Das „Kontrollbarometer“ soll Pflicht werden

csm_duisburg_4b285c42a7Bielefeld/Düsseldorf. Wie sauber ist das Lieblingsrestaurant oder die bevorzugte Imbissbude? Werden Zutaten wie vorgeschrieben gekennzeichnet? Antworten liefert die amtliche Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen, die auch gastronomische Betriebe kontrolliert und dabei immer wieder zahlreiche Mängel auflisten muss. Regelmäßig überprüft werden Betriebe vom Café über den Imbiss bis zum Restaurant. Kontrolliert werden die hygienischen Bedingungen, die Sauberkeit beispielsweise der Arbeitsplatten, die Auflistung der Zusatzstoffe auf der Speisekarte und die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen. 

Als Transparenzsystem für die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachungen soll das „Kontrollbarometer“ in Zukunft in allen Gaststätten und an allen Verkaufsstellen für Lebensmittel über die Ergebnisse der jüngsten Kontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung informieren. Die Landesregierung hat inzwischen einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Sobald der Landtag das neue Gesetz verabschiedet hat und das Gesetz in Kraft tritt, werden die Betriebe verpflichtet sein, das Kontrollbarometer nach einer Übergangsphase von 36 Monaten für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können dann an jedem Café, an jeder Bäckerei, jedem Restaurant und jedem Lebensmittelmarkt anhand eines Transparenz-Systems in Ampel-Farben sehen, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind. Auch Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder weiterverarbeiten werden verpflichtet, ihr Kontrollergebnis online zu veröffentlichen. Schon in der dreijährigen Übergangsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Betriebe mit Einstufungen im gelben oder roten Bereich haben das Recht auf eine zusätzliche kostenpflichtige amtliche Kontrolle innerhalb von drei Monaten.

Ein Pilotversuch mit der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg und Bielefeld im Bereich der Gastronomie hat in den letzten Jahren positive Ergebnisse erzielt. Die Mehrzahl Betriebe hat sich schon nach relativ kurzer Zeit verbessert.

Foto: Präsentation des Kontrollbarometers vor dem Restaurant „Der Kleine Prinz“ in Duisburg / Bild: Verbraucherschutzministerium NRW