„Mikrozensus 2021“ startet Auch in Paderborn werden ausgewählte Haushalte ab Januar befragt

Im Januar startet auch in Paderborn die bundesweit durchgeführte Haushaltsbefragung „Mikrozensus“. Foto: Stadt Paderborn

Im Januar startet auch in Paderborn die bundesweit durchgeführte Haushaltsbefragung „Mikrozensus“. Foto: Stadt Paderborn

Paderborn. Im Januar startet auch in Paderborn die bundesweit durchgeführte Haushaltsbefragung „Mikrozensus“. An der repräsentativen Befragung, die Informationen zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung liefern soll, nimmt jedes Jahr rund ein Prozent der Bevölkerung teil. In Nordrhein-Westfalen befragt der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt jährlich rund 80 000 Haushalte. Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Nordrhein-Westfalen? Wie ist die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung? Wie viele Familien mit Kindern gibt es in NRW? Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund? Wie der IT.NRW mitteilt, gibt der seit 1957 durchgeführte Mikrozensus Antworten auf diese und ähnliche von Politik, Wissenschaft und Medien häufig gestellte Fragen. Auch in der Corona-Krisenzeit liefert er wichtige soziodemografische Strukturinformationen zur Bevölkerung.

Die Befragungen der Haushalte sind gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt. Im Januar 2021 werden beispielsweise in 44 zufällig ausgewählten Düsseldorfer Auswahlbezirken etwa 352 Haushalte befragt (die durchschnittliche Zahl je Bezirk liegt bei etwa acht Haushalten). NRW-weit setzt IT.NRW für die Befragungen der Haushalte unterstützend rund 250 Interviewerinnen und Interviewer ein. Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind sie zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation finden diese Befragungen zurzeit nicht wie gewohnt persönlich, sondern telefonisch statt. Abgefragt werden z. B. persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Die Ergebnisse sind Basis für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Neben der Auskunftserteilung an die sorgfältig ausgewählten und intensiv geschulten Interviewer können die Haushalte aber auch online antworten oder einen Papierfragebogen ausfüllen und an das Statistische Landesamt schicken. Ab dem Jahr 2021 ist neben der europäischen Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) auch die europäische Erhebung „Haushalte in der Informationsgesellschaft” (IKT) als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert.

Beim Mikrozensus handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden Straßenzüge bzw. Gebäude nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt. Haushalte, die in diesen „ausgelosten” Gebäuden wohnen, werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal zum Mikrozensus befragt.

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