Kreis Gütersloh: Referenzwert steigt auf 39,7

Masken im Theater und weniger Gäste.

Kreis Gütersloh Im Kreis Gütersloh waren zum Stand, 15. Oktober, 0 Uhr, 3.209 (14. Oktober: 3.183) laborbestätigte Coronainfektionen erfasst. Dies sind kumulierte Zahlen seit Anbeginn der Pandemie. Davon gelten 3.021 (14. Oktober: 3.014) Personen als genesen und 167 (14. Oktober: 148) als noch infiziert.  Von den 167 noch infizierten Personen befinden sich 155 in häuslicher Quarantäne. Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 12 Patienten (14. Oktober: 11) stationär behandelt. Davon muss eine Person (14. Oktober: 0) intensivmedizinisch versorgt und beatmet werden. Seit Beginn der Pandemie sind im Kreis Gütersloh 21 Personen an oder mit COVID-19 verstorben.

P1050550-56bf669cf4c6028gf67843e9b57cdfaeDie COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner betragen für den Kreis Gütersloh laut RKI am 15. Oktober 39,7 (14. Oktober: 36,2).  Damit ist der gesetzlich festgelegte Schwellenwert von 35 überschritten und entsprechende Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden. Um die Ausbreitung des Coronavirus im Kreisgebiet einzudämmen, hat der Kreis Gütersloh auf Grundlage der festgelegten Maßnahmen des NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort gilt. Demnach muss bei Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerten, Theateraufführungen oder sonstigen Versammlungen in geschlossenen Räumen durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz getragen werden. Das gleiche gilt für Zuschauer von Sportveranstaltungen. Generell sind Veranstaltungen oder Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen untersagt, es gibt aber Ausnahmen Der Kreis Gütersloh wird keine über die Verordnung des Landes hinausgehenden Maßnahmen ergreifen. Auf der Arbeitsebene wurde beschlossen, die internen Lagebesprechungen wieder täglich und nicht wöchentlich einzuberufen und auch den Krisenstab zu reaktivieren – er soll in der nächsten Woche zusammenkommen.

Grundsätzlich weist der Kreis Gütersloh daraufhin, dass nach der jüngsten Anpassung der Coronschutzverordnung des Landes NRW an privaten Feierlichkeiten wie beispielsweise Hochzeiten an öffentlichen Orten dürfen nicht mehr als 50 Personen teilnehmen. Hier kann das zuständige Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn ein entsprechendes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird.

Kumulative Fallzahlen und Vergleich zum Vortag nach Städten und Gemeinden im Kreis:
(Täglich um 0.00 Uhr wird ein neuer Datenstand generiert. Diese Daten werden qualitätsgesichert, formatiert, analysiert und interpretiert und täglich veröffentlicht. )

Kommune: Bestätigte Fälle aktuell Bestätigte Fälle Vortag aktive Fälle aktuell aktive Fälle Vortag Todesfälle
Borgholzhausen 39 39 1 1 0
Gütersloh 907 895 68 61 3
Halle (Westf.) 80 80 2 2 5
Harsewinkel 142 142 13 13 1
Herzebrock-Clarholz 156 154 11 9 0
Langenberg 103 103 2 2 0
Rheda-Wiedenbrück 1135 1129 31 27 0
Rietberg 179 176 11 8 0
Schloß Holte-Stukenbrock 99 97 11 9 1
Steinhagen 93 91 5 3 8
Verl 177 179 3 5 0
Versmold 67 66 7 6 0
Werther (Westf.) 32 32 2 2 3
Summe 3209 3183 167 148 21
Davon genesen 3021 3014
Anzeige-Spiekenheuer-Logo_468x60