In Nordrhein-Westfalen gilt für Ein- und Rückreisende aktuell die Coronaschutzverordnung. Demnach müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die keinen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können, sofort in Quarantäne begeben und beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Die reisebedingte Quarantäne hat arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen, denn dann müssen zunächst Überstunden und Urlaubstage abgefeiert werden. Wenn die aufgebraucht sind, könnten Arbeitnehmer in den unbezahlten Urlaub geschickt werden.
Um derartige Konsequenzen zu vermeiden, sollten sich sowohl Reisende als auch Arbeitgeber stets über die aktuellen Situationen der Reiseziele informieren. Die Einstufung in Risikogebiete kann sich ständig ändern.
Für Unternehmen, die ihre Reiserückkehrer testen lassen möchten, bietet es sich an, den betriebsärztlichen Dienst einzubinden oder ein Institut zur Testung zu beauftragen. Unter der Servicehotline der pro Wirtschaft GT können sich Arbeitgeber beraten lassen. Sie ist werktags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 05241 851409 oder 05241 851023 erreichbar
.Das Infoblatt liefert weiterführende Informationen sowie einen Überblick über entsprechende Kontaktadressen. Es kann im Internet auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/corona oder auf den Seiten der proWi unter www.prowi-gt.de/gruenden-wachsen/krise/corona/ runtergeladen werden.