Stadt Paderborn schlägt Absage des Lunaparks vor

Paderborn.  Die Stadt Paderborn schlägt für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses und Ausschusses für Märkte und Feuerwehr am 9. März 2021 vor, die diesjährige Lunapark-Kirmes abzusagen. Sie sollte vom 17. bis 25. April als Auftakt der diesjährigen Kirmessaison auf dem Maspernplatz stattfinden. Angesichts der weiterhin stagnierenden Corona-Infektionszahlen geht das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing als Veranstalter des Lunaparks jedoch davon aus, dass das Volksfest in diesem Zeitraum nicht durchgeführt werden kann.

Der Lunapark auf dem Maspernplatz eröffnet für gewöhnlich die Kirmessaison in Paderborn. In diesem Jahr geht das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing als Veranstalter jedoch davon aus, dass das Volksfest im geplanten Zeitraum nicht stattfinden kann.Foto:© Stadt Paderborn

Der Lunapark auf dem Maspernplatz eröffnet für gewöhnlich die Kirmessaison in Paderborn. In diesem Jahr geht das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing als Veranstalter jedoch davon aus, dass das Volksfest im geplanten Zeitraum nicht stattfinden kann.Foto:© Stadt Paderborn

Aus Sicht der Stadtverwaltung würde ein weiterer Aufschub der Entscheidung zu keinem anderen Ergebnis führen. „Die weitere Detailplanung wie die Beschickerauswahl und -zulassung lässt sich nicht weiter aufschieben. Auch erste Aufträge zur Herstellung der Infrastruktur und für Werbezwecke wären in Kürze zu erteilen“, so Jens Reinhardt, Leiter des Paderborner Stadtmarketings. Auch andernorts hätten leider schon zahlreiche namhafte Veranstaltungen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehenes abgesagt werden müssen.

Der Paderborner Schaustellerverein, mit dem die Stadt Paderborn bereits entsprechende Gespräche geführt hat, beurteilt die Lage hinsichtlich des Lunaparks ähnlich. Seinen Vorschlag, auf dem Maspernplatz einen temporären Freizeitpark aufzubauen, prüft das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing.

„Nach derzeitiger Rechtslage wäre auch die Durchführung eines solchen Freizeitparks nicht zulässig. Angesichts der Steuerungsmöglichkeiten, die bei einem temporären Freizeitpark vorhanden wären – zum Beispiel die Absperrung durch Zäune oder die Besucherzahlenbeschränkung – ist es aber denkbar, dass für diese spezielle Art von Veranstaltung deutlich eher Lockerungen der Coronaregeln zu erwarten sind als für traditionelle Volksfeste“, erläutert Jens Reinhardt. Neben der Zulässigkeit nach der Coronaschutzverordnung seien darüber hinaus weitere Fragen vor einer Entscheidung zu klären. Grundsätzlich unterstütze das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing die Pläne des Schaustellervereins. Ein genauer Durchführungszeitraum sei jedoch derzeit noch nicht absehbar.

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