Land akzeptiert Argumentation des Bürgermeisters

Augustdorf darf einen Förderantrag im Rahmen des Sonderaufrufs „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen stellen. Das teilte die Bezirksregierung Detmold Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf. „Nach der Förderzusage für den Schlingsbruch ist das erneut eine sehr schöne  Nachricht“, freut sich der Bürgermeister.

Ende Januar hatte das MHKBG einen Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ im Rahmen des Programms „Dorferneuerung 2021“ gestartet. Das Programm richtet sich an Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Gemeinderat hatte am 27.02.2020 einstimmig einem Antrag der CDU-Fraktion zum Förderprogramm zugestimmt, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde zu prüfen, ob Augustdorf Fördermittel aus dem Sonderaufruf für die notwendige Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Anspruch nehmen kann (siehe: https://sessionnet.krz.de/augustdorf/bi/vo0050.asp?__kvonr=5856&voselect=3586).

Der Bürgermeister hatte schon im Vorfeld des Ratsbeschlusses eine Anfrage an die Bezirksregierung gerichtet und dafür geworben, Augustdorf eine Förderung zu ermöglichen, obwohl die Einwohnerzahl leicht über 10.000 Einwohner liegt. Die Bezirksregierung akzeptierte die vorgetragenen Argumente. „Ich bin der Bezirksregierung und der Landesregierung sehr dankbar für die Entscheidung. Man ist sich dort der einzigartigen Situation unserer Gemeinde bewusst. 

In den vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Haushalt 2020 wurde vorsorglich eine entsprechende Förderung eingestellt.

Als nächster Schritt ist ein Förderantrag in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr zu erarbeiten und bis zum 30.09.2020 einzureichen. Das Land entscheidet anschließend, ob Augustdorf tatsächlich gefördert wird. Die Förderhöchstsumme beträgt 250.000 Euro, der Fördersatz umfasst bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat in der Beschlussvorlage zur Sitzung am 27.02.2020 auch mitgeteilt, dass die personellen Kapazitäten der Verwaltung zu beachten sind. Die Planung und der Anbau des Feuerwehrgerätehauses seien mit anderen Maßnahmen, insbesondere dem Umbau von Teilen der ehemaligen EKS zum Medien- und Bildungszentrum sowie einem ggf. erforderlichen Neubau einer Asylbewerberunterkunft zu koordinieren. „Hier ist nun eine klare Prioritätenfestlegung erforderlich. Fördergelder, die wir bewilligt bekommen, müssen wir innerhalb vorgegebener Fristen verwenden“, betont Dr. Wulf abschließend.

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