Kreis Lippe. Aktuell erreichen den Kreis Lippe viele Anfragen von Eltern, Medien und auch Leitungskräften aus Schulen und Kitas, ab welchem Tag mit einer Öffnung von Einrichtungen zu rechnen ist. Der Kreis Lippe kann hier nur eine Orientierung bieten, die verbindliche Feststellung über das Unterschreiten der Inzidenz trifft das Land NRW.
Die Coronaschutzverordnung des Landes gibt vor, dass Kreise und kreisfreie Städte diesbezüglich keine Entscheidung treffen, sondern dass das Land die Maßnahmen anordnet. Im Detail bedeutet dies: Der Kreis kann selbst keine Maßnahmen treffen, die sich auf allgemeinbildende und berufsbildende Schulen beziehen. Das gilt entsprechend für Kindertageseinrichtungen. Diese Entscheidungen hat sich das Land ausdrücklich vorbehalten.
Für das Außerkrafttreten der strengeren Maßnahmen und der dafür erforderlichen Feststellung seitens des Landes gilt, dass die neue Zählung der Inzidenz am ersten Werktag nach dem Inkrafttreten der strengeren Maßnahmen beginnt. Wenn die Inzidenz dann an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 liegt, wird dies durch das Land formal im Wege der Allgemeinverfügung festgestellt und alle Akteure über das Ende der Maßnahmen informiert. Dann ist der Zeitpunkt, wann Maßnahmen entfallen und es Auswirkungen auf die Regelung für den Distanzunterricht an Schulen gibt, klar. Die Maßnahmen treten dann an dem übernächsten Tag außer Kraft. Hiervon abweichend regelt die NRW-Betreuungsverordnung für den Bereich der Schulen, dass der Präsenzunterricht an Schulen immer am folgenden Montag starten kann.
Aktuell steht fest, dass die Schulen definitiv in dieser Woche geschlossen bleiben. Sollten die Inzidenzwerte weiterhin konstant unter 165 liegen, geht der Kreis davon aus, dass das Land die einschränkenden Maßnahmen für die Schulen aufheben wird und die Schulen wieder ab Montag in den Wechselunterricht gehen können. „Ich wünsche mir, dass Schule und Eltern durch frühzeitige Bekanntgabe des Landes rechtzeitig Planungssicherheit erhalten,“ stellt Landrat Dr. Axel Lehmann fest.