Kreis Herford fördert die insgesamt sechste Hausarztpraxis

Kreis Herford. Der Kreis Herford hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im Kreisgebiet die insgesamt sechste Praxis mit einem Zuschuss von 25.000 Euro gefördert. Gefördert werden neugegründete Praxen oder Praxen, die von einer Ärztin bzw. einem Arzt übernommen wurden.
Landrat Jürgen Müller (v. l.) zusammen mit Dr. Dr. med. Hermann Rudolf Nolting, Dr. Dr. Erik Christoph Rehn und Bürgermeister Rocco Wilken.

Landrat Jürgen Müller (v. l.) zusammen mit Dr. Dr. med. Hermann Rudolf Nolting, Dr. Dr. Erik Christoph Rehn und Bürgermeister Rocco Wilken.

Bei der jüngsten Förderung handelt es sich um die Praxis von Dr. Erik Christoph Rehn in Vlotho. Der 48-Jährige übernimmt die Praxis von Dr. med. Hermann Rudolf Nolting und praktiziert dort seit dem 01. Oktober als Nachfolger. Auch Dr. Nolting praktiziert derzeit noch in der Praxis, genau wie Dr. Stefanie Gerhardy.

„Ich freue mich sehr, dass mit Dr. Rehn ein geeigneter Nachfolger für die Praxis von Dr. Nolting gefunden wurde. Hier in Vlotho ist die Praxis sehr bekannt und besitzt einen exzellenten Ruf. Sehr viele Patientinnen und Patienten  hätten sich einen neuen Hausarzt suchen müssen, wenn dieser Standort nicht gesichert worden wäre. Wir als Kreis leisten sehr gerne unseren Anteil und geben einen finanziellen Zuschuss“, so Landrat Jürgen Müller.

Dr. Rehn hat über 20 Jahre als Herzchirurg praktiziert, ehe er umschulte, um als Allgemeinmediziner tätig zu werden. Dass er sich für die Praxis von Dr. Nolting in Vlotho entschieden hat, hat mehrere Gründe: „Ich wollte gerne dahin, wo ich gebraucht werde. Und hier kann ich für viele Patientinnen und Patienten da sein, die ansonsten auf der Strecke geblieben wären. Darüber hinaus hat mich Dr. Nolting sehr gut vorbereitet. Ich kann in unserer Praxis zudem auf ein super Team und bestehende Strukturen zurückgreifen“, so Dr. Rehn. In der Praxis soll auch die Ausbildung neuer Allgemeinmediziner eine Rolle spielen.

Dass die Übernahme so reibungslos funktioniert hat, freut auch Vlothos Bürgermeister Rocco Wilken: „Das Verhältnis von Patientinnen und Patienten zu ihrem Hausarzt basiert auf Vertrauen. Dr. Nolting hat hier fast 40 Jahre praktiziert. Umso mehr freut es mich, dass hier ein geeigneter Nachfolger gefunden wurde“.

Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im Kreisgebiet

Die hausärztliche Versorgung stellt für alle Kommunen angesichts des demografischen Wandels eine zunehmende herausfordernde Aufgabe dar – so auch für den Kreis Herford. Im Kreis gibt es zudem einen erheblichen Nachwuchsbedarf an Hausärztinnen und Hausärzten. Hinzu kommt, dass rund ein Drittel der heimischen Hausärztinnen und Hausärzte bereits über 60 Jahre alt sind. In Vlotho und Herford sind es sogar die Hälfte der Ärzte.

Um die hausärztliche Versorgung der Menschen im Kreis auch zukünftig sicherzustellen, beschloss der Kreistag im Jahr 2019 die Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im Kreisgebiet. Diese wurde später zu einem Maßnahmenpaket zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung im Kreis Herford weiterentwickelt. Im Zuge dessen fördert der Kreis bereits seit 2019 neu gegründete Hausarztpraxen in Gebieten, in denen ein dringender Versorgungsbedarf besteht, mit einem Zuschuss von 25.000 Euro.

Voraussetzungen für eine Förderung: Die Ärztinnen und Ärzte müssen mindestens 5 Jahre vor Ort sein und die Praxis muss in einem unterversorgten Bereich liegen.

Mit der Praxis von Dr. Erik Christoph Rehn konnte im Kreisgebiet nun die sechste Niederlassung in unterversorgten Gebieten (darunter Kirchlengern, Löhne, Herford und dreimal Vlotho) unterstützt werden. Insgesamt wurden bislang 150.000 Euro bewilligt.

Die unterversorgten Gebiete im Kreis Herford sind Herford, Löhne und Vlotho. Kirchlengern ist durch die Förderung einer Praxis durch den Kreis Herford nicht mehr als unterversorgtes Gebiet eingestuft.

Wann gilt ein Gebiet als unterversorgt?

Ein Gebiet ist – laut Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) – zu 100 Prozent versorgt, wenn pro Hausarzt 1.609 Patienten versorgt werden können. Wird dieser Wert um mehr als 25 Prozent unterschritten, gilt ein Gebiet als unterversorgt. Liegt der Versorgungsgrad bei 110 Prozent, gilt ein Gebiet als überversorgt. Hier kann sich erst wieder ein Hausarzt niederlassen, wenn zuvor ein anderer Hausarzt ausgeschieden ist.

Anzeige