Bescheinigung zur Maskenbefreiung

moBiel bietet Hilfsmittel an 

Bielefeld. Von der im ÖPNV geltenden Maskenpflicht sind nach der Corona-Schutzverordnung alle Fahrgäste befreit, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Das muss durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen werden. Weil sich das Hervorholen dieses Attests für betroffene Fahrgäste und Fahrpersonal zuletzt im Alltag als recht umständlich und zeitaufwendig herausgestellt hat und sich anderen Fahrgästen nicht immer erschlossen hat, warum der Sitznachbar keine Maske trägt, bietet moBiel ab Donnerstag, 17. September, eine Erleichterung für alle Beteiligten an.

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moBiel bietet Hilfsmittel an .Foto:Stadtwerke Bielefeld

Im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 und im moBiel ServiceCenter werden Bescheinigungen herausgegeben, die bestätigen, dass der Kunde von der Maskenpflicht befreit ist.  Diese Bescheinigung soll das Fahrpersonal und die Sicherheits- und Servicekräfte dabei unterstützen, die Befreiung schneller zu erkennen und nicht das Attest einsehen zu müssen. Die betroffenen Fahrgäste können die Bescheinigung von moBiel sichtbar an der Jacke tragen, um auch die anderen Fahrgäste über ihre Legitimation für das Nicht-Tragen einer Maske zu informieren.

Für die Ausstellung dieser Bescheinigung sind nur einige wenige Regeln zu beachten:

Das Attest muss im Original vorgelegt werden, eine Kopie reicht nicht aus. Auch befreit die Bescheinigung den Fahrgast nicht von der Pflicht, das Attest stets bei sich zu tragen. Die Bescheinigung gilt für die Dauer des Attests oder, falls die nicht angegeben ist, sechs Monate lang ab Ausstellung der Bescheinigung. Die Bescheinigung wird wetterfest laminiert. Um sie an die Jacke zu heften, erhält der Fahrgast zusätzlich eine Ausweishülle von moBi

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