Bielefeld. Fachleute des Pflegestützpunktes Bielefeld informieren und
beraten am Dienstag, 10. März, um 17 Uhr im großen Ratssaal des Neuen
Rathauses über die Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung.
Frau L. musste für die Tagespflege ihrer 86-jährigen Mutter Margarethe S.
immer dazuzahlen, da das Geld der Pflegeversicherung nicht ausreichte. Dann
kam die erfreuliche Nachricht der Pflegekasse, dass durch die erhöhten
Leistungen seit Anfang des Jahres das Geld für die drei Tage in der
Tagespflege ausreicht. Und darauf ist Frau L. angewiesen, denn in der Zeit
kann sie sich voll auf ihren Beruf konzentrieren.
Das sogenannte „Pflegestärkungsgesetz“ ist am 1. Januar in Kraft getreten.
Mit der Reform sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gestärkt werden,
die Pflege zugeschnitten auf ihren Bedarf zu organisieren. Konkret ausgebaut
wurden unter anderem die Unterstützungsleistungen der Kurzzeit-,
Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege. Erstmals einen Anspruch auf diese
Leistungen haben auch Menschen in der Pflegestufe 0.
Außerdem wurden die niedrigschwelligen Angebote erweitert, das sind
Entlastungs- und Betreuungsleistungen für die Betroffenen, zum Beispiel
Hilfen im Haushalt oder Alltagsbegleitung.
Ab sofort erhalten alle Pflegebedürftigen hierfür 104 Euro, bei
Demenzerkrankten sind es monatlich bis zu 208 Euro.
Diese und weitere Neuregelungen des 1. Pflegestärkungsgesetzes werden in der
Informationsveranstaltung von den Experten des Pflegestützpunktes erläutert.
Der Pflegestützpunkt Bielefeld wird gemeinsam von der Stadt Bielefeld, den
Pflegekassen AOK NordWest, Barmer GEK und BKK Gildemeister Seidensticker
getragen. Alle Interessierten haben an dem Nachmittag außerdem die
Möglichkeit, sich von den Fachleuten kostenfrei individuell beraten zu
lassen. Weitere Rückfragen unter Tel. 0521 51-3499.