- Die neuen Regelungen sollen am 1. Juli 2022 in Kraft treten
- Die Ziele lauten: Förderung von Nachwuchsspielern, besseres sportliches Gleichgewicht und kein Horten von Spielern
Nach dem Beschluss der FIFA-Kommission der Interessengruppen des Fussballs im letzten Jahr liegen nun die neuen Bestimmungen zur Leihgabe von Spielern im internationalen Fussball vor. Diese werden dem FIFA-Rat bei dessen nächster Sitzung unterbreitet, damit sie am 1. Juli 2022 in Kraft treten können.
Der Erlass eines neuen Regelwerks für die Leihgabe von Spielern ist ein weiteres wichtiges Element der 2017 eingeleiteten übergeordneten Reform des Transfersystems. Die neuen Regelungen hätten eigentlich schon im Juli 2020 in Kraft treten sollen, mussten aufgrund der COVID-19-Pandemie aber verschoben werden.
Die Gespräche mit den verschiedenen Interessengruppen haben ein solides Fundament für das neue Regelwerk gelegt, das insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:
- Förderung von Nachwuchsspielern
- besseres sportliches Gleichgewicht
- kein Horten von Spielern
Damit diese Ziele erreicht werden, sieht das neue Regelwerk folgende Bestimmungen vor:
- Pflicht zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung, in der die Bedingungen der Leihgabe, insbesondere deren Dauer und finanzielle Konditionen, geregelt sind
- Laufzeit einer Leihgabe über mindestens den Zeitraum zwischen zwei Registrierungsperioden sowie von maximal einem Jahr
- Verbot, ausgeliehene Berufsspieler an Drittvereine weiterzuverleihen
- Beschränkung der Zahl der Leihgaben pro Spielzeit zwischen denselben Vereinen: Ein Verein darf zu einem beliebigen Zeitpunkt während einer Spielzeit höchstens je drei Berufsspieler an einen bestimmten Verein bzw. von einem bestimmten Verein ausleihen.
- Beschränkung der Gesamtzahl der Leihgaben pro Spielzeit für jeden Verein, wobei im Sinne einer reibungslosen Einführung folgende Übergangsfristen gelten:
– Vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 darf ein Verein zu einem beliebigen Zeitpunkt während einer Spielzeit höchstens acht Berufsspieler an bzw. von anderen Vereinen ausleihen.
– Vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 dürfen es unter denselben Bedingungen höchstens sieben Berufsspieler sein.
– Ab dem 1. Juli 2024 gilt unter denselben Bedingungen eine Obergrenze von sechs Berufsspielern.
♦ Spieler bis 21 Jahre und vom Klub ausgebildete Spieler sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.
Die FIFA-Mitgliedsverbände haben drei Jahre Zeit, ihr nationales Leihgabesystem den auf internationaler Stufe geltenden Bestimmungen anzupassen.