Die richtige Reiseausstattung für das Auto

Ungewöhnliche Mitführpflichten in Europa:

München. Der Sommer kann kommen: Die Ferienplanung 2019 ist in vollem Gange, die Vorfreude auf die warme Jahreszeit steigt. In den Pfingst- und Sommerferien starten wieder viele Urlauber mit dem Auto ins europäische Ausland. Doch beim Schreiben der Packliste denken sie oft nicht an die richtige Reiseausstattung für das Auto. Der Mietwagen-Experte Sunny Cars zeigt einige ungewöhnliche Regelungen in Europa (Stand Mai 2019), da je nach Land verschiedene Mitführpflichten bestehen. Daher gilt es diese vor Reiseantritt zu kennen und auch bei der Mietwagenübernahme zu überprüfen.

Warndreieck Foto:© cameris

Warndreieck Foto:© cameris

Warndreieck: Das Mitführen eines Warndreiecks ist in nahezu jedem europäischen Land Pflicht. Eine Ausnahme sind die Länder Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien: Hier betrifft die Regelung nur Lenker von Gespannen. In der Türkei und auf Zypern müssen sogar gleich zwei Warndreiecke mitgeführt werden.

Set von Ersatzlampen: Essentiell auf der Packliste für den Urlaub in Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich ist ein Set von Ersatzlampen. Die Regelung gilt allerdings nur für Leuchtmittel, die durch die Reisenden selbst austauschbar sind. Das Mitführen von Xenon- oder LED-Leuchten im Auto ist dagegen nicht notwendig.

Verbandskasten: In fast jedem Land Europas ist das Mitführen eines Verbandskastens Pflicht. Ausgenommen von dieser Mitführpflicht sind Frankreich, Spanien und Italien. Das Mitführen eines Verbandskastens ist in diesen Ländern trotzdem ratsam, um im Fall der Fälle Erste Hilfe leisten zu können.

Ersatzreifen: Im Fall einer Reifenpanne ist ein Ersatzreifen oder ein Reparaturset immer sinnvoll, jedoch nicht in allen Ländern verpflichtend im Auto zu haben. Für einen Urlaub in der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien ist ein Ersatzset jedoch Teil der verpflichtenden Grundausstattung.

Feuerlöscher: Das Mitführen eines Feuerlöschers ist in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei Pflicht. In Belgien muss ebenfalls ein Feuerlöscher mitgenommen werden, allerdings gilt dies nur für im Inland gemeldete Fahrzeuge.

Abschleppseil: Beim Beladen des Autos für einen Urlaub in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien ist das Abschleppseil essentiell auf der Packliste. Anders als in den restlichen Ländern Europas ist das Mitführen in Fahrzeugen hier verpflichtend.

Europäischer Unfallbericht: Das Mitführen eines Europäischen Unfallberichts ist in Serbien und Kroatien Pflicht. Das Formular ist in allen Sprachen einheitlich gestaltet, sodass Urlauber auch im Ausland die Möglichkeit haben, ein vollständiges Unfallprotokoll zu erstellen. Für Fahrten in der Slowakei gilt diese Regelung nur für einheimische Fahrzeuge.

Ersatzbrille: Eine Ersatzbrille im Auto zu haben ist in Spanien keine gesetzliche Pflicht. Die spanische Verkehrsbehörde empfiehlt jedoch Autofahrern, die eine Brille benötigen, ein Ersatzpaar mitzuführen. In einigen Fällen kam es schon vor, dass Autofahrer eine Geldstrafe zahlen mussten.

Ausweisdokumente: Sicherheits- und Grenzkontrollen finden im Schengen-Raum nicht überall statt. Einen Personalausweis oder Reisepass dabei zu haben, ist in den Niederlanden, Italien oder Portugal verpflichtend. Das Vorzeigen eines Führerscheins oder der Bankkarte ist dagegen ungültig.

Schneeketten: Anders als in Deutschland gilt in Österreich eine Schneekettenpflicht vom 1. November bis 15. April. Ein rundes Schild mit dem Schneeketten-Symbol weist Urlauber darauf hin, Schneeketten auf den Reifen zu spannen. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Heilpraktiker Stiv Dudkin