Wasserentnahme aus den Leibergquellen genehmigt

BürenNun ist es amtlich: Die Stadt Büren darf weiterhin Wasser aus den Leibergquellen entnehmen. Die Vertreter der Bezirksregierung Detmold haben Bürgermeister      Burkhard Schwuchow den Bewilligungsbescheid für die kommenden 30 Jahre    übergeben. 700.000 Kubikmeter dürfen pro Jahr aus den Quellen Leiberg 1 und 2   entnommen werden. Bislang belief sich die zulässige Entnahmemenge auf 448.000 Kubikmeter pro Jahr. 

Der Bewilligungsbescheid ist auf den 23. Oktober 2018 datiert. Zunächst galt es jedoch abzuwarten, ob gegen die Entscheidung der Bezirksregierung geklagt wird. Nachdem die Klagefrist nun abgelaufen ist, hat die Stadt Büren Planungssicherheit für ihre weiteren Vorhaben. 

Vertreter der Bezirksregierung Detmold übergeben Bewilligungsbescheid

Nun ist es amtlich: Die Stadt Büren darf weiterhin Wasser aus den Leibergquellen entnehmen. Patrizia Fitzner, Barbara Späth, Antonia Weskamp und Ronny Abraham von der Bezirksregierung Detmold übergeben Bürgermeister Burkhard Schwuchow, Thorsten Bürckner (Vorsitzender des Betriebsausschuss für Wasser und Abwasser), Ralf Müntefering (kaufmännische Betriebsleitung Wasserwerk) und Wassermeister Erich Müller den Bewilligungsbescheid.

Die Stadt Büren benötigte eine neue Genehmigung, weil die vorherige aus dem Jahr 1996 planmäßig endete. Bürgermeister Schwuchow: „Der Termin kam für uns nicht überraschend. Es ist üblich, dass man sich ein bis zwei Jahre vor dem Auslaufen der Genehmigung mit der Behörde über den Umfang der erforderlichen Gutachten und die Abwicklung verständigt und sich dann an die Arbeit macht, den Antrag in der erforderlichen Sorgfalt zusammenzustellen. All das benötigt Zeit, aber es gilt: Sorgfalt vor Schnelligkeit.“

„Nach deutschem Rechtsverständnis ist Wasser Allgemeingut. Wenn jemand mehr Wasser als für seinen eigenen Bedarf benutzt, braucht er dafür eine Genehmigung“, erklärt Ronny Abraham, zuständiger Jurist von der Bezirksregierung Detmold. Die Stadt Büren musste also aktiv werden und die wasserrechtliche Bewilligung beantragen, um die Bevölkerung mit Wasser zu versorgen. Abraham: „Durch die Erteilung der Wasserrechte wird dafür gesorgt, dass den Versorgungsunternehmen ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.“ 

Feuersalamander und Fische werden geschützt

Bürgermeister Burkhard Schwuchow: „Viele denken: Strom kommt aus der Steckdose, und Wasser kommt aus dem Wasserhahn. Welchen Aufwand es erfordert, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wissen die meisten Bürger nicht.“ Um die für den Antrag notwendigen Nachweise erbringen zu können, seien umfangreiche wasserwirtschaftliche und landschaftsökologische Untersuchungen und Messungen notwendig gewesen. In diesem Verfahren habe die besondere Aufmerksamkeit den Feuersalamandern und den Fischen gegolten. „Hier galt es sicherzustellen, dass weder das bedeutende Vorkommen der Feuersalamander, die die Olveke im oberen Bereich als Laichgewässer nutzen, noch der Fischbestand insbesondere in der Afte gefährdet sind“, erläutert der Bürgermeister. „Ein spezielles Monitoring, zu dem sich die Stadt Büren verpflichtet hat, umfasst zunächst eine Bestandserfassung und -bewertung. Auf dieser Grundlage wird über eventuell weitere Maßnahmen entschieden.“

Grundwasser: Entnahme und Neubildung stehen im Gleichgewicht

Barbara Späth erklärt, dass aus einer Gewinnungsanlage langfristig nur die Menge entnommen werden könne, die sich in ihrem Einzugsgebiet wieder regenerieren kann. „Das Wasserversorgungsunternehmen muss belegen, dass die geplante Grundwasserentnahme im Gleichgewicht mit der so genannten Grundwasserneubildung steht, dass also der Wasserhaushalt im Boden nicht überbeansprucht wird“, sagt Späth. Hier habe festgestellt werden können, dass die beantragte Wassermenge im Einklang mit dem verfügbaren Angebot steht. Damit sei auch den Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprochen, die als eines von mehreren Bewirtschaftungszielen auch die Erhaltung eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Grundwassers vorgibt. 

Die Voraussetzung für die Erteilung eines Wasserrechts ist, dass die Bevölkerung eines Gebietes mit Wasser versorgt werden muss. Das Versorgungsunternehmen muss daher die demographische Entwicklung und den voraussichtlichen Bedarf für die kommenden 30 Jahre darlegen. Im Abstand von zehn Jahren ist jeweils ein aktueller Bedarfsplan vorzulegen. 

Hintergrund

Die Wasserversorgung hat in Büren eine mehr als 175-jährige Tradition. Bereits 1732 wurde zwischen den gefassten Quellen im südöstlich gelegenen Mertenstal und vier Wasserbehältern im Ort eine drei Kilometer lange, hölzerne Wasserleitung verlegt. Für die heutige Kernstadt Büren besteht die zentrale Wasserversorgung seit 1881. In den Folgejahren wurden 1919 die Quelle Leiberg 1 und im Jahr 1950 die Quelle Leiberg 2 erschlossen. 

Die Stadt Büren versorgt über etwa 245 Kilometer Versorgungsleitungen ungefähr 22.000 Einwohner sowie den Flughafen und die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige Büren mit Wasser. Dafür benötigt sie eine jährliche Trinkwassermenge rund 1,4 Millionen Kubikmeter. Der Bedarf wird einerseits durch den Bezug vom Wasserverband Aabach-Talsperre gedeckt, sowie andererseits durch die Eigenentnahme aus den beiden Quellen. 

Der von der Bezirksregierung anerkannte Bedarfsnachweis sieht in den kommenden 30 Jahren einen Bedarf von rund 1,5 Millionen Kubikmeter jährlich vor. Diese Menge kann nicht durch eine Aufstockung des Kontingents vom Wasserverband Aabach-Talsperre bezogen werden, zumal in Trockenjahren zusätzliche Einschränkungen der Liefermenge von dort berücksichtigt werden müssen. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit sind daher die Quellen Leiberg 1 und Leiberg 2 umfangreich saniert worden. Das Ergebnis: Auch unter Aufrechterhaltung eines Mindestabflusses in die Olveke kann eine nutzbare Jahresmenge von 700.000 Kubikmetern entnommen werden. Dies kann allerdings erst dann geschehen, wenn weitere Zwischen-Pumpwerke und zusätzliche Rohrleitungsverbindungen errichtet sind. Mit der jetzt erteilten Bewilligung hat die Stadt Büren die Planungssicherheit, die Umsetzung der Maßnahmen zu sichern.

Bildzeile: Nun ist es amtlich: Die Stadt Büren darf weiterhin Wasser aus den Leibergquellen entnehmen. Patrizia Fitzner, Barbara Späth, Antonia Weskamp und Ronny Abraham von der Bezirksregierung Detmold übergeben Bürgermeister Burkhard Schwuchow, Thorsten Bürckner (Vorsitzender des Betriebsausschuss für Wasser und Abwasser), Ralf Müntefering (kaufmännische Betriebsleitung Wasserwerk) und Wassermeister Erich Müller den Bewilligungsbescheid.

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