Beschädigte Windkraftanlage in Etteln darf bis zur Klärung der Ursache nicht wiederaufgebaut werden, Kreis Paderborn fordert zudem unabhängiges Gutachten zur Überprüfung der Standfestigkeit
Kreis Paderborn. Der Kreis Paderborn hat den Betreiber und die Herstellerfirma des beschädigten Windrades vom Typ Enercon E-115 aufgefordert, umgehend einen Prüfbericht vorzulegen, aus dem der Unfallhergang und die Ursache hervorgehen. Aus Sicherheitsgründen bleibt der Bereich um die Unglücksstelle bis auf Weiteres gesperrt. Das gilt auch für die angrenzenden Zuwege. Der Betreiber kann die offensichtlich beschädigten Teile der Anlage abbauen. Der Kreis Paderborn hat den Betreiber aufgefordert, Turm und Fundament sowie nicht abgebaute Teile der Windkraftanalage von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter überprüfen zu lassen. Rotorblätter und Gondel sind spätestens, je nach Witterung, bis zum 6. April abzubauen. Bis dahin bleibt die Anlage stillgelegt und darf nicht wiederaufgebaut werden.
Am Donnerstagabend (8. März) hatten sich auf einem Feld in Borchen-Etteln waren zwei Rotorblätter des Windrads in der Phase des Einrichtens beschädigt und letztlich zerstört worden Die einzelnen Bruchstücke werden unter Aufsicht von Fachleuten der Landwirtschaftskammer aufgesammelt und fachgerecht entsorgt. Der Kreis Paderborn wird zudem Bodenproben ziehen lassen, um eventuell verbliebene Rückstände aufzuspüren.
Die Windkraftanlage befand sich zum Zeitpunkt des Unglücks noch im Aufbau, war also noch nicht in Betrieb und somit auch noch nicht vom Kreisbauamt abgenommen worden. Im gesamten Kreisgebiet stehen 44 Anlagen dieses Typs, die alle bau- und immissionschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und somit genehmigt und auch abgenommen wurden. Das erste Windrad ging im August 2014 an den Start. Alle Anlagen laufen problemlos. Nach Angaben der Herstellerfirma stehen weltweit 820 Anlagen desselben Bautyps, bei denen vergleichbare Schäden nicht aufgetreten sind.