Kreishaus und Nebenstellen ab Mittwoch, 18. März grundsätzlich geschlossen:

  •                                                           Termine nur in Ausnahmefällen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich
  • Kreis stockt massiv seine telefonische Erreichbarkeit auf
Kreishaus und Nebenstellen ab Mittwoch, 18. März grundsätzlich geschlossen, Foto: Kreis Paderborn

Kreishaus und Nebenstellen ab Mittwoch, 18. März grundsätzlich geschlossen, Foto: Kreis Paderborn

Paderborn. Das Öffentliche Leben muss derzeit pausieren. Die Bundesregierung und Länderchefs setzten auf eine Minimierung aller sozialen Kontakte, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 zu verlangsamen, das hoch ansteckend ist und von Mensch zu Mensch übertragen wird. Gefährdet sind insbesondere durch Vorerkrankungen Geschwächte und ältere Menschen, die jetzt konsequent geschützt werden müssen. „Wir schließen ab dem morgigen Mittwoch das Kreishaus und alle Nebenstellen, um unsere Besucherinnen und Besucher, aber auch uns selbst zu schützen“, betont Kreisdirektor Dr. Ulrich Conradi.

Auch die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung müsse aufrecht erhalten bleiben. Hinter den geschlossenen Türen und Fenster des Kreishauses geht die Arbeit weiter, um die wichtigsten Aufgaben des öffentlichen Lebens aufrecht zu erhalten. Nur in unaufschiebbar und zwingend notwendigen Fällen können Bürger nach telefonischer Anmeldung einen Termin bekommen. „Wir bitte jeden einzelnen, gut zu überlegen, ob sein Anliegen nicht warten kann“, betont Conradi. Denn je konsequenter das öffentliche Leben heruntergefahren werde, „desto besser kommen wir durch diese Epidemie. Das schaffen wir aber nur gemeinsam und wenn jeder seinen Beitrag leistet und sich solidarisch zeigt“, unterstreicht Conradi. Die Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter sind weiter telefonisch und per E-Mail erreichbar. Wer einen persönlichen Termin braucht, muss sich zwingend vorher beim Sachbearbeiter anmelden und wird dann auch am Eingang persönlich abgeholt. Die Bürger werden gebeten, bei den Terminen im Kreishaus Abstand zu halten.

Die Telefonzentrale ist ab dem morgigen Mittwoch, 18. März, immer montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Auch hier wurden die Telefonleitungen aufgestockt, um die telefonische Erreichbarkeit unter der zentralen Rufnummer 05251 – 308-0 sicherzustellen. Das Straßenverkehrsamt in Paderborn an der Talle fährt seine Leistungen auf das absolut Notwendige herunter. Ab sofort nimmt die Zulassungsstelle des Kreises Paderborn nur noch unaufschiebbare Anträge mit den erforderlichen Unterlagen und einer Handy-Nummer entgegen. Zulassungen von Kraftfahrzeugen sollen in der Regel über Zulassungsdienste und Händler erfolgen. Abgabe der Unterlagen, Rücknahme der bearbeiteten Unterlagen und die Gebührenabrechnung erfolgt gleichzeitig einmal am Tag. Privatpersonen bekommen nur noch in besonderen Ausnahmefällen einen Termin, per E-Mail: Terminvergabe.sva@kreis-paderborn.de.

Hierbei sind der Grund des Anliegens und eine Handynummer anzugeben. Eine entsprechende Terminbestätigung erfolgt als Rückantwort. Alle Anfragen zu fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheiten und entsprechende unaufschiebbare Terminwünsche sind über Fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de zu stellen. Spontane Vorsprachen ohne Termin können, auf Grund der aktuellen Situation, nicht bearbeitet werden. Zahlungen erfolgen ausschließlich über EC- oder Kreditkarte. Die Mitarbeiter der Bußgeldstelle und der Verkehrssicherung/Verkehrslenkung sind nur noch telefonisch oder per Mail erreichbar. Der Kreis Paderborn hat in Zusammenarbeit mit dem telefonischen Service Center der Stadt Paderborn ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 05251 88 122979 geschaltet. Bürgerinnen und Bürger erreichen das Infotelefon montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr für häufige Fragen und Antworten zum Corona-Geschehen. Das Bürgertelefon bietet keine medizinische Beratung an.

Massiv aufstockt und erweitert hat der Kreis Paderborn die telefonische Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes, das ein Infotelefon Infektionsschutz geschaltet hat: Unter der 05251 308-3333 können Bürgerinnen und Bürger Verdachtsfälle auf eine Corona-Virus-Infektion melden. Mit personeller Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes und zusätzlicher Leitungen können 15 Mitarbeitende gleichzeitig Anrufe entgegennehmen. Auch die Zeiten wurden deutlich ausgeweitet: Das Infotelefon Infektionsschutz ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 20 Uhr erreichbar. Wer begründet die Sorge hat, sich angesteckt zu haben, sollte vorrangig erst einmal seinen Hausarzt telefonisch kontaktieren. Was genau „begründet“ heißt, legt das Robert Koch-Institut (RKI) fest: Der Verdacht auf eine mögliche Coronavireninfektion (COVID-19) ist dann begründet, wenn Personen Kontakt hatten mit einem nachweislich Infizierten und Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber jeder Schwere haben oder sich irgendwie krank fühlen. Eine Ansteckung kann zudem erfolgt sein, wenn Personen aus vom RKI festgelegten Risikogebieten kommen und grippeähnliche Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber jeder Schwere haben.

Sind diese Kriterien erfüllt, stellt der Hausarzt eine Bescheinigung aus, die er an das Gesundheitsamt faxt. Der Patient bekommt vom Hausarzt eine weitere Telefonnummer des Gesundheitsamtes, unter der er einen Termin vereinbaren kann. Diese Telefonnummer, die nur Hausarzt und der jeweilige Patient kennen, ist nach wie vor im Zeitraum montags bis freitags, 9 bis 13 Uhr erreichbar. Auch hier wurde in zusätzliche Leitungen investiert, um die Erreichbarkeit zu verbessern. Gleichwohl wird es weiter Wartezeiten geben: „Wir verstehen sehr gut, dass die Menschen besorgt und deshalb auch ungeduldig sind und jeder möglichst schnell sein Testergebnis haben möchte“, betont die leitende Amtsärztin Dr. Constanze Kuhnert.

Doch Termine könnten nur gestaffelt vergeben werden, um enge Kontakte in der Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle in Paderborn zu vermeiden. Zudem zeichne sich bereits jetzt ein Engpass bei den Röhrchen ab, von dem nicht nur der Kreis Paderborn betroffen sei. Das Kreisgesundheitsamt steht in Kontakt mit der Kassenärztlichen Vereinigung, die sehr bemüht ist, über das Land NRW den zugesagten Nachschub zu kommen. Kuhnert unterstreicht, dass es keine medizinische Notwendigkeit gebe, den Test sofort durchzuführen. Etwa ab dem 5. Tag der Ansteckung sei überhaupt ein Nachweis der Viren möglich. „Der Test schafft lediglich für den Moment Gewissheit, ist aber keine notwendige Voraussetzung zur Behandlung von Symptomen“, warnt Kuhnert. Wichtig sei es deshalb, dass alle, die unter Quarantäne stünden, sich eng an die Vorgaben hielten, sich häuslich isolierten, um andere nicht anzustecken. Häufige Fragen und Antworten zur Quarantäne hat das Kreisgesundheitsamt in einer Broschüre zusammengefasst, die unter www.kreis-paderborn.de einsehbar ist und fortlaufend aktualisiert wird

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