Stadt verzichtet in 2020 auf Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie und -verkehrsflächen

Bad Lippspringe. Die Corona-Krise hat Gastronomie und Einzelhandel besonders hart getroffen. Empfindliche finanzielle Einbußen sind die Folge. In dieser schwierigen Situation setzt die Stadt Bad Lippspringe ein Zeichen der Solidarität: Die Sondernutzungsgebühr sowohl für die Außengastronomie als auch die Außenverkaufsflächen wird 2020 komplett gestrichen.

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Freuen sich über die Hilfe der Stadt in Zeiten von Corona (von links): Bürgermeister Andreas Bee, Juwelier Andreas Bose, Café-Besitzer Fatih Tanriverdi, Gastronom Manfred Kürpick und Daniela Freyer vom Fachbereich Wirtschftsförderung bei der Stadt Bad Lippspringe. Foto: Klaus Karenfeld

Bürgermeister Andreas Bee sieht in dieser Maßnahme einen „kleinen, aber effektiven Beitrag zur Wirtschaftsförderung vor Ort“. Gastronomie und Einzelhandel hätten unter der Corona-Krise besonders gelitten und über Wochen schwere Einnahmeeinbußen hinnehmen müssen. „In dieser Situation ist es richtig und wichtig, wenn die Stadt ein Zeichen der Solidarität setzt“, ist Bee überzeugt.

Die Stadtspitze hat deshalb einen Antrag der örtlichen Werbegemeinschaft aufgegriffen. Darin wird konkret gefordert, die Sondernutzungsgebühr für die Nutzung öffentlicher Flächen in der Innenstadt in diesem Jahr komplett auszusetzen. Dem will die Stadt laut Bee folgen: „Wir haben entschieden, sowohl die Gastronomie als auch die Einzelhändler von der Sondernutzungsgebühr freizustellen.“

Lob für diese Ankündigung gibt es bereits von der Werbegemeinschaft. „Das ist eine gute Sache“, macht Juwelier Andreas Bose, einer der beiden Vorsitzenden, in einer ersten Reaktion deutlich. Seiner Meinung nach „hat diese Entscheidung Strahlkraft über den Ort hinaus“.

„Langsam kommt wieder Leben in die Bad Lippspringer Innenstadt“, freut sich Gastronom Manfred Kürpick. Seine „Parkstube“ ist ein alt eingesessenes Lokal am Anfang der Bad Lippspringer Fußgängerzone. Die vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Corona-Auflagen bezeichnet er im Gespräch zwar als „aufwendig aber richtig“. So ist jeder Gast beim Eintritt verpflichtet, seine Kontaktdaten wie Name, Anschrift oder Telefonnummer anzugeben. Notiert wird auch die Dauer des Besuchs. Nicht weniger umfangreich sind die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.

Und wie es scheint, halten ihm die oft langjährigen Kunden auch nach Ende der mehrwöchigen „Corona-Zwangspause“ die Treue. „Der Besuch in den ersten Tagen nach Wiedereröffnung des Lokals war vielversprechend gut“, freut sich Kürpick.

„Eis geht immer“ – Wer wüsste das besser als Fatih Tanriverdi, Inhaber des Eiscafés Molin? „Die Menschen genießen das schöne Wetter und unsere lecker süßen Eiskreationen.“ Auch Tanriverdi achtet nach eigener Aussage genau auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Verstöße gebe es erfreulicherweise nur sehr wenige. Der Café-Besitzer glaubt auch den Grund dafür zu kennen: „Die Menschen haben sich so sehr nach Lockerungen der Corona-Auflagen gesehnt. Jetzt sind sie da. Und keiner will, dass diese wiedergewonnenen Freiheiten durch fahrlässige Unachtsamkeit wieder rückgängig gemacht werden müssen.“

Die Einhaltung der hauptsächlich vom NRW-Gesundheitsministerium gemachten Auflagen und Vorschriften wird auch in Bad Lippspringe vom örtlichen Ordnungsamt überwacht. „Die Zahl an Verordnungen wächst in der Corona-Krise mit jedem neuen Tag“ – das weiß auch Bee. Für den einzelnen Gastronomen oder Firmeninhaber sei es daher nicht immer leicht, den genauen Überblick zu behalten. „Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verstehen sich deshalb vor allem auch als Ansprechpartner bei offenen Fragen und geben gerne auch Tipps und Ratschläge“, so Bee abschließend.

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