Landrat Manfred Müller: „Kündigungen der Kreise Gütersloh und Lippe gehen zu Lasten der Mitarbeiter des Airports Paderborn-Lippstadt“

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Landrat Manfred Müller: „Kündigungen der Kreise Gütersloh und Lippe gehen zu Lasten der Mitarbeiter .Foto:Jürgen Riedel

Kreis Paderborn. Die Kreise Gütersloh und Lippe haben die Verlustabdeckungsvereinbarung einseitig gekündigt und machen gleichzeitig zur Bedingung, dass sie ihren Beitrag zur Sanierung des Airports Paderborn-Lippstadt nur dann zahlen, wenn der Kreis Paderborn als Mehrheitsanteilseigner den sofortigen Ausstieg ohne Abstandszahlungen akzeptiert. „Einfach kündigen, Forderungen stellen, ein wirkliches Angebot und faires Miteinander gerade unter Gesellschaftern, die seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, geht anders“, zeigt sich Landrat Manfred Müller tief enttäuscht. „Die Kündigung der Verträge, die Kopplung der Ausstattung des Insolvenzplans mit dem Ausstieg, geht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres gemeinsamen Flughafens“, unterstreicht der Paderborner Landrat. Sich mit einer Einmalzahlung, faktisch ohne Ablösung der Verlustabdeckungsvereinbarung, aus jeglicher Verantwortung frei kaufen zu wollen, konterkariere die kommunale Partnerschaft in Ostwestfalen-Lippe, und sei aus Sicht des Kreises Paderborn zudem rechtlich unzulässig. Der Kreis Paderborn stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu so genannten „Finanzplankrediten“, nachdem Gesellschafter verpflichtet sind, versprochene Mittel auch in der Krise zuzuführen. Die Rechtsprechung gehe davon aus, dass Gesellschafter ihre Finanzierungszusagen einhalten müssten und eine außerordentliche Kündigung in der Krise nicht möglich sei.

Die Geschäftsführung des Airports Paderborn-Lippstadt hat zwischenzeitlich einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverantwortung gestellt. Ziel des Sanierungs- und Insolvenzplanes ist es, den Flughafen zu sanieren und mit einem geplanten Passagieraufkommen von 300.000 pro Jahr krisenbeständig als Verkehrsflughafen weiterzuführen. Erhalten werden sollen möglichst viele Arbeitsplätze, um dann in besseren Zeiten wieder wachsen zu können. Der Paderborner Kreistag hatte im September 2020 mit großer Mehrheit diesem Sanierungs- und Fortführungskonzept zugestimmt. Beschlossen worden war zudem, dass der Kreis Paderborn als Mehrheitsanteilseigner die Anteile der Stadt Bielefeld gegen Kompensationszahlungen übernimmt. Mit anderen, ausstiegswilligen Gesellschaftern sollten gleichwertige Verträge ausgehandelt und unterzeichnet werden. Die Verhandlungen wurden auf Basis dieser Bielefelder Vereinbarung in den vergangenen Wochen intensiv fortgeführt: zum einen Zahlung des Sanierungsbeitrags, um den Flughafen fortzuführen, zum anderen Verhandlungen über die Höhe der Abstandszahlungen, um aus den unbefristeten Gesellschafterverträgen auszusteigen.

Die Kreise Gütersloh und Lippe verknüpfen nun, wie den Medien zu entnehmen war, ihre Zahlung für den Insolvenz- und Sanierungsplan mit der Bedingung, dass der Kreis Paderborn sie ohne Abstandszahlung aus dem Verlustabdeckungsvertrag entlässt, vermischen also beide Verhandlungsstränge. Wenn der Kreis Paderborn sich darauf nicht einlässt, würden demnach Gütersloh und Lippe gar nichts zahlen, die Quote im Insolvenzverfahren würde sinken, zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Airports, die deutlich weniger bekommen könnten. Würde sich der Kreis Paderborn dem Ultimatum der Kreise Lippe und Gütersloh beugen, könnten die Bürgerinnen und Bürger dieser Kreise in den kommenden Jahren quasi zum Nulltarif, auf Kosten der in der Flughafengesellschaft verbleibenden Kreise, den restrukturierten Flughafen nutzen“, betont Landrat Manfred Müller. Viele Firmen aus dem Kreis Gütersloh und Lippe nutzten den Airport. Passagierzählungen hätten in der Regel immer gezeigt, dass das Passagieraufkommen aus dem Kreis Gütersloh doppelt so hoch ausfiel wie ihr Gesellschafteranteil.

Die Stadt Bielefeld habe sich in jeder Phase fair gezeigt und sich mit Anstand verabschiedet. Bielefeld habe den Insolvenzbeitrag übernommen und das Siebenfache des Jahresbeitrages des Verlustabdeckungsvertrages übernommen. „Auch wenn wir uns einen höheren Betrag gewünscht hätten, waren das Verhandlungen, die auf Augenhöhe geführt wurden, wohl wissend, dass Eigentum verpflichtet und gerade kommunales Handeln immer fair und vorbildlich sein sollte“, so der Paderborner Landrat.

Die jetzt ausgesprochenen Kündigungen der Kreise Gütersloh und Lippe verlagerten die Angelegenheit zwischen bislang gut miteinander arbeitenden Nachbarkreisen auf die juristische Ebene. „Die Verträge sind unbefristet und nicht kündbar nach dem Ergebnis der juristischen Prüfung renommierter Fachleute. Eine Auflösung ist erst recht nicht ohne Ablösung denkbar“, unterstreicht der Landrat. Er bedauere diese Entwicklung zutiefst, zumal man bislang bei vielen Projekten erfolgreich unterwegs gewesen sei. Ein Beispiel sei auch der Regionale-Wettbewerb „UrbanLand“, wo besonders intensiv Lippe profitiert habe. „Es kann doch nicht sein, dass in OWL bei Zuschussprojekten alle beisammen stehen und in Notlagen sofort alle Bindungen gekappt und soziale und partnerschaftliche Verantwortung nicht übernommen werden“, unterstreicht Landrat Manfred Müller abschließend.

Hintergrund
Gesellschafter des Paderborn Lippstadt Airports sind die Kreise Paderborn (56,38 %), Soest (12,26 %), Gütersloh und Lippe mit je 7,84 %, Hochsauerlandkreis und Höxter mit je 3,92 %, Stadt Bielefeld (5,88 %) sowie die IHK Bielefeld (1,57 %) und IHK Detmold (0,39 %).

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