Kreis Paderborn. Zum Schutz eines Schwarzstorchenpaares und seines Nachwuchses, drei Jungvögel sind mittlerweile geschlüpft, wollte der Kreis Paderborn drei Windräder im Windpark Hassel im Zeitraum 15. Mai bis 15. August tagsüber abschalten. Dazu sollten die Genehmigungen für drei bestehende und eine geplante Anlage im Lichtenauer Windpark Hassel zum Teil widerrufen werden. Das Umweltministerium NRW hat diese Pläne erst einmal auf Eis gelegt. Der seitens des Kreises beabsichtigte immissionsschutzrechtliche Teilwiderruf werde derzeit noch geprüft und dürfe erst nach Freigabe durch das Ministerium erfolgen. Landrat Manfred Müller informierte die Kreistagsmitglieder am gestrigen Abend über das Schreiben aus Düsseldorf, das den Kreis am 15. Mai per E-Mail erreichte. Das Ministerium ließ den Landrat zudem wissen, dass eine Kopie des Schreibens an die Betreiber gesandt worden sei.
Mittlerweile wurden Flugbewegungen der Schwarzstörche durch den Windpark Hassel beobachtet. Die Elterntiere sind jetzt häufiger unterwegs, um die Jungvögel zu ernähren. „Vermeidungsverhalten des Storches gegenüber den drehenden Rotoren war nicht zu beobachten“, heißt es im Bericht des Gutachters. Für die Störche bestehe ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“.
Das Schwarzstorchenpaar brütete erstmals in 2016 in der Nähe des Windparks und ist in diesem Jahr Ende März in den Horst zurückgekehrt. Der Kreis Paderborn beauftragte wiederum das Gutachterbüro, alle Flugbewegungen zu beobachten und zu dokumentieren.
Dieses hatte bereits im vergangenen Jahr festgestellt, dass nach Trockenfallen des Ellerbaches, wie nahezu jedes Jahr im Mai, die Tiere ihre Flugrouten ändern und durch den Windpark steuern. Das geschieht auch in diesem Jahr. Die Tiere weichen derzeit zum Teil Richtung Sauer aus. Aber auch hier fällt der Fluss trocken. Mit dem fortschreitenden Trockenfallen weiterer Abschnitte von Eller und Sauer dürfte die Bedeutung von Schnittwasser und Glasebach als Nahrungsgewässer für die Störche noch steigen, schreibt der Gutachter in seinem jüngsten Bericht. Der Weg dorthin führt durch den Windpark Hassel.
Hintergrund:
Der Schwarzstorch zählt zu den streng geschützten Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. In ganz NRW gibt es nach Einschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) noch ganze 100 bis 120 Brutpaare.
Erstmals im vergangenen Jahr hatte der Kreis Paderborn zum Schutz des brütenden Schwarzstorchenpaares drei Windräder im Windpark Hassel tagsüber stillgelegt und sich dabei auf das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes gestützt. Eine vierte Anlage, die sich ebenfalls im Flugkorridor der Störche befindet, wurde noch nicht errichtet. Das Instrument der Stilllegung ist jedoch nicht auf Dauer angelegt. Mit dem Teilwiderruf nach dem BImSchG möchte der Kreis eine Regelung schaffen, die der Tatsache Rechnung trägt, dass die Schwarzstörche immer wieder und jedes Jahr neu zurückkehren. Der Kreis hatte in dieser Frage deshalb das Umweltministerium NRW kontaktiert. Am 19. April bat das Ministerium erstmals schriftlich um Abstimmung. In seinem jüngsten Schreiben vom 15. Mai weist das Ministerium den Kreis Paderborn erneut darauf hin, dass der beabsichtigte immissionsschutzrechtliche Teilwiderruf erst nach Freigabe durch das Ministerium erfolgen dürfe. In der Konsequenz dürfen sich die drei Windräder, die im beobachteten Flugkorridor der Schwarzstörche stehen, uneingeschränkt weiterdrehen. Voraussichtlich Anfang Juli starten die drei Jungvögel mit ersten Flugbewegungen.
Bildnachweis: Dr. Günter Bockwinkel