Corona: Eingeschränkter Bewegungsradius

Altenbeken. NRW hat eine Corona-Regionalverordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots erlassen. In einigen Kreisen zeigen besonders hohe Infektionszahlen, dass selbst die geltenden strikten Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen nachhaltig zu begrenzen und die Infektionszahlen wieder zu senken. Betroffen ist auch unser Nachbarkreis Höxter. Hier gilt seit 12. Januar ein eingeschränkter Bewegungsradius, vom Land erlassen in der neuen Corona-Regionalverordnung (CorRegioVO).

Verständlicherweise tauchen jetzt viele Fragen auf, nicht nur bei Menschen in den betroffenen Kreisen. So kann sich innerhalb des Kreises Höxter jeder Bürger weiter uneingeschränkt bewegen. Will er das Kreisgebiet verlassen, darf er das nur noch im Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie über die Grenzen seiner Heimatgemeinde hinaus. Ausnahmen bleiben erlaubt, zum Beispiel Beruf, Ehrenamt, Kinderbetreuung, Arztbesuche oder Betreuung Pflegebedürftiger.

Was viele vielleicht nicht wissen, umgekehrt gilt das auch. Wer also aus Altenbeken, Buke oder Schwaney in den Kreis Höxter fahren will, darf dies nur im Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze der eigenen Heimatgemeinde. Wer weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt, darf die betroffenen Kreise nur noch unter Auflagen aufsuchen.

Welchen Nachbarort man im Falle der 15-km-Regelung noch aufsuchen darf, kann man beispielsweise unter www.bewegungsradius.de überprüfen. 

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