Blasheimer Markt und Bierbrunnenfest abgesagt

Neue Corona-Schutzverordnung schafft Fakten / Auch Abend der Künste und Wurstmarkt fallen aus

Lübbecke. Jetzt ist es amtlich: Auch die beiden größten und beliebtesten Feste in Lübbecke sind in diesem Jahr Opfer der Corona-Krise geworden. Nachdem sich die Regierungen des Bundes und der Länder bereits vor drei Wochen darauf verständigt hatten, das Verbot von Großveranstaltungen grundsätzlich bis zum 31. Oktober zu verlängern, hat diese Regelung jetzt Einzug in die entsprechende Verordnung des Landes NRW gefunden. Damit sieht die Stadt Lübbecke nun keine Möglichkeit mehr, den Blasheimer Markt durchzuführen und das Bierbrunnenfest zu genehmigen. Betroffen sind ferner der „Abend der Künste“ und der Lübbecker Wurstmarkt, die ebenfalls unter das Veranstaltungsverbot der Corona-Schutzverordnung fallen.

„Wir bedauern diese Absagen natürlich sehr“, so Bürgermeister Frank Haberbosch. „Der Blasheimer Markt, das Bierbrunnenfest, die Straßen- und insbesondere auch die Schützenfeste in Lübbecke und den Ortsteilen sind für uns mehr als nur Anlässe zum Feiern. Sie bewahren Traditionen und sind wichtig für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt.“ Auch fühle man mit der heimischen Brauerei und den Schaustellern, für die es um die Existenzgrundlage gehe.

Die einzig gute Nachricht sei, so der Bürgermeister, dass das Land nun endlich Klarheit geschaffen und damit eine „quälende Hängepartie“ beendet habe. Die bisher gültige Regelung hatte ein Verbot bis zum 31. August vorgesehen – wenige Tage vor dem Wochenende, an dem der „BlaMa“ stattfinden sollte. Eine Rechtsgrundlage für eine schadlose Absage des Marktes hatte die Stadt damit bis zuletzt nicht. Wenn man trotzdem Fakten geschaffen hätte, hätte man sich möglicherweise dem Risiko von Regressforderungen ausgesetzt, so der Verwaltungschef.

Auch alle Überlegungen, das Bierbrunnenfest oder die anderen Innenstadtveranstaltungen möglicherweise in einem verkleinerten Format genehmigen zu können, sind damit passé. Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung verbieten das. Auch der Fahrplan der Landesregierung für mögliche weitere Lockerungen würde daran nichts mehr ändern. In Abstimmung mit der Brauerei Barre und Veranstalter Karl-Wilhelm Bruns habe man deswegen entschieden, auch das Bierbrunnenfest abzusagen.

Unter den Voraussetzungen von Mindestabständen und Hygienevorschriften seien unbeschwerte Feste, so wie die Menschen in der Region sie kennen und lieben, ohnehin kaum denkbar gewesen, so Haberbosch weiter. Deshalb sei es wohl besser, nun eine klare Kante zu ziehen und das nächste Jahr ins Visier zu nehmen. Haberbosch: „Dann werden wir diese Krise hoffentlich gut überwunden und deswegen doppelten Anlass zum Feiern haben.“

Für den Blasheimer Markt markiert die Absage ein trauriges historisches Datum: Zum ersten Mal nach 1945 fällt damit das Traditionsvolksfest aus, das in diesem Jahr seine 451. Auflage erlebt hätte.

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