Sechs von zehn Menschen mit Behinderung leben mit Unterstützung in eigener Wohnung

LWL finanziert Unterstützung beim Wohnen oder zur Beschäftigung für rund 70.000 Menschen mit Behinderung in Westfalen-Lippe

Westfalen-Lippe . Bundesweit bekommen knapp 408.000 Menschen mit Behinderung Unterstützung beim Wohnen und im Alltag. Davon lebt etwas mehr als die Hälfte (51 Prozent) mit ambulanter Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Mit 59 Prozent verzeichnet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in seiner Region die zweithöchste Ambulantisierungsquote aller Flächenländer in der Bundesrepublik und den vierthöchsten Wert im Bundesvergleich hinter den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und dem LVR. Insgesamt finanziert der LWL Wohnunterstützung sowie Leistungen zu Arbeit und Beschäftigung im Rahmen der Eingliederungshilfe für rund 70.000 Menschen mit Behinderung.

LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Foto: LWL

LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Foto: LWL

Der Kennzahlenvergleich in der Eingliederungshilfe wird jährlich von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe (BAGüS) veröffentlicht. Die aktuelle Ausgabe bezieht sich auf das Berichtsjahr 2018.

Über die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Wohnen sowie Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung sagt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning, der auch Vorsitzender der BAGüS ist: „Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die Unterstützung der Eingliederungshilfe benötigen, steigt in Westfalen-Lippe und deutschlandweit – um 2,1 Prozent im Bundesschnitt bei den Leistungen zum Wohnen und um 0,7 Prozent im Bereich von Arbeit und Beschäftigung. Die Eingliederungshilfe ist mit einem Finanzvolumen von insgesamt rund 18 Milliarden Euro bundesweit die mit Abstand größte Sozialhilfeleistung.“ Das Bundesteilhabegesetz ziele auf eine stärkere individualisierte Unterstützung und eine passgenauere Steuerung der Leistung.

Münning betonte, wie wichtig selbstständige Wohnformen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung seien: „Menschen mit Behinderungen sollen, wie alle anderen, frei entscheiden können, wo und mit wem sie leben und wohnen möchten – im Heim, in einer Wohngemeinschaft oder einer eigenen Wohnung. Eine eigene Entscheidung zu treffen bedeutet ein Mehr an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit für die Betroffenen, wie es das Bundesteilhabegesetz vorsieht.“

Im Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe erhalten rund 53.000 Menschen mit Behinderung eine Wohnunterstützung der Eingliederungshilfe, rund 31.000 von ihnen (59 Prozent) leben mit ambulanter Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Dieser Anteil schwankt zwischen den Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe zwischen 46 Prozent im Kreis Höxter und 71 Prozent in Bielefeld und im Märkischen Kreis.

Anteil der ambulanten Unterstützungsangebote Ende 2018 / Zahl der Menschen mit Wohnunterstützung insgesamt (ambulant und stationär)

Bielefeld / 71 Prozent / 3.719
Herford / 56 Prozent / 1.277
Kreis Gütersloh / 61 Prozent / 1.987
Kreis Herford / 56 Prozent / 1.277
Kreis Höxter / 46 Prozent / 799
Kreis Lippe / 50 Prozent / 1.826
Kreis Minden-Lübbecke / 52 Prozent / 1.989
Kreis Paderborn / 56 Prozent / 1.528
LWL-Gesamt / 59 Prozent / 53.070

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