Maskenpflicht gilt auch in Taxen

Kreis Gütersloh. Ab Montag, 27. April, gilt in Nordrhein-Westfalen – wie mit Abweichungen bundesweit – eine Maskenpflicht in bestimmten Lebensbereichen, etwa im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) und in Geschäften. Der Kreis erinnert daran, dass auch Taxen in diesem Sinn zum ÖPNV zählen. Damit gilt auch in Taxen ab Montag, 27. April, eine Maskenpflicht.

11Einsteigen sollen Fahrgäste grundsätzlich hinten, nicht vorne als Beifahrer. Ausnahmen gelten nur für körperbehinderte Kunden, denen das nicht möglich ist. Sie dürfen auch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Auch in Taxen sollte grundsätzlich, abgesehen von den Ausnahmen, der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Wie viele Fahrgäste ein Taxi transportieren darf, hängt damit von der Größe des Fahrzeugs ab. Denn weil Taxen rechtlich zum ÖPNV zählen, gilt für sie eine Ausnahme was das Verbot der Ansammlung von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum angeht. Ebenso wie in Bussen und Bahnen dürfen mehr als zwei Personen sich im Taxi ‚ansammeln‘, aber eben unter Einhaltung des Mindestabstands.

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