Mietspiegel 2020: Rund 3.000 Rückmeldungen

Auch viele Bürger*innen haben sich beteiligt – Institut wertet seit Anfang September die Daten aus

Minden. Rund neun Wochen konnten sich Mindener Bürger*innen an der Erfassung für den neuen Mietspiegel 2020 beteiligen. Der erstmals auch online umgesetzte Fragebogen konnte bis zum 11. August im Netz oder auch auf Papier ausgefüllt werden.

Die Stadt Minden erhielt 3000 Rückmeldungen bei Umfragen des Mietspiegels, Foto; Stadt Minden

Die Stadt Minden erhielt 3000 Rückmeldungen bei Umfragen des Mietspiegels, Foto; Stadt Minden

Insgesamt gab es rund 3.000 Rückmeldungen, darunter auch 450 Beteiligungen von Wohnungs-/Hauseigentümer*innen und Mieter*innen, berichtet der Leiter des Bereiches Vermessung und Geoservice, Benjamin Groß. Groß und auch der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian, zeigten sich mit der Resonanz sehr zufrieden. Sie danken den Bürger*innen und Bürgern, die ihre Daten für die Erstellung des neuen, qualifizierten Mietspiegels zur Verfügung gestellt haben. „Sie haben damit einen nicht unerheblichen Teil dazu beigetragen, dass der künftige Mietspiegel auf einer repräsentativen Basis beruht“, so Bereichsleiter Groß.

Es wurden hierfür keine Namen von Vermietern oder Mietern abgefragt, macht er weiter deutlich. Auch erfolgt die Auswertung, die ein beauftragtes Institut – ALP – Institut für Wohnen und Stadtentwicklung – ab Anfang September bearbeitet, anonym. Die Stadt Minden werde nach der Prüfung durch die städtische Statistikstelle nur die Daten an das Institut übermitteln, die keine Rückschlüsse auf Adressen zulassen, so der Bereichsleiter weiter. Sie waren für die Auswertung lediglich stadtteilbezogen. Der Fragebogen wurde zusammen mit der Statistikstelle erarbeitet und auch mit der städtischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Mieter*innen beziehungsweise Eigentümer*innen sollten neben der Kaltmiete auch den Typ (z.B. Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus), die Lage, das Baujahr, die Größe und die Zahl der Räume sowie anzukreuzende aufwertende Details in der Ausstattung, wie Fahrstuhl, hochwertige Bodenbeläge, Art der Heizung, Balkon/Terrasse, Isolierverglasung und Wärmedämmung eintragen. All das fließt auch in den neuen Mietspiegel ein. Denn für eine zum Beispiel gut ausgestattete und isolierte Wohnung könne auch ein höherer Mietpreis verlangt werden.

Der neue Mietspiegel, der ab 1. April 2020 für zwei Jahre gültig ist, wird erneut ein qualifizierter sein. Die Grundlage dafür legt Paragraf 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches fest. Danach ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Die Aufstellung liegt dieses Mal federführend in der Hand der Stadt Minden, nachdem der Mietspiegel 2016 als Gemeinschaftswerk herausgegeben und 2018 von der Stadt Minden mit einem Verbraucherpreis-Index von plus 2,3 Prozent fortgeschrieben wurde. Die Träger des Gemeinschaftswerkes von 2016 sind auch in die Aufstellung für 2020 einbezogen. Das sind neben der Statistikstelle der Stadt, der Verein Haus & Grund Minden e.V., der Mieterverein Minden und Umgebung e.V., die Genossenschaft für Siedlungsbau (GSW) sowie die Wohnhaus Minden GmbH.

„Der Mietspiegel dient als Richtlinie und gibt den Mietvertragsparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren“, nennt Beigeordneter Lars Bursian, den Hintergrund. Zudem biete er Kosten-Transparenz für Menschen, die Interesse haben, nach Minden zu ziehen. Es sei damit zu rechnen, dass aufgrund der Entwicklungen auf dem Markt in den vergangenen vier Jahren seit der letzten Erhebung, die Mietpreise auch in Minden höher ausfallen werden, meint Bursian. Bislang seien die Mieten in Minden im Vergleich mit ähnlich großen Städten der Region recht günstig gewesen. Entscheidend für den Preis ist neben dem Baujahr, dem Zustand und der Ausstattung auch die Lage.

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