Auch private Stromerzeuger müssen Anlagen registrieren

Marktstammdatenregister löst bisherige Meldewege ab

Bielefeld. Die SWB Netz weist daraufhin, dass Anlagenbetreiber – die den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen – ihre Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen. Andernfalls erfolgt eine geringere Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für alle Anlagen die vor dem 31.12.2019 in Betrieb genommen wurden, gilt als Stichtag für die Registrierung der 31.01.2021. Das betrifft alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate.

Das Register ist seit Anfang 2019 online und hat alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach EEG oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) abgelöst. Laut gesetzlicher Vorgabe müssen alle laufenden Anlagen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn die Anlage bereits seit vielen Jahren läuft oder eine sogenannte Post-EEG-Anlage ist. Die SWB Netz GmbH hat alle Bielefelder Anlagenbetreiber darüber informiert. Weitere Informationen gibt es unter marktstammdatenregister.de.

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