Keine Test-Kosten vor der Aufnahme in Pflegeeinrichtung

Gütersloh. Der Kreis Gütersloh sorgt dafür, dass bei der Neuaufnahme in eine Pflege- oder Alteneinrichtung die Kosten für den Corona-Test bei asymptomatischen Personen übernommen werden, ihnen entstehen wegen des Corona-Tests keine Kosten. Die Verwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung vorbereitet. Zum Hintergrund: Tests von asymptomatischen Personen sind grundsätzlich nicht mehr kostenlos. Im Fall einer Neuaufnahme in eine Alten- oder Pflegeeinrichtung ist der Test jedoch notwendig, um Bewohner und auch Pflegekräfte vor einer Infektion mit Corona zu schützen. Die Bewohnerinnen und Bewohner gehören der Hochrisikogruppe an. „Daher sehen wir es aus Infektionsschutzgründen als notwendig und gerechtfertigt an, diesen Personenkreis von den Kosten zu entlasten“, erklärt Landrat Sven-Georg Adenauer.

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Keine Test-Kosten vor der Aufnahme in Pflegeeinrichtung. Foto: Kreis Gütersloh

Der Kreis ist dem von den kommunalen Spitzenverbänden mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ausgehandelten Rahmenvertrag beigetreten. Innerhalb dieses Rahmenvertrags gibt es eine entsprechende Option, die der Kreis jetzt ziehen möchte. Zielgruppe sind asymptomatische Personen, die in Einrichtungen nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes oder in Rehabilitationseinrichtungen aufgenommen werden. Das sind voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie die rund 300 Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen, die von ambulanten Diensten betreut werden, Kurzzeitpflegen und Rehabilitationseinrichtungen. Kostenfrei ist sowohl die Ersttestung und auch, falls erforderlich, die Zweittestung.

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