung bei der Entscheidung „Impfen ja oder nein“ sind abrufbar im Internet unter aok.de/nw Rubrik Leistungen & Services > Leistungen von A bis Z.

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„Impfungen sind ein Versprechen auf Normalität“

Drei Fragen an den LWL-Historiker Malte Thießen über die Entwicklung eines Impfstoffs gegen das Coronavirus

Prof. Dr. Malte Thießen Foto: LWL/Nolte

Prof. Dr. Malte Thießen
Foto: LWL/Nolte

Westfalen-Lippe . Die Nachricht sorgte in den vergangenen Tagen für Jubelstürme nicht nur unter Medizinern: Endlich ist ein effektiver Impfstoff gegen das Coronavirus „SARS-CoV-2“ in Vorbereitung. Die Wirksamkeit klingt vielversprechend. Historiker Prof. Dr. Malte Thießen vom Institut für westfälische Regionalgeschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) erklärt im Interview, wie der Impfstoff unser Leben verändern wird und welche Schwierigkeiten bewältigt werden müssen. Herr Thießen, Sie haben die Geschichte des Impfens vom 19. Jahrhundert bis heute erforscht. Welche Hoffnungen weckt der neue Impfstoff gegen COVID-19? Impfungen sind immer ein Versprechen auf Normalität. Wir leben seit den 1970er Jahren im „Immunisierten Zeitalter“ und haben die Schrecken früherer Infektionskrankheiten – Gott sei Dank – vergessen. Dass momentan die Aktienkurse durch die Decke gehen – und zwar nicht nur von Pharmaunternehmen, sondern ebenso in der Flug- und Tourismusbranche, zeigt die Macht dieses Versprechens: Seit Verkündung des Impfstoffs machen wir bereits Wetten auf eine Corona-freie Zukunft. Die Krise scheint dank eines Impfstoffs nun endlich planbar, ja kontrollierbar zu sein. Diese Sehnsucht auf Normalität ist natürlich sehr nachvollziehbar. Aber wir sollten dabei nicht die Probleme der Gegenwart vergessen.

Welche Probleme wird die Einführung des Impfstoffs in den kommenden Monaten mit sich bringen? Unser ganz aktuelles Problem ist Geduld: Trotz unserer Sehnsucht nach einer schnellen Verfügbarkeit des Impfstoffs müssen präzise Prüfverfahren und umfangreiche Testreihen absolviert werden. Eine vorschnelle Markteinführung erhöht das Risiko von Nebenwirkungen und schadet letztlich der Sache. Mittelfristig sind Verteilungskonflikte eine Herausforderung. Die Verfügbarkeit einer Impfung weckt Begehrlichkeiten und kann in Wettbewerben um die schnellste Immunisierung ausarten. Aus diesem Grund ist es richtig, dass bereits in diesen Tagen klare Kriterien für die Zuteilung des Impfstoffs vorgestellt worden sind. In langfristiger Perspektive ist die Akzeptanz des Impfprogramms ganz entscheidend für den Erfolg der Corona-Eindämmung. Impfungen sind mitunter Opfer ihrer eigenen Erfolge: Gerade, weil sie so effektiv gegen Infektionskrankheiten vorsorgen, geht das Interesse in Teilen der Bevölkerung nach einer Weile zurück. Hier ist kontinuierliche Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit gefragt, damit wir den Schutz der Allgemeinheit dauerhaft zu unserer eigenen Sache machen.

Das Robert Koch-Institut hat sich gegen eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen – was spricht für freiwillige Impfungen? Eine Impfpflicht klingt auf den ersten Blick verlockend: Könnten wir so nicht mit einem Schlag alle unsere Sorgen los sein? Ein zweiter Blick weckt jedoch Zweifel. Die Durchsetzung und Überwachung einer Impfpflicht kostet erhebliche Ressourcen, die sich besser in Impfprogramme stecken lassen. Außerdem mobilisiert eine Impfpflicht mitunter Kritiker und befördert Verunsicherungen und Verschwörungstheorien. In historischer Perspektive haben sich alle freiwilligen Impfprogramme gegenüber Pflichtimpfungen klar als effektiver erwiesen: Niedrigschwellige Angebote, zum Beispiel eine Art „Impfen to go“ in öffentlichen Einrichtungen, Aufklärungsarbeit und Appelle an Solidarität sind schlichtweg überzeugender als staatlicher Druck. Wegen solcher Maßnahmen erreichten beispielsweise freiwillige Impfungen gegen Diphtherie oder gegen Poliomyelitis in Deutschland stets höhere Impfquoten als die Pflichtimpfungen gegen Pocken.

In der Folge „Seuchen schüren gewaltige Ängste, weil sie potenziell jeden treffen können“ der Podcast-Reihe „Regionalgeschichte auf die Ohren“ erläutert Malte Thießen, woher die Angst vor Seuchen kommt, welche historischen Beispiele es gibt und warum Seuchen ein Seismograf des Sozialen sind. Zu hören ist die Podcast-Folge unter: http://www.lwl-regionalgeschichte.de/de/projekte/podcast-reihe/

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Änderungen durch das Masernschutzgesetz zum 1. März

Das neue Masernschutzgesetz hat vor allem ein Ziel: den individuellen Schutz, vor allem von empfindlichen Personengruppen, und den Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu verbessern. Zum 1. März tritt das neue Gesetz in Kraft. Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe informiert über die wesentlichen Fakten, da nicht nur Kinder in Kitas und Schulen, sondern auch zahlreiche Erwachsene betroffen sind.

Kreis Lippe. So unterliegen unter anderem Kinder einer Nachweispflicht über einen bestehenden Impfschutz, die ab dem 1. März in eine Gemeinschaftseinrichtung eintreten. Dazu zählen Kindertageseinrichtungen, -horte, -tagespflegen sowie Schulen. Personen, die zum Stichtag bereits seit vier Wochen in Heimen oder gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Unterbringungen von Asylbewerbern, Flüchtlingen oder Spätaussiedlern, leben, müssen den Nachweis innerhalb von vier Wochen nachholen. Die Nachweispflicht betrifft auch diejenigen, die in einer bereits genannten Gemeinschaftseinrichtung oder in medizinischen Einrichtungen tätig sind.

Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Einrichtungen für Rehabilitation, Entbindung oder Dialyse, Tageskliniken, (Zahn-)Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe (Diätassistent, Logopäde, Physiotherapeut, Hebamme, Ergotherapeut, Podologe, Masseur, Ostheopath, Heilpraktiker, etc.). Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder eines ambulanten Pflegedienstes müssen ebenfalls einen Impfnachweis über den Impfpass oder eine Bestätigung über eine bereits vergangene Masernerkrankung erbringen. Für alle betroffenen Menschen, Kinder und Erwachsene, die zum 1. März schon in einer der genannten Gemeinschaftseinrichtung betreut werden sowie dort oder in einer medizinischen Einrichtung tätig sind, gilt eine Nachweispflicht bis zum 31. Juli 2021. Wird der Nachweis nicht erbracht, darf die betroffene Person ab 1. März nicht in einer Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden oder darf dort nicht betreut oder beschäftigt werden. Ausnahme hiervon sind Personen, die der allgemeinen Schulpflicht oder einer Unterbringungsverpflichtung unterliegen.

Weitere Infos unter www.masernschutz.de.

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Impfung gegen Virusgrippe schützt Menschen in Bielefeld

Kleiner Stich, große Wirkung:

Bielefeld. Mit Beginn der diesjährigen Grippesaison ruft die AOK NordWest alle Bielefelder zur Grippeschutzimpfung auf. Der beste Zeitraum für eine Impfung sind die Monate Oktober bis November. Die eigentliche Grippewelle beginnt meist erst Anfang des Jahres. Bis dahin ist dann ein ausreichender Schutz aufgebaut.

Die Grippeschutzimpfung ist vor allem für Risikopatienten in Bielefeld wichtig und kann ab sofort beginnen. Foto: AOK/hfr.

Die Grippeschutzimpfung ist vor allem für Risikopatienten in Bielefeld wichtig und kann ab sofort beginnen. Foto: AOK/hfr.

Die Experten vom Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin empfehlen die Grippeschutzimpfung chronisch Kranken, Personen ab dem 60. Lebensjahr, Schwangeren sowie Personen mit erhöhter Gefährdung. „Für diese Risikogruppen ist die Grippeschutzimpfung besonders wichtig“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Das belegt auch die folgende Auswertung des RKI. Danach wurden in der vergangenen Grippesaison allein in Bielefeld 386 Influenzafälle gemeldet.

Die „echte“ Virusgrippe ist eine ernstzunehmende Erkrankung, die durch Influenzaviren ausgelöst wird. Übertragen werden diese durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion: Beim Husten, Niesen oder Naseputzen gelangen die Viren über kleinste Tropfen in die Luft und Umgebung, die dann von anderen eingeatmet werden oder sich über gemeinsam genutzte Oberflächen wie Türklinken, Haltegriffe oder Toiletten schnell weiterverbreiten. Hat man sich angesteckt, treten die Beschwerden nach ein bis zwei Tagen auf. Eine Erkältung hingegen, oft auch als „grippaler Infekt“ bezeichnet, hat mit der echten Grippe nichts zu tun. Sie hat häufig einen nicht so starken Verlauf. Es ist allerdings nicht immer leicht, beide Erkrankungen nur anhand der Symptome zu unterscheiden, da es auch bei Erkältungen zu Fieber, Husten und Kopfschmerzen kommen kann.

Für diese Saison empfiehlt die Ständige Impfkommission am RKI einen 4-fach Grippeimpfstoff, den die AOK NordWest für ihre Versicherten bezahlt. Bereits zehn bis 14 Tage nach der Impfung hat der menschliche Körper eine Abwehr gegen die Viren aufgebaut, die über die Grippesaison anhält. Da sich Grippeviren ständig verändern, wird die Zusammensetzung der Impfstoffe jedes Jahr neu festgelegt. Deshalb ist die Impfung auch jedes Jahr erneut erforderlich, um gegen die Grippeviren der anstehenden Saison gewappnet zu sein.

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