In Kitas und Schulen ab sofort wieder erweiterte Notbetreuung

Bereits bewilligte Anträge sind weiter gültig.

Kreis Gütersloh. Aufgrund von mehr als 650 positiven Covid-19-Tests (Stand 17.6.) beim Rheda-Wiedenbrücker Unternehmen Tönnies hat der Kreis Gütersloh als zuständige Behörde am 17. Juni die sofortige Schließung aller Kindertagesstätten und Schulen in den Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh angeordnet. Diese Anordnung betrifft dementsprechend auch die Stadt Gütersloh. Für die Kitas und Schulen gilt ab 18. Juni wieder die erweiterte Notbetreuung.

IMG-20200324-WA0004Im Bereich der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Brückenprojekte, Spielgruppen) erfolgt die Notbetreuung auf Basis der Coronabetreuungsverordnung NRW, die bis zum 7.6.2020 Gültigkeit hatte (vor Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs). 

Es haben folglich alle Kinder einen Betreuungsanspruch, die bis zum 7. Juni bereits in der Notbetreuung waren. Für diese Kinder muss kein neuer Antrag gestellt werden! Eltern, die zum Berechtigtenkreis gehören und bisher keinen Antrag auf Notbetreuung gestellt hatten, aber jetzt einen Bedarf geltend machen wollen, müssen sich direkt an die Kita-Leitung wenden. Diese entscheidet auf Grundlage der Allgemeinverfügung, die der Kreis Gütersloh noch herausgeben wird. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 28.06.2020 und wird abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen angepasst. Sie gilt vorbehaltlich der endgültigen Fassung der Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh.

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