Legionellen als unsichtbare Gefahr – Betreiber sollen Verdunstungskühlanlagen melden

Lippeweites Kataster: Verdunstungskühlanlagen wie diese sollen dem Kreis gemeldet werden. (Foto: Kreis Lippe)

Lippeweites Kataster: Verdunstungskühlanlagen wie diese sollen dem Kreis gemeldet werden. (Foto: Kreis Lippe)

Kreis Lippe. 165 Menschen erkrankten im Jahr 2013 in Warstein an der Legionärskrankheit, drei starben an den Folgen einer schweren Lungeninfektion. Auslöser waren Legionellen, die über sogenannte Verdunstungskühlanlagen in die Atemluft gelangten. Das Kreisgesundheitsamt und der Immissionsschutz des Kreises Lippe beschäftigen sich fast täglich mit den Nachwirkungen verunreinigten Wassers und appellieren an die Betreiber, ihre Anlagen zu melden.

Um Ausbrüchen wie in Warstein vorzubeugen, regelt seit dem 19. August 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) den Umgang mit Verdunstungskühlanlagen. Diese werden häufig bei Kälte, Klima- oder Energieerzeugungsanlagen verwendet. Sie werden deshalb nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft, sondern auch im Handel, in der Gastronomie, in Gemeinschaftseinrichtungem sowie an Hotel- und Bürogebäuden eingesetzt. Daneben regelt die Verordnung auch den Betrieb von Nassabscheidern, z.B. in Lackierereien.

Die 42. BImSchV sieht vor, dass alle Betreiber ihre Bestandsanlagen, neue Anlagen, Änderungen in der Technik, Stilllegungen oder Betreiberwechsel den zuständigen Behörden melden sollen. Stichtag für die Bestandsanlagen war der 19. August 2018. „In Lippe haben uns bis heute 18 Unternehmen 32 Anlagen gemeldet, die tatsächliche Zahl wird um ein Vielfaches höher sein“, berichtet Olrik Meyer, Leiter Immissionsschutz beim Kreis Lippe. „In der Regel sollten Anlagenbetreiber auf uns zukommen, wenn bei der Kühlung ein Wasserdampf entsteht“, betont er. „Im Gespräch lässt sich dann klären, ob die Anlage von der Verordnung betroffen ist“. Generell prüft der Kreis im Rahmen von Umweltinspektionen, ob ein Unternehmen oder eine Einrichtung ihre meldepflichtige Anlage angezeigt hat. Die Gesundheitsaufseher untersuchen, ob diese den hygienischen Vorschriften entsprechen. Das 42. BImSCHV regelt jedoch, dass vor allem der Betreiber selbst in der Pflicht ist, seine Anlage vorschriftsmäßig zu betreiben. „Dazu zählen unter anderem die zweiwöchentliche interne Überprüfung des Nutzwassers z.B. auf Legionellen, externe Laboruntersuchungen oder das Führen eines Betriebstagebuchs“, erläutert Olrik Meyer.

„Nicht selten sind bei unseren Kontrollen die Grenzwerte für Legionellen überschritten“, weiß Michael Eich, zuständiger Gesundheitsaufseher beim Kreis Lippe. „Das ist in vielen Fällen unproblematisch, solange wir informiert und zeitnah die richtigen Gegenmaßnahmen ergriffen werden“, betont der Experte. „Hier stehen wir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite“. Das Ziel des Kreises ist es, ein flächendeckendes Kataster für alle Anlagen im Kreisgebiet und an den Kreisgrenzen aufzubauen, denn so könnten die Fachleute die Quelle eines Legionellen-Ausbruchs leichter lokalisieren und Folgen minimieren. „Daher ist unser eindringlicher Appell an alle Anlagenbetreiber in Lippe, Bestandsanlagen unverzüglich bei uns zu melden“, unterstreicht Meyer. Wer sich nicht sicher ist, ob er eine Verdunstungskühlanlage in Betrieb hat, findet den richtigen Ansprechpartner ebenfalls beim Kreis Lippe. Tobias Möller vom Immissionsschutz steht unter (0 52 31) 62-6780 oder per E-Mail unter t.moeller@kreis-lippe.de zur Verfügung.

 

Info: Was sind Legionellen? Legionellen sind Bakterien und kommen in natürlichen Gewässern und Böden vor. Normalerweise stellen sie dort keine Gesundheitsgefahr dar. Werden Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider nicht ordnungsgemäß betrieben, können sich Legionellen in den Anlagen übermäßig vermehren und über die Abluft freigesetzt werden. Werden die Bakterien über kleinste Wassertropfen (Aerosole) inhaliert und gelangen so in die Lunge, kann dies zu schweren Lungeninfektionen bis hin zum Tod führen.

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