Austausch über Gesetzesänderung

Zur Stärkung des Rechtes auf Selbstbestimmung: Erneuerung des Psychisch-Kranken-Gesetzes, Experten haben sich im Paderborner Kreishaus über Erfahrungen ausgetauscht

Kreis Paderborn. Welchen Schutz und welche Hilfen es für Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt, regelt im Bundesland Nordrhein-Westfalen das Psychisch-Kranken-Gesetze, kurz Psych KG. 2017 ist eine überarbeitete Version des Gesetzes in Kraft getreten, das das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit stärkt. In der Paderborner Kreisverwaltung haben sich nun Ärztinnen und Ärzte, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer, die Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Ordnungsämtern und Polizistinnen und Polizisten über ihre Erfahrungen ausgetauscht. Sie alle sind von der Gesetzesänderung betroffen. Eingeladen hatte der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreisgesundheitsamtes.
„Krankheitsbedingt können Menschen mit psychischer Erkrankung manchmal sich und oder andere gefährden und dabei nicht einsichtsfähig sein“, sagte Dr. Constanze Kuhnert, Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienst des Paderborner Kreisgesundheitsamtes, in ihrer Begrüßung. „Neben der Beziehungsebene der Behandlung befindet sich der Arzt hierbei auch auf juristischem Terrain“, sagte Dr. Kuhnert. Er steht dabei vor besonderen Fragen: Welche Krankheiten rechtfertigen eine Behandlung auch gegen den Willen der Patienten? Wann ist der Schutz der Gesundheit vorrangig gegenüber der Patientenautonomie? Wie geht man organisatorisch vor, um den Patienten einer Behandlung zuzuführen?

Haben sich über die Änderungen des Psychisch-Kranken-Gesetz ausgetauscht: Zehra Bavli (Sozialpsychiatrischer Dienst Kreis Paderborn), Michael Schütte (Kreispolizeibehörde Paderborn), Privatdozentin Dr. Christine Norra (Ärztliche Direktion der LWL-Klinik Paderborn), Matthias Klocke (Ordnungsamt Stadt Paderborn), Dr. Constanze Kuhnert (Leiterin Sozialpsychiatrischer Dienst Kreis Paderborn), Dr. Margot Denfeld (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen), Claudia Schultze (Richterin Paderborner Amtsgericht). (Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Anna-Sophie Schindler)

Haben sich über die Änderungen des Psychisch-Kranken-Gesetz ausgetauscht: Zehra Bavli, Michael Schütte, Privatdozentin Dr. Christine Norra, Matthias Klocke, Dr. Constanze Kuhnert, Dr. Margot Denfeld, Claudia Schultze. Foto: © Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Anna-Sophie Schindler

Der Einstieg in das Thema gelang mit zwei Fachvorträgen. Dr. Margot Denfeld aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens zeigte die Schwerpunkte der Gesetzesänderung auf. „Es stärkt die Rechte der Patienten und konkretisiert die Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen wie Medikamentation oder Fixierung. Transparenz wird durch eine Dokumentations- und Meldepflicht gewährleistet“, fasst Dr. Denfeld zusammen.

Richter Kai Schiefers vom Amtsgericht Dortmund beleuchtete Zwangseinweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik (Unterbringung) nach dem PsychKG und dem Betreuungsrecht. „Es gilt der Grundsatz: Unterbringung ist das letzte, unabdingbare Mittel“, machte Schiefers klar. Eine Unterbringung sei nur möglich, wenn eine psychische Krankheit dazu führe, dass die Einsichts- oder Urteilsfähigkeit des Betroffenen beeinträchtigt ist und er eine Gefahr für sich selbst oder andere darstelle. Festgestellt wird dies mit einem ärztlichen Gutachten. Danach kommen die Richter ins Spiel: Bei einer Unterbringung handelt es sich im Freiheitsziehung. Darüber können laut Grundgesetz nur Richter entscheiden.
Wie der Unterbringungsprozess aussieht, berichteten verschiedene Beteiligte aus dem Kreis Paderborn. Matthias Klocke vom Ordnungsamt der Stadt Paderborn und Michael Schütte von der Kreispolizeibehörde Paderborn berichteten vom Erstkontakt bis zum Unterbringungsantrag. Sie werden angerufen, wenn sich jemand auffällig verhält und leiten, wenn nötig, die nächsten Schritte ein. „Auf den Antrag zur Unterbringung folgt ein ärztliches Gutachten“, sagte Dr. Kuhnert, Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienst. Dieser wiederum wird an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Richterin Claudia Schultze vom Paderborner Amtsgericht präsentierte dazu ihre Erfahrungen.
Über die Behandlung in der Klinik informierte Privatdozentin Dr. Christine Norra. Sie ist Ärztliche Direktion der LWL-Klinik Paderborn. Sie berichte von aktuellen Erfahrungen mit Unterbringung und Zwangsmedikation und zeigte auf, unter welchen Umständen fehlender Behandlungserfolg zu einer Klinikentlassung führen kann.

Der Sozialpsychiatrische Dienst

Damit es erst gar nicht zu einer Unterbringung in eine Klinik kommt, gibt es den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) des Kreises Paderborn. Er ist im PsychKG Paragraf 1 verankert und hat die Aufgabe, Menschen mit psychischen Erkrankungen zu beraten, die selbst nicht zum Arzt gehen. Das sind beispielsweise Menschen mit seelischen Problemen wie Schizophrenie oder Depression, Menschen mit Suchterkrankungen, Menschen mit Selbstmordgedanken oder Menschen mit altersbedingten psychischen Problemen wie Verwirrtheit oder Alzheimer. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SpD helfen auch Angehörigen und mitbetroffenen Personen.
Das Team besteht aus sieben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, einer Sozialarbeiterin sowie einer Ärztin und einer Arzthelferin.
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet regelmäßige Sprechstunden an, macht aber auch Hausbesuche, wenn sie gewünscht werden. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos. Die Berater unterliegen der Schweigepflicht. Auch eine anonyme Beratung ist möglich.
Zu finden ist der SpD in der Aldegreverstraße 16 in Paderborn – direkt neben dem Kreishaus. Weitere Beratungsstellen gibt es in den Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte Salzkotten, Delbrück, Büren und Bad Lippspringe. Erreichbar ist der SpD unter der Telefonnummer 05251 308-5360 oder per E-Mail unter gesundheitsamt@kreis-paderborn.de.