Keine vorgezogene Impfberechtigung durch Arbeitgeberbescheide

Gütersloh. Aktuell erhält das Impfzentrum des Kreises Gütersloh vermehrt Anfragen von Personen, die eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber haben und damit einen vorzeitigen Impftermin vereinbaren wollen.

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Keine vorgezogene Impfberechtigung durch Arbeitgeberbescheide.Foto:Kreis Gütersloh.

Häufig handelt es sich dabei um Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 3, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an der Reihe sind. Ein Beleg des Arbeitgebers ändert daran nichts.

 

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