Regelfahrplan gilt im Lockdown

Seit heute gilt außerdem die Pflicht, im ÖPNV OP- oder FFP2-Masken zu tragen. Ausführliche Informationen dazu bietet die Webseite https://teutoowl.de/owlv/maskenpflicht/index.php. Foto: Kreis Gütersloh

Seit heute gilt außerdem die Pflicht, im ÖPNV OP- oder FFP2-Masken zu tragen. Ausführliche Informationen dazu bietet die Webseite https://teutoowl.de/owlv/maskenpflicht/index.php. Foto: Kreis Gütersloh

Gütersloh. Im Kreis Gütersloh gibt es auch während der Verlängerung des Lockdowns bis einschließlich 14. Februar 2021 im Regionalbusverkehr keine Veränderungen im Fahrplanangebot. Es gilt weiterhin der Regelfahrplan. Darauf verständigten sich der VVOWL, der für den Kreis Gütersloh den Busverkehr organsiert, und die Busunternehmen TWV und BVO.

Ziel ist es, den Fahrgästen weiterhin die Möglichkeit der uneingeschränkten Nutzung des ÖPNV und damit ihrer erforderlichen mobilen Bewegungsfreiheit im Alltag anzubieten. Ausgenommen sind lediglich die Linien von MoBiel, auf denen nach Auskunft des Unternehmens in Absprache mit den betroffenen Schulen wie bisher der „Ferienfahrplan“ gefahren wird.

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