Lemgo sucht Schöffen

Bewohner Lemgos zwischen 25 und 69 können sich bewerben. Interview mit Schöffen Herbert Fischer klärt über das Ehrenamt auf

Lemgo. Die Alte Hansestadt Lemgo sucht für die Amtsperiode von 2019 bis 2023 Schöffen für Einsätze am Lemgoer Amtsgericht und am Detmolder Landgericht. Bewerber müssen deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren sein. Sie müssen gesundheitlich geeignet sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Zudem müssen sie in Lemgo wohnen und dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein.

Gesucht werden sowohl Schöffen für Einsätze in Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht als auch Jugendschöffen für Einsätze in Verfahren nach Jugendstrafrecht. Jugendschöffen sollen zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.

Gesucht werden mindestens 62 Bewerber, aus denen der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Schöffen auswählen wird.

Bei der Alten Hansestadt stehen zwei Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: Frau Michaela Ohlendorf, Tel. 213-281, beantwortet Fragen zum Thema Schöffen und Frau Helene Klassen, Tel. 213-468, beantwortet Fragen zum Thema Jugendschöffen. Bewerbungen nimmt die Stadt ab sofort bis zum 15.04.2018 entgegen.

(von links) Schöffe Herbert Fischer mit den Ansprechpartnerinnern bei der Stadt, Helene Klassen und Michaela Ohlendorf. Foto: © Stadt Lemgo

(von links) Schöffe Herbert Fischer mit den Ansprechpartnerinnern bei der Stadt, Helene Klassen und Michaela Ohlendorf. Foto: © Stadt Lemgo

Was sind Schöffen, worin bestehen ihre Aufgaben und wie sehen die Vorbereitungen der Arbeit aus? All diese Fragen beantwortet das Interview mit Schöffe Herbert Fischer.

F: Herr Fischer, zunächst einmal die grundlegendste Frage: Was sind Schöffen überhaupt?

A: Schöffen sind unterstützende Damen und Herren, die bei Gerichtsverhandlungen volles Stimmrecht mit dem Richter zusammen haben. Sie haben schon eine gewisse Verantwortung, weil sie den Berufsrichter theoretisch auch überstimmen können. Das kommt auch durchaus mal vor, aber man verlässt sich natürlich auch auf die Erfahrung des Richters.

Was tun also Schöffen?

Zum einen sind wir genauso frageberechtigt wie Staatsanwaltschaft, Verteidigung und der Richter. Eine wichtige Aufgabe ist die Einschätzung der Persönlichkeit des/der Angeklagten, um dann auch mit dem Richter über das richtige Strafmaß zu entscheiden. Wir sind also an den Hauptverhandlungstagen dabei und verfolgen die Verhandlung, hören zu und dürfen auch Fragen stellen.

Sie sind als Schöffen also in einer Verhandlung die „Laien“ im Gegensatz zum Berufsrichter. Merkt man das in irgendeiner Form?

Nein, auf gar keinem Fall. Obwohl die Berufsrichter Jura studiert haben, fühlen wir uns bei der Urteilsfindung völlig gleichberechtigt und werden auch so behandelt. Gegenseitige Anerkennung ist in jedem Fall vorhanden und von den Gerichten wird das auch bei späteren Zusammentreffen entsprechend gewürdigt.

Wie lange sind Sie denn schon Schöffe?

Seit zwei Amtsperioden bin ich beim Amtsgericht in Lemgo. Erst war ich Hilfsschöffe, dann wurde ich Hauptschöffe.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptschöffen und Hilfsschöffen?

Hilfsschöffen werden eingesetzt, wenn einer der Hauptschöffen beispielsweise krank ist oder aus irgendwelchen anderen Gründen die Teilnahme an einer Verhandlung unmöglich ist. Zudem kann ein Hauptschöffe maximal 25 Termine im Jahr haben, ein Hilfsschöffe oft nur vier bis fünf. Als Hilfsschöffe hat man deshalb natürlich auch eine gewisse Nervosität vor den Verhandlungen. Als Hauptschöffe ist das etwas anders. Da hat man eine Routine und kennt die Leute, mit denen man zu tun hat, wie zum Beispiel den Staatsanwalt oder den Richter.

Muss ich etwas zur Vorbereitung der Verhandlungen tun?

Nein, man bekommt vorher weder Informationen noch irgendwelche Sitzungsunterlagen. Man soll unvoreingenommen in die Verhandlung hineingehen. Bis der Staatsanwalt die Anklageschrift vorliest, weiß ich nicht, um was es geht.

Wann werden die Termine mitgeteilt, an denen man eingesetzt wird?

Die groben Termine erfahren wir am Anfang des Jahres. Die Einladungen kommen ungefähr einen Monat im Voraus. Die Termine sind fest und natürlich verpflichtend. Die Ferien werden nicht berücksichtigt. Wenn man aber im Jahr zuvor bereits weiß, dass man an einem bestimmten Zeitpunkt zum Beispiel im Urlaub sein wird, teilt man das dem Gericht mit und es wird ein anderer Hauptschöffe oder ein Hilfsschöffe eingeteilt.

Kann man denn überhaupt Schöffe werden, wenn man unter der Woche arbeiten muss?

Ja, da es hier um ein besonderes Ehrenamt geht. Da muss der Arbeitgeber den Schöffen freistellen, egal bei welchem Gericht das ist, egal wie lange das dauert. Und dann gibt es für diese Zeit entsprechend einen Verdienstausgleich.

Welche Herausforderungen bringt das Schöffenamt mit sich?

Die Einschätzung und die Urteilsfindung sind schwierig. Da muss man sich zu Beginn ein wenig auf die Erfahrung des Richters verlassen. Man wartet zunächst ab, was er vorschlägt und das wird in den meisten Fällen auch so gemacht. Wenn man der Meinung ist, ein anderes Strafmaß sei passender, muss man aber eben auch die Hand heben und argumentieren. Das ist eine Herausforderung und man hat meiner Meinung nach eine gehörige Verantwortung.

Was bedeutet es für Sie, Schöffe zu sein?

Für mich bedeutet es auch eine gewisse gesellschaftliche Anerkennung, dass ich dazu ausgewählt worden bin. So viele Schöffen gibt es ja auch nicht. Mir bedeutet es persönlich einiges. Das Gericht bekommt die Liste der Bewerber von der Kommune vorgelegt und wählt dann die Schöffen gezielt daraus aus.

Welche Arten von Fällen werden am Lemgoer Amtsgericht verhandelt?

Wir haben Betrug, Körperverletzung, Vergewaltigung, Unterschlagung, Diebstahl, räuberischer Diebstahl oder Einbruch. Mord oder Totschlag haben wir dagegen nicht, solche schweren Verbrechen gehen an andere Gerichte.

Gibt es einen Fall der Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?

Es gibt Fälle, da geraten Leute, vielleicht aufgrund von mangelnder Vorbildung mehr oder weniger unverschuldet in etwas hinein. Da gab es eine ungelernte Kraft, die in einer Firma als Geschäftsführerin eingesetzt wurde. Die Kunden der Firma haben Waren im Voraus bezahlt, aber nie erhalten und der Inhaber hat dann Gelder unterschlagen. Der Inhaber hielt sich aber ganz geschickt im Hintergrund – wer war also verantwortlich? Die Geschäftsführerin. Schlussendlich wurde alles von ihr abgesegnet, auch wenn sie gar nicht richtig verstehen konnte, was das bedeutete. Trotzdem war sie für die Handlungen verantwortlich zu machen.

Wollen Sie denn als Schöffe weitermachen?

Ich möchte sehr gerne weitermachen. Meine Bewerbung habe ich auch schon eingereicht.

Vielen Dank für das Gespräch!