Frühlingshafte Temperaturen und jede Menge Sonne lösen eine Rückreisewelle aus: Die Zugvögel kehren aus ihren Winterquartieren zurück. Neben Kranichen und Störchen am Himmel lassen sich auch Kiebitz, Feldlerche, Fasan und Co. wieder in der Feldflur beobachten. Letztere halten Ausschau nach geeigneten Nistplätzen, die nicht selten am Boden von Ackerflächen oder Wiesen liegen. Die kräftezehrende Brutpflege und Aufzucht der Jungen ist eine besondere Herausforderung im Lebensrhythmus der Tiere. Störungen der Brut oder der Aufzucht führen zum Verlassen der Gelege und der Jungtiere. Der Kreis Paderborn erinnert deshalb auch in diesem Jahr an wichtige Schutzvorschriften.
Paderborn. Ganzjährig gilt: In Naturschutzgebieten dürfen die Wege nicht verlassen werden. Hunde sind an der Leine und auf den Wegen zu führen. Wer in Naturschutzgebieten die Wege verlässt, abseits radelt, wandert oder seine Hunde frei laufen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Vom 1. März bis 31. Juli gilt die Anleinpflicht für Hunde außerdem auch in allen Vogelschutzgebieten.
„Die Schutzgebiete sind die oft letzten Rückzugsräume für gefährdete Tierarten. Um ihnen eine Chance zu geben, sollten Störungen durch Mensch und Haustier möglichst vermieden werden“, erklärt Susan Mende vom Umweltamt des Kreises Paderborn. Dies gilt auch für die Tiere im Wald. Sportler und Erholungssuchende sollten insbesondere im Frühjahr die Wege im Wald nicht verlassen und mitgeführte Hunde an der Leine lassen. Freilaufende Hunde und auch Katzen bedeuten puren Stress für wildlebende Tiere. Auch wenn der Hund nicht herumtollt oder jagt, kann allein seine Anwesenheit die Elterntiere ablenken, sodass Raubvögel die Chance nutzen und die Küken holen. Auch junge Feldhasen (ab März) und Rehkitze (Mai/Juni) werden eine leichte Beute oder von ihren Müttern nicht mehr angenommen. „Deshalb ist in den kommenden Wochen eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksicht von allen Personen in der freien Feldflur auch außerhalb von Schutzgebieten wichtig“, so Mende.
„Eine unverzichtbare Funktion für den Naturhaushalt erfüllen auch Bäume und Hecken“, erklärt die Expertin weiter. Die Pflege der Gehölze sei deshalb notwendig, jedoch nur unter Berücksichtigung verschiedener Artenschutz- und Naturschutzaspekte. Zum Artenschutz beitragen kann also jeder, der Gehölze auf Vordermann bringen möchte. Vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen möglich. Untersagt ist der „Radikalschnitt“ und das Beseitigen von Hecken, lebenden Zäunen und Büschen sowie das Fällen und Beseitigen von Bäumen außerhalb des Waldes, außerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen (Haus- und Kleingärten) oder Kurzumtriebsplantagen.
Die Abgrenzungen der einzelnen Schutzgebiete könnenhier auf der Homepage des Kreises im Geoportal eingesehen werden Fragen beantwortet das Umweltamt des Kreises Paderborn unter der Tel.: 05251 308-6651.