Trennungs- und Scheidungsratgeber aktualisiert

Online-Version steht schon zur Verfügung – Broschüre wird in Kürze auch gedruckt

Minden. Es gibt ihn seit 2004 und er ist stets sehr gefragt: der Trennungs- und Scheidungsratgeber der Stadt Minden. Jetzt ist dieser neu aufgelegt worden. Die aktuelle Broschüre kann bereits online abgerufen werden. Der Druck ist in Vorbereitung. Ratsuchende finden im Ratgeber einen groben Überblick über die vielen Herausforderungen von Trennung und Scheidung sowie gesetzliche Grundlagen.
Gleichstellungsbeauftragte Luisa Arndt (Foto: Stadt Minden)

Gleichstellungsbeauftragte Luisa Arndt (Foto: Stadt Minden)

„Es ist die dritte Aktualisierung dieses Formates, die eine gute Basis zur Information bietet, aber keine rechtliche Beratung ersetzt“, macht Luisa Arndt, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Minden, deutlich. Initiiert wurde die neue Auflage 2019 noch von ihrer Vorgängerin im Amt, Anne Braszeit. Der Ratgeber entstand erneut in enger Kooperation mit der Fachanwältin für Familien und Sozialrecht, Astrid Milich, die auch schon die letzte Aktualisierung maßgeblich mitgestaltet und rechtlich überarbeitet hat.

Die Broschüre enthält unter anderem Informationen zur Trennungszeit, zum Unterhalt, zur Aufteilung des Hausrats, zur Kostenplanung, dem Versorgungs- und Zugewinnausgleich sowie zur elterlichen und zum Umgangsrecht. Sie gibt Tipps für mögliche finanzielle Unterstützungen, zum Wiedereinstieg in den Beruf, zum Vorgehen bei Schulden und zu Beratungshilfen. Der Ratgeber beinhaltet auch Informationen zum Ehevertrag, zu binationalen und ausländischen Ehen, zur Trennungsphase und zum Thema Zwangsehe. Auch sind Beratungsstellen, das Jugendamt und das Jobcenter mit Kontakten aufgeführt.

Der Ratgeber ist auf die zeitliche Abfolge einer Trennung und der meist darauf folgenden Scheidung aufgebaut. Er wendet sich in erster Linie an Frauen, die bei einer Trennung oft finanzielle Probleme haben, wenn sie beispielsweise lange verheiratet sind und sich im Schwerpunkt um die Kindererziehung gekümmert haben oder wenn sie ohne Berufsausbildung sind, so Luisa Arndt weiter.
„Diese Broschüren stellen eine sinnvolle Ergänzung zum Portfolio einer Gleichstellungsstelle dar, sind aber wegen der Kosten und oft fehlenden Zeit keine Priorität in der Arbeit“, erläutert die Gleichstellungsbeauftragte mit Blick auf die längeren Spannen zwischen den einzelnen Auflagen. Die letzte wurde nach maßgeblichen gesetzlichen Änderungen 2008 veröffentlicht.
Der Ratgeber steht unter folgenden Link online zur Verfügung und soll noch in kleinerer Auflage gedruckt werden. Gedruckte Exemplare gibt es dann in der Gleichstellungsstelle der Stadt Minden (Rathaus, Kleiner Domhof 17, Telefon 0571 89-303) und auch in den Beratungsstellen.