Maskenpflicht im Innenstadtbereich bis zum 9. Mai verlängert

Ausnahmen gelten für Kinder und abschnittsweise auch für Radfahrer.

Gütersloh. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh wird bis zum 9. Mai verlängert. Die Stadt Gütersloh hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die an die am 18. April auslaufende Verfügung anschließt. Der Bereich, in dem die Alltagsmaske im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Schulstraße, Strengerstraße, Berliner Straße bis hoch zur Friedrich-Ebert-Straße einschließlich des Konrad-Adenauer-Platzes (Rathausvorplatz), Kaiserstraße, Kökerstraße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße und Moltkestraße einschließlich der genannten Straßen selbst.

Plan_Maskenpflicht-26-1.3.2021-c3532dc8f26a4fdgbd017c7088704f2aDie Maskenpflicht besteht täglich zwischen 8 und 20 Uhr, Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Berliner Straße von Friedrich-Ebert-Straße bis Strengerstraße und Kaiserstraße. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist dem aktuellen Amtsblatt zu entnehmen. Dieses finden Sie unter Downloads.