Bielefeld. Laut der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist jetzt das Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“) in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ausreichend. moBiel begrüßt, wenn Fahrgäste weiterhin eine FFP2-Maske tragen, da der Eigen- und Fremdschutz dabei noch höher ist.
Alltagsmasken sind weiterhin nicht erlaubt.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. In der Verordnung ausdrücklich geregelt ist auch weiterhin, dass das Fahr-, Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, eine medizinische Gesichtsmaske anzulegen hat.
Foto: © Jürgen Riedel OWL Journal (Symbolbild)